Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
24.11.23
13:30 Uhr
CDU

Ole-Christopher Plambeck: TOP 34+39: Eine wirkungsgleiche Umsetzung wird kommen!

Tarifabschluss | 24.11.2023 | Nr. 402/23
Ole-Christopher Plambeck: TOP 34+39: Eine wirkungsgleiche Umsetzung wird kommen! Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
meine Damen und Herren,
Die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften für die Beschäftigen der Länder ist in vollem Gange. Als stellvertretende Vorsitzende der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist unsere Finanzministerin bei den Verhandlungen an vorderster Stelle dabei. Für uns ist klar, dass die derzeitige Inflation mit einem angemessenen höheren Gehalt beantwortet werden muss. Hier muss sich auch unser Ziel wiederfinden, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber zu steigern. Denn der Wettbewerb um die besten Köpfe geht auch an den Ländern nicht vorbei.
Aber in diesen Zeiten wachsen die Bäume nicht endlos in den Himmel. Daher muss die aktuelle Finanzlage und damit das Machbare Berücksichtigung finden. Das sind daher keine einfachen Verhandlungen. Ich wünsche Ihnen ordentliches Durchhaltevermögen. In der Koalition haben wir vereinbart, dass wir im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten anstreben, die Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft der Länder für die Beschäftigten des Landes auch für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zeit- und wirkungsgleich zu übernehmen.
Dabei sagen wir zu, dass die Ergebnisse wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamte übertragen werden. Eine zeitgleiche Übernahme können wir heute noch nicht zusagen. Denn das kann erst nach dem Tarifergebnis und im Rahmen der Haushaltsaufstellung geprüft und dann entschieden werden. Zum Thema Gleichbehandlungszusage sieht es so aus, dass sich seit 2022 die Rahmenbedingungen grundlegend verändert haben.
Denn das Bundesverfassungsgericht hat Grundsätze zur Besoldung gesetzt. Die daraus entwickelten Maßstäbe sind Grundlage für eine verfassungskonforme Besoldung. Anhand von Parametern wird das Abstandsgebot regelmäßig geprüft. Daher gibt es dann auch eine regelmäßige Anpassung der Besoldung. Das Land besoldet verfassungskonform.



Seite 1/1
Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de