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24.01.24
16:36 Uhr
CDU

Thomas Jepsen: TOP 11+40: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gibt es immer noch und wird es auch weiterhin geben.

kommunalrechtliche Vorschriften | 24.01.2024 | Nr. 16/24
Thomas Jepsen: TOP 11+40: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gibt es immer noch und wird es auch weiterhin geben. Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren,
das erforderliche Quorum ist erreicht und die Volksinitiative ist selbstverständlich zulässig. Wir werden uns mit der Volksinitiative noch einmal im Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend im Petitionsausschuss befassen.
Ich möchte hier aber schon noch einmal darauf hinweisen, dass der Titel „Rettet den Bürgerentscheid“ etwas suggeriert, was so nicht zutrifft und irreführt. Es wird so getan, als wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide abgeschafft. Aber das trifft überhaupt nicht zu.
Und auch der Vorwurf von Demokratieabbau und wenig Respekt vor direkter Demokratie – der immer mal wieder vorgebracht wird – ist vollkommen haltlos.
Nein! So ist es eben nicht.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gibt es immer noch und wird es auch weiterhin geben. Zu Schulstandorten, KiTa´s, Fahrradwegen, Mobilfunkplanung, Klimabegehren und zu allen möglichen Themen.
Vor 10 Monaten haben wir hier lediglich eine Korrektur zu einigen nicht bewährten Regelungen vorgenommen:


Für Wiederholungsbürgerbegehren wurde eine Frist von 2 Jahren eingeführt, damit über den gleichen Gegenstand nicht ständig neu diskutiert wird. Was einmal klargestellt ist, muss zumindest für eine gewisse Zeit auch klar bleiben. Und für kassatorische Bürgerbegehren, also Bürgerbegehren die sich gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung wenden, muss das Bürgerbegehren innerhalb von drei Monaten eingereicht sein. Was einmal beschlossen ist, muss dann auch nach einer anschließend nicht allzu langen Zeit verlässlich bleiben. Bei den kassatorischen Bürgerbegehren im Rahmen von Bauleitplanungen

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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de haben wir eine vor 11 Jahren eingeführte Regelung auch nur zum Teil zurückgenommen. Wenn ein Aufstellungsbeschluss nicht mit 2/3-Mehrheit beschlossen wird, sind Bürgerbegehren weiterhin möglich. Aber die mit großer Mehrheit entschiedenen Bauleitplanungen sollen verlässlich sein und nicht verzögert werden. Die Quoren für Unterschriften zu Bürgerbegehren und Mehrheiten bei Bürgerentscheiden haben wir auch nur moderat angehoben und etwas vereinheitlicht.
Insgesamt haben wir einen ausgewogenen und fein tarierten Weg einschlagen und sind zu einem guten Ausgleich von direkter und repräsentativer Demokratie gekommen.
Das Grundgesetz geht von Volksvertretungen aus und wir haben die gewählten Volksvertreter mit ihrem Allgemeinwohl verpflichtetem Interessenausgleich in den Kommunalvertretungen etwas gestärkt. Die Kommunen sollen handlungsfähig und Kommunalpolitik soll verlässlich bleiben. Und dazu muss es auch Planungssicherheit für alle geben.
Dabei sollten wir bleiben.
Vielen Dank



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de