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24.11.23
13:30 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zur Bezahlung der Landesbeamt*innen

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 34 + 39 – Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamt*innen des Landes und der Kommunen; Pressesprecherin Gleichbehandlungszusage für eine amtsangemessene Claudia Jacob Alimentation Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der 24105 Kiel Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Oliver Brandt: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 357.23 / 24.11.2023

Die Landesbediensteten verdienen eine angemessene Bezahlung Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Landesbediensteten, egal ob im Angestellten- oder Beamtenverhältnis, haben in den letzten Jahren eine außergewöhnliche Arbeitsbelastung erlebt. Zunächst die Corona- Pandemie mit Schulschließungen, Abstandsregelungen, Betretungsverboten von Behör- den, Aussetzung von Betriebsprüfungen uns so weiter.
In den Ministerien wurden in aller Schnelle Hilfsprogramme erarbeitet, Steuerfristen ver- längert, Maßnahmen umgesetzt und mit der kommunalen Ebene koordiniert. Ebenso ha- ben sich Polizei, Justiz, medizinisches Personal und Straßenmeistereien, um nur einige zu nennen, in kürzester Zeit an veränderte Bedingungen anpassen müssen.
Dann kam der russische Angriffskrieg auf die Ukraine mit neuen Herausforderungen und als Reaktion darauf mit Unterstützungsprogrammen des Landes. Aktuell bewältigt die Landesverwaltung die Folgen der Jahrhundert-Sturmflut an der Ostsee. Von Normalbe- trieb kann in der Ministerialverwaltung und vielen nachgeordneten Behörden seit länge- rem nicht mehr die Rede sein.
Dazu kommt die Aufstellung des Haushalts 2024 mit seinen enormen Handlungsbedar- fen, die seit dem Verfassungsgerichtsurteil nochmals herausfordernder und arbeitsinten- siver geworden ist. All diese Aufgaben, die bewältigt werden müssen, führen zu zahlrei- chen Sonderschichten, Überstunden und einer generell höheren Belastung, die auch ge- sundheitliche Folgen haben kann.
Diese Herausforderungen treffen auf eine Verwaltung, die einen jahrelangen Stellenab- baupfad, aber auch andere Sparmaßnahmen verschiedener Landesregierungen in un- terschiedlichen Konstellationen erlebt hat. Natürlich hinterlassen diese Maßnahmen
Seite 1 von 2 Spuren in der Belegschaft, so nachvollziehbar sie auch in der jeweiligen Situation gewe- sen sein mögen.
Diese Situation nehmen wir wahr und ich möchte den Beschäftigten des Landes Schles- wig-Holstein an dieser Stelle für ihre verantwortungsvolle Arbeit und ihren besonderen Einsatz meinen Dank aussprechen. Sie halten das Land am Laufen, und das umso mehr in schwierigen Zeiten.
Von Dankesworten kann man sich aber nichts kaufen, am Ende zählt auch, was auf dem Konto ankommt. Und da ist in den letzten Jahren etwas passiert. Auch wenn Schleswig- Holstein traditionell ein finanzschwaches Land war und ist, wurde eine Reihe von Maß- nahmen zur Verbesserung der Personalsituation als auch der Besoldung auf den Weg gebracht.
Zudem wurde mit dem Alimentationsgesetz 2021 eine verfassungsgemäße Alimentation aller Beamt*innen in Schleswig-Holstein sichergestellt, unter anderem durch die Anpas- sung der Besoldung für Beamt*innen mit mehr als zwei Kindern. Weitere Maßnahmen wie die Streichung der Besoldungsgruppe A5 mit Folgeänderungen waren ebenfalls in diesem Gesetz enthalten.
Ich denke, das Land hat im Rahmen seiner Möglichkeit immer wieder versucht, eine an- gemessene Besoldung zu bieten, auch wenn dies im Vergleich zu anderen Ländern oder dem Bund echt herausfordernd ist. Angesichts des Fachkräftemangels in der öffentlichen Verwaltung ist dies aber auch dringend geboten.
Daher halte ich eine wirkungsgleiche Übertragung des kommenden Tarifabschlusses auf die Besoldung für unabdingbar. Diese Zusage hat die Landesregierung bereits gemacht. Unsere Beschäftigten müssen weiterhin angemessen bezahlt werden, das wird immer mehr auch ein entscheidender Standortfaktor im Wettbewerb um die knappen Arbeits- kräfte.
Die zeitgleiche Tarifübertragung sollte in normalen Zeiten ebenso eine Selbstverständ- lichkeit sein. Aber eben nicht immer. 2013/2014 beispielsweise wurde der Tarifabschluss von der Küstenkoalition in Schleswig-Holstein zwar wirkungsgleich, aber erst zeitverzö- gert auf die Besoldung übertragen, was der damaligen Haushaltslage geschuldet war. Wie übrigens auch in den meisten anderen Bundesländern.
Wie wir alle wissen, ist die Haushaltslage derzeit angespannt. Und mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts werden die Herausforderungen noch größer. Da- her ist heute nicht die Zeit für Haushaltsvorfestlegungen. Angesichts der vielen anderen Härten und Einsparungen bei der Aufstellung des Haushalt 2024, die die Landesregie- rung gerade gegeneinander abzuwägen hat, müssen wir ihr diesen Raum lassen.
Daher beauftragen wir die Landesregierung, die Frage der zeitgleichen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamt*innen im Haushaltsaufstellungsverfahren zu entschei- den. Über das Ergebnis werden wir dann hier im Landtag nach Vorlage des Haushalts- entwurfs miteinander beraten.
Vielen Dank!
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