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26.01.24
12:50 Uhr
CDU

Birte Glißmann: TOP 16: Rechtsstaatlicher Schutz unserer Kinder im Netz statt Chatkontrolle

Internetkriminalität | 26.01.2024 | Nr. 30/24
Birte Glißmann: TOP 16: Rechtsstaatlicher Schutz unserer Kinder im Netz statt Chatkontrolle Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Kinder brauchen ein sicheres Umfeld. Im Familienkreis, im Kindergarten und Schule und genauso im Internet. Zwar bietet der digitale Raum unseren Kindern und Jugendlichen zahlreiche Möglichkeiten, jedoch birgt er ebenso viele Gefahren. Das zeigt vor allem ein Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik. Der Zuwachs an Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch und im Zusammenhang mit Missbrauchsabbildungen ist schockierend. Das Dunkelfeld ist noch viel größer. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass ein Großteil der Taten nicht durch deutsche Behörden festgestellt, sondern jährlich knapp 90.000 Fälle aus den USA an das BKA abgegeben werden.
Wir tragen gemeinsam auf allen politischen Ebenen die Verantwortung dafür, den Entwicklungen entgegenzuwirken.
Es ist deshalb genau richtig, dass wir hierfür unsere Landespolizei personell verstärkt haben und die Polizei bei der Auswertung inkriminierten Materials auf KI-Lösungen setzt. Dass noch einiges vor uns liegt, hat aber auch das Expertengespräch im Ausschuss gezeigt.
Die entscheidende Frage ist aber, welche Befugnisse wir unseren Ermittlungsbehörden an die Hand geben, um Ermittlungen im Internet effektiver zu machen.
Bei der Internetkriminalität ist häufig die IP-Adresse des Nutzers der einzige Ermittlungsansatz. Allerdings sind die Telekommunikationsanbieter aktuell nicht dazu verpflichtet, die IP-Adressen zu speichern. Wenn sie es doch tun, dann speichern sie die Daten aus geschäftlichen Interessen für wenigen Tage. Dadurch laufen Ermittlungsverfahren viel zu oft ins Leere, einfach weil jede Spur zum Täter fehlt.
Ein erster Schritt für eine effektivere Strafverfolgung wäre deshalb das sogenannte Quick-Freeze Verfahren: Dabei werden die Telekommunikationsanbieter verpflichtet,

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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Daten einzelner Nutzer für eine bestimmte Zeit zu speichern, sobald ein Verdacht auf eine schwere Straftat vorliegt.
Allerdings, liebe Kolleginnern und Kollegen, gehört zur Wahrheit eben auch dazu, dass dieses Verfahren nur bei einem konkreten Verdacht hilft und auch nur so lange funktioniert, wie die Daten überhaupt noch vorhanden sind. Das wird häufig nicht mehr der Fall sein.
Deshalb, da mache ich kein Geheimnis draus, wünschen wir uns als CDU die Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH. So zeigt eine Statistik des BKA, dass allein eine 14-tägige Speicherung der IP-Adressen die Chance auf eine Identifizierung des Täters im Bereich der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder verdoppelt. Dies dient dem Opferschutz und vor allem verhindert es möglicherweise weitere Missbrauchsfälle.
Auch auf europäischer Ebene wird derzeit intensiv diskutiert, welche Maßnahmen zum wirksameren Schutz von Kindern benötigt werden. Den Vorschlag aus dem EU- Parlament, der unter anderem die Einrichtung eines „Zentrums für Kinderschutz“ umfasst, begrüßen wir.
Was wir allerdings ausdrücklich nicht wollen, ist eine Chatkontrolle, wie sie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden ist. Mit der Chatkontrolle sollen die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, Nachrichten, sowohl unverschlüsselte als auch verschlüsselte, auf Missbrauchsdarstellungen oder Grooming, also Kontaktanbahnungen zwischen Erwachsenen und Kindern, zu analysieren und entsprechende Funde an die Strafverfolgungsbehörden zu melden. Im Grunde, will man mit dem Vorschlag die Regelung aus den USA auf Europa übertragen. Das bedeutet am Ende eine Analyse sämtlicher Nachrichten. Das geht in unseren Augen allerdings viel zu weit. Deswegen darf ein solches Instrument bei derart sensiblen Daten nur bei einem konkreten Tatverdacht eingesetzt werden. Am Ende heiligt eben nicht jeder Zweck das Mittel.
Im Europaparlament haben sich die Fraktionen alle gemeinsam gegen den Vorschlag der Kommission ausgesprochen. Schon einigermaßen bemerkenswert. Jetzt liegt es am Trilog-Verfahren. Ich würde mich freuen, wenn wir uns heute ebenso positionieren und freue mich über Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.
Herzlichen Dank!



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de