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20.02.24
11:03 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung Februar

Nr. 14 / 20. Februar 2024


Themen der Plenarsitzung: Ergebnisse der Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes, Raum für Zukunftsinvestitionen, Reform der Schuldenbremse, Weiterentwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems und Hochrisikomanagement

Zu seiner 20. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 21. Februar, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen ein Bericht zu den Ergebnissen der Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes sowie zur Umsetzung durch die Landesregierung, Anträge mit dem Ziel, Raum für Zukunftsinvestitionen zu schaffen und die Schuldenbremse zu reformieren, ein Berichtsantrag zu den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems und der Hochschulmedizin sowie ein Antrag mit dem Ziel, die Ausweitung des Hochrisikomanagements in Schleswig-Holstein konsequent fortzuführen.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 21. Februar, 10 bis 18 Uhr

TOP 18 und 21 Bericht zur Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1865), Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1868), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten 2


Die für das kommende Jahr vorgesehene Kita-Reform wirft ihre Schatten voraus. Vergangene Woche ist ein Evaluationsbericht zum bestehenden Kindertagesförderungsgesetz, das im Januar 2021 in Kraft getreten war, erschienen. In der Bewertung wird moniert, dass vieles in dem Gesetz sich zu wenig an der Praxis orientiere – „zu bürokratisch und nicht flexibel genug“ sagte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) bei der Vorstellung des Berichts vergangenen Mittwoch. Zudem gebe es keine einfachen Lösungen für die sich auf mindestens 100 Millionen Euro belaufende Finanzierungslücke im Kita-System. Positiv erachtete die Ministerin, dass Betreuungszeiten verbessert und Schließzeiten hätten verkürzt werden können. Jetzt will das Parlament Stellung beziehen.
FDP und Koalitionsfraktionen verlangen einen Regierungsbericht zu der Evaluation. Die Liberalen wollen darüber hinaus noch von Touré wissen, welche Konsequenzen sie in puncto Elternbeiträge, Betreuungsqualität und -verlässlichkeit sowie finanzielle Beteiligung der Kommunen aus den Evaluationsergebnissen zieht. Die Ministerin hatte bereits erste Eckdaten genannt: Bei der Überarbeitung des Kita-Gesetzes müsse eine größtmögliche Verlässlichkeit in der Betreuung sichergestellt werden. Ebenso sollen Fachkräfte weiter gestärkt sowie eine hohe Qualität in den Kindertagesstätten gewährleistet und mehr Flexibilität ermöglicht werden. Zudem solle die Finanzierung fair zwischen allen Beteiligten – Land, Eltern, Kommunen – aufgeteilt werden.
Die Anpassung der Kita-Standards und der Betreuungsverlässlichkeit will Touré vor „weitere Beitragssenkungen in Zeiten knapper Kassen“ stellen. Dies nahmen FDP und SPD umgehend zum Anlass, massiven Widerstand für den Fall steigender Kita-Beiträge anzukündigen. Die Oppositionsfraktionen sehen das Kita-System im Norden grundsätzlich als unterfinanziert an und erinnerten Schwarz-Grün an den Koalitionsvertrag, in dem sich die Regierenden auf eine weitere Senkung der Elternbeiträge verständigt hätten. Touré hatte diesbezüglich betont: „Ich teile das politische Ziel der Beitragsfreiheit grundsätzlich“. Von den 16 Milliarden Euro des Landeshaushalts fielen aber nur 2,3 Milliarden Euro in ihren Bereich.
Im Evaluationsbericht sei keine dramatische Unterfinanzierung vermerkt, sagte Touré. Im vergangenen Jahr seien bereits 1,5 Milliarden Euro für die Kindertagesbetreuung ausgegeben worden, so Touré weiter. Davon trage das Land rund 700 Millionen Euro, Kommunen etwa 550 Millionen Euro und Eltern etwa 300 Millionen Euro. Steigende Kosten für alle Beteiligten schloss die Sozialministerin dennoch nicht aus.
Auf die Vorlage des Evaluationsberichtes folgt nun die Auswertung und die Erarbeitung der Stellungnahme des Fachgremiums, die laut Ministerin Touré Ende April vorliegen soll. Das Gesetzgebungsverfahren soll dann bis November abgeschlossen werden, sodass das neue Kita- Gesetz zum Januar 2025 in Kraft treten könne.
Der Bedarf an Kitaplätzen in Schleswig-Holstein kann nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung von Ende November voraussichtlich erst im Jahr 2030 gedeckt werden. Im Ergebnis fehlten dem Bundesland 15.600 Kita-Plätze, um die Bedarfe der Eltern zu decken. Das zeigten die Berechnungen der Bertelsmann Stiftung für das aktuelle „Ländermonitoring frühkindliche Bildungssysteme“. 3



TOP 42 Transfer und Innovation stärken: Schleswig-Holsteins Hochschul- und Wissenschaftssystem zukunftsfest weiterentwickeln, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1552), geplanter Aufruf 11 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen bitten die Landesregierung um einen mündlichen Bericht über die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems und der Hochschulmedizin. Dabei soll auf die Strategie und den Zeitplan der weiteren Umsetzung der Empfehlungen eingegangen sowie deren Bewertung vorgenommen werden.
Der Wissenschaftsrat war 2021 von der Landesregierung beauftragt worden, die Potenziale der Hochschulen mit ihren Leistungsdimensionen Forschung, Lehre, Transfer und Forschungsinfrastruktur zu untersuchen und geeignete strategische Maßnahmen zur Erhöhung der Wertschöpfung im Land durch die Hochschulen zu skizzieren. Wissenschaftsministerin Karin Prien hatte bei der Vorstellung der Empfehlungen des Wissenschaftsrats im vergangenen November eine Transferstrategie für die Hochschulen angekündigt. Diese müsse mit einem konkreten Landestransferprogramm verbunden werden, so die CDU-Politikerin.
Von ungenutzten Potenzialen hatte Prof. Heike Solga vom Wissenschaftsrat gesprochen. Land und Hochschulen sollten diese im gemeinsamen Interesse erschließen. Dafür seien eine auskömmliche Finanzierung und mehr Gestaltungsspielraum der Hochschulen erforderlich. Für den Bereich der Universitätsklinik mit den beiden Standorten in Kiel und Lübeck hatte Prof. Wolfgang Wick vom Wissenschaftsrat weitere Investitionen angemahnt. Das sei für die Konkurrenzfähigkeit wichtig. Die Lehre sei an beiden Standorten inhaltlich vorbildlich. Bei Räumen und Ressourcen müsse aber rasch gehandelt werden.
Der Bericht des Wissenschaftsrats enthält 402 Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems in Schleswig-Holstein und mehr als 100 weitere Empfehlungen zur Hochschulmedizin. Jetzt seien Land und Hochschulen am Zuge, „aus diesen Empfehlungen etwas zu machen“, so Prien. Das sei auch die Aufgabe einer neuen Projektgruppe im Wissenschaftsministerium. Erste Gespräche mit den Hochschulen sollten noch im vergangenen November beginnen.
Aktuell ist die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) mit zwei Themen in die Schlagzeilen geraten. Zum einen scheiterte die Uni kürzlich mit drei neuen Clustern bei der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen, zum anderen trat vergangene Woche CAU-Präsidentin Simone Fulda angesichts des Vorwurfs wissenschaftlicher Verfehlungen zurück. Auf einer Sitzung des Bildungsausschusses letzten Donnerstag stellten Wissenschaftsministerin Prien und Hochschule klar, dass die beiden Vorgänge nichts miteinander zu tun hätten. 4


Dennoch werteten Regierung, Hochschulsprecher und Abgeordnete aller Fraktionen die abgewiesenen Exzellenzanträge als einen herben Rückschlag, warnten aber unisono davor, den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein zu zerreden. Die Opposition forderte Ursachenforschung zu betreiben und etwaige Baustellen zu benennen und zu schließen. Die Begründung der Exzellenzkomitees wird in dieser Woche erwartet. Ministerin Prien war es in der Ausschusssitzung wichtig zu betonen, dass die Exzellenzcluster ausschließlich an wissenschaftlichen Kriterien gescheitert seien und nicht aus politischen Gründen. Die CAU hat jetzt noch die Chance, mit zwei bestehenden Exzellenzclustern erfolgreich zu bleiben.


TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 20/1586), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 20/1874), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 10 Mündlicher Bericht zum Konzept für die Umsetzung einer Mobilitätsgarantie für Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1709), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 16 Für faire und gerechte Löhne – Service Stern Nord in den TV-L überleiten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1862), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) arbeiten unter dem Dach der Service Stern Nord GmbH rund 2.000 Servicekräfte, die für nicht-medizinische Leistungen zuständig sind, etwa in den Bereichen Logistik, Hauswirtschaft und Verpflegung, Aufbereitung der Medizinprodukte, Telefonzentralen bis hin zum Servicemanagement, der Garten- und Landschaftspflege sowie beim Sicherheitsdienst. Die SPD-Landtagsfraktion prangert nun an, dass dieser Servicebereich nicht der ansonsten im Uniklinikum gültigen Tarifbindung unterliegt. Vor diesem Hintergrund fordert sie die Landesregierung auf, die Service Stern Nord in den Tarifvertrag der Länder überzuleiten.
„Damit werden faire und gerechte Löhne für alle Beschäftigten des UKSH umgesetzt“, begründen die Sozialdemokraten ihren Antrag. Sie erinnern CDU und Grüne an deren Koalitionsvertrag, in welchem eine Überleitung der Tochtergesellschaft formuliert worden sei und fordern: „Die Landesregierung muss endlich mit den Gewerkschaften einen Stufenplan für die Überleitung entwickeln.“ Die Service Stern Nord war 2005 gegründet worden und ist eine hundertprozentige Tochter des Uniklinikums, das mit rund 16.000 Mitarbeitenden der größte Arbeitgeber im Land ist. 5


TOP 25 Pflegeeltern stärken und wertschätzen – Bundesratsinitiative für ein Pflegeelterngeld, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/1876), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Letzten Angaben des Statistikamts Nord zufolge waren in Schleswig-Holstein zum Jahresende 2022 rund 3150 junge Menschen in Vollzeitpflege bei Pflegeeltern untergebracht. Für den SSW leisten die Pflegefamilien einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft „und vor allem für die Kinder, die sie bei sich aufnehmen und ihnen menschliche Nähe und Verlässlichkeit bieten“. Vor diesem Hintergrund ruft die Oppositionsfraktion dazu auf, dass zukünftig auch Eltern von Pflegekindern einen Anspruch auf Elterngeld haben sollen.
„Insbesondere in der Anfangsphase nach der Aufnahme eines Kindes müssen Pflegepersonen regelmäßig ihre Arbeitszeit deutlich oder gänzlich reduzieren, um dem Kind, das nicht selten aus belasteten Verhältnissen kommt, das Einleben in der neuen Familie zu erleichtern“, begründet die SSW-Fraktion ihren Antrag. Die Landesregierung wird dazu aufgerufen, sich per Bundesratsinitiative für den Elterngeld-Anspruch der Pflegeeltern einzusetzen.


TOP 11 Landesbericht zur Entwicklung der Gesundheitsberufe in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1779), Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1831), geplanter Aufruf 16 Uhr Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 13 Keine Kürzungen beim Versorgungssicherungsfonds, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1805), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 23 Regionalpolitik der EU: Zusammenhalt stärken, ländliche Räume zukunftsfest machen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1870), geplanter Aufruf 17 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Donnerstag, 22. Februar, 10 bis 18 Uhr

TOP 14 und 29 Schuldenbremse reformieren sowie Raum für Zukunftsinvestitionen schaffen – Schuldenbremse weiterentwickeln, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/1837), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1883), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 6


Die Oppositionsfraktionen SSW und SPD wollen die Schuldenbremse etwas lösen und die Bundesregelung auf die Bundesländer übertragen. Beide Fraktionen geben in getrennten Anträgen das Ziel aus, dass auch die Länder künftig strukturelle Kredite abhängig vom Bruttoinlandsprodukt (BIP) aufnehmen können, so wie es der Bund bereits darf. Auf Bundesebene liegt die Marke bei 0,35 Prozent. Der SSW will eine Öffnung in Höhe von 0,15 Prozent des BIP und nennt die Bedingung, dass dabei „eine Investitionsquote im Landeshaushalt in Höhe von mindestens zehn Prozent eingeplant und nach Haushaltsabschluss auch erreicht wird“. Die Landesregierung wird aufgerufen, eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz auf den Weg zu bringen.
Der SSW folgert in seinem Antrag daraus: „Würde eine ähnliche Regelung wie die Bundesregelung zur Schuldenbremse auch für die Länder gelten, so würde es dem Land Schleswig-Holstein ermöglicht, Kredite in Höhe von bis zu rund 170 Millionen Euro aufzunehmen.“ „Wichtig ist, dass diese neue Option dann auch tatsächlich für Investitionen zum Erhalt unserer Infrastruktur genutzt wird und nicht für konsumtive Ausgaben und Wahlgeschenke“, sagte SSW-Fraktionschef Lars Harms bei der öffentlichen Vorstellung des Antrags Ende Januar.
Auch die SPD fordert in einem später vorgelegten Antrag eine Weiterentwicklung der bestehenden verfassungsrechtlichen Schuldenbremse für Bund und Länder. Wie der SSW argumentieren die Sozialdemokraten damit, Spielraum für Zukunftsinvestitionen zu eröffnen. Der Schuldenstand müsse im Vergleich zur Wirtschaftsleistung bei der Neuverschuldung angemessener berücksichtigt werden können, heißt es weiter. Eine Neuverschuldung soll künftig in Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts möglich sein – sowohl auf Bundes- wie auf Länderebene.
Zur Begründung führt die SPD an, dass die Schuldenbremse nicht zwischen volkswirtschaftlich rentablen Zukunftsinvestitionen und konsumtiven Ausgaben unterscheide. „Damit verhindert die verfassungsrechtliche Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form, dass der Staat verantwortungsvoll und vorsorgend agieren und dabei für zukünftige Entwicklungen Vorsorge schaffen kann. Notwendige Investitionen in die Zukunft des Landes werden verhindert und unnötig der Handlungsspielraum des Staates beschränkt.“


TOP 19 Bezahlkarte zielführend ausgestalten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1866), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte für Flüchtlinge rückt näher. Damit sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig einen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Ende Januar einigten sich 14 von 16 Bundesländer auf ein gemeinsames Vergabeverfahren, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Die FDP-Fraktion im Kieler Landtag begrüßt diesen Beschluss. „Die Einführung einer Bezahlkarte war überfällig“, heißt es in einem vorliegenden Antrag. Es sei sicherzustellen, so die Liberalen, dass bei der Einführung in Schleswig-Holstein keine Bargeldauszahlung über die Karte möglich ist und keine Transaktionen, insbesondere ins Ausland, vorgenommen werden können. 7


Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Flüchtlinge Geld an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen und damit ein Anreiz für illegale Migration entfällt. Über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen, etwa Sperren für Glücksspielaktivitäten, soll jedes Land selbst bestimmen. Laut aktueller Rechtsprechung müsse jedem Leistungsbezieher ein Teil des Geldes bar ausgezahlt werden. Die Bezahlkarte soll keine Kontobindung haben, aber nicht im Ausland verwendet werden dürfen.
Aktuell ist am Wochenende eine Meinungsverschiedenheit innerhalb der Berliner Koalition ausgebrochen. SPD und FDP haben sich im Sinne einer Formulierungshilfe aus dem Bundesarbeitsministerium für eine bundesgesetzliche Regelung ausgesprochen. Grünen-Politiker aus dem Bundestag hatten dagegen erklärt, dass sie dafür keine Notwendigkeit sehen. Die Länder hätten alle rechtlichen Möglichkeiten, die sie bräuchten, um die Karte einzuführen.
Für mehrere Hunderte Flüchtlinge in Thüringen ist eine Bezahlkarte bereits Alltag. Dort haben zwei Landkreise schon im Dezember Modellversuche gestartet. Die erste Resonanz ist aus Sicht der Verantwortlichen positiv: Die Umstellung habe problemlos geklappt und werde weitgehend akzeptiert, hieß es. Beide Landkreise berichteten aber auch von Menschen, die nach Einführung der Karte ausgereist seien. Der Flüchtlingsrat in Thüringen übte dagegen deutliche Kritik. So könne zwar in Supermärkten bezahlt werden, beim Friseur, in kleineren Geschäften oder beim Erwerb eines Deutschlandtickets gebe es aber Probleme. Die Organisation Pro Asyl nannte die Bezahlkarte ein „Diskriminierungsinstrument“.
Asylbewerber erhalten bislang gesetzlich festgelegte Regelleistungen und darüber hinaus besondere Unterstützung etwa im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft. Ende 2022 hatten rund 482.300 Menschen nach Angaben des Statistischen Bundesamts Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, Zahlen für 2023 liegen bisher nicht vor.


TOP 24 Unterstützung für eine EU-Institution zur Förderung der Sprachenvielfalt, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1872), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 17 Mehr Chancengerechtigkeit durch das Startchancen-Programm, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1863), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 20 und 40 Investitionsanreize schaffen: Rahmenbedingungen für den Bau und Erwerb von Wohnimmobilien verbessern sowie Mieterinnen und Mieter vor übermäßig steigenden Mieten schützen: Kappungsgrenze weiterentwickeln, Index- und Staffelmieten begrenzen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1867), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1166), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 20/1879), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 8


TOP 22 Hochrisikomanagement ausweiten und Gewaltschutz effektiver gestalten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW (Drs. 20/1869), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt steht im Mittelpunkt eines Übereinkommens des Europarats aus dem Jahr 2011 – auch bekannt als Istanbul-Konvention. In Deutschland wurde das Abkommen 2017 ratifiziert und trat im Februar 2018 in Kraft. Im Rahmen der Umsetzung in Schleswig-Holstein fordern die fünf Landtagsfraktionen nun die Landesregierung in einem gemeinsamen Antrag dazu auf, das sogenannte Hochrisikomanagement auszuweiten und den Gewaltschutz effektiver zu gestalten.
„Hierfür sind die Anpassung der entsprechenden polizeirechtlichen Grundlagen und der neue Leitfaden zur einheitlichen Umsetzung des Hochrisikomanagements zentral“, heißt es in dem Antrag. Im nächsten Schritt sollten dann beide Instrumente „flächendeckend zur Anwendung kommen“. Dazu gehöre die Benennung von Hochrisikobeauftragten, der Einsatz von Gefährdungsanalysen und die Einführung von Fallkonferenzen durch die Netzwerkpartner wie Polizei oder Frauenfachrichtungen.
Zum Hintergrund: Im Januar 2021 hatte die Landesregierung den Ausbau eines Hochrisikomanagements zum Schutz von Frauen vor Gewalt beschlossen. Durch eine Änderung des Polizeigesetzes wurde der Austausch persönlicher Daten zwischen Polizei und Hilfseinrichtungen erleichtert. Damit können bei Zustimmung der jeweils betroffenen Frau alle beteiligten Einrichtungen auf die gleichen Informationen zugreifen und gemeinsam für die Betroffene – und gegebenenfalls deren Kinder – die beste Lösung finden.
Personenbezogene Daten konnten zuvor nur im Einzelfall zur Abwehr einer bevorstehenden konkreten Gefahr übermittelt werden. Zwei Modellprojekte in Flensburg und Ratzeburg wurden evaluiert, derzeit wird an Instrumenten gearbeitet, um eine Ausweitung auf ganz Schleswig- Holstein durch entsprechende Rahmenbedingungen vorzubereiten.
Mit breiter Mehrheit hatte sich der Landtag erst im Oktober 2023 für die Fortführung eines Bundesförderprogramms für Frauenhäuser ausgesprochen. Zwar gebe es Maßnahmen zum Schutz wie Annäherungsverbote, hatte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) seinerzeit gesagt. „Aber man muss immer wieder feststellen, dass all das oftmals nicht ausreicht. Und deshalb finde ich die Fußfessel als schärfere Maßnahmen völlig richtig und begrüßenswert.“ Es sei gesellschaftliche und staatliche Verantwortung, geschlechtsspezifische Gewalt einzudämmen.
Nach Angaben des Sozialministeriums gibt es im Norden aktuell 386 Plätze in 17 Frauenhäusern, die 18 Standorte haben. In Deutschland erlebt alle 45 Minuten eine Frau Gewalt, jeden dritten Tag gibt es ein Tötungsdelikt und jede dritte Frau ist mindestens einmal im Leben von psychischer oder sexueller Gewalt betroffen.


TOP 15 und 41 Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe am Arbeitsleben sichern sowie Bericht der Landesbeauftragten für Menschen mit 9


Behinderungen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1851), Tätigkeitsbericht 2020–2022 (Drs. 20/1103), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 20/1884), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 26 Psychischen Belastungen und Krankheiten von Schülerinnen und Schülern begegnen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1880), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 30 Güterverkehrskonzept für Schleswig-Holstein erstellen, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/1885), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 31 Aufkommensneutralität ermöglichen und unnötige Bürokratie bei der Grundsteuerreform vermeiden – Transparenzregister jetzt, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1886), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Freitag, 23. Februar, 10 bis 13 Uhr

TOP 28 und 43 Inklusion an Schulen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1882), Antrag der Fraktionen von SPD und SSW (Drs. 20/122), Bericht der Landesregierung - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/1754), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Fraktionen von SPD und SSW haben einen Bericht über Fortgang und Qualität der Inklusion an den Schulen in Schleswig-Holstein gefordert. Die Landesregierung hat geliefert und stellt auf Basis des Berichts einen Neun-Punkte-Plan zur Weiterentwicklung der Inklusion vor. Im Rahmen der „Inklusiven Schule“ werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt an Regelschulen unterrichtet. Förderzentren sind nur noch für einen geringen Prozentsatz der Kinder mit Handicaps zuständig. Eine entsprechende Behindertenrechtskonvention der UN zur Gleichstellung behinderter Menschen im Bildungssektor wurde im Jahr 2009 von Deutschland ratifiziert und ist seitdem geltendes Recht in der Bundesrepublik.
Diskussionen gibt es seit dieser Zeit immer wieder, vor allem um mangelnde Ressourcen für Sach-, Geld- und Personalausstattung. So stellte beispielsweise der Landesrechnungshof in seinem Bericht zur Inklusion an Schulen im Jahr 2017 fest: „Die Landesregierung strebt ein 10


inklusives Schulsystem für alle Schularten und Schulen an. Die dafür notwendigen Ressourcen sind im System Schule nicht vorhanden“. Ein weiteres, strittiges Thema ist die Frage, ob und in welchem Umfang Förderschulen weiterhin existieren sollen. Ein Antrag der Fraktionen von SPD und SSW bemängelte hier zuletzt einen Anstieg der Exklusionsquote, also der Schülerinnen und Schüler, die wieder in Förderzentren unterrichtet werden.
Im gleichen Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, einen Bericht über den aktuellen Stand auf dem Weg zur Umsetzung der Inklusion zu verfassen, welcher vor allem aufzeigen soll, wie „Qualität gesichert und ausgebaut werden kann und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um mehr Kinder mit Förderbedarf in Regelschulen aufzunehmen“. Dieser wurde Ende des Jahres vorgelegt, zeichnete im Ganzen ein positives Bild und ist nun Grundlage eines Maßnahmenpaketes, welches auf Antrag der Regierungsfraktionen im Plenum vorgestellt wird. Sein Titel ist gleichzeitig ein Bekenntnis: „Inklusion an unseren Schulen weiter stärken“.
In neun Punkten werden darin konkrete Maßnahmen aufgezeigt, um die Inklusion und deren Qualität weiterzuentwickeln. Unter anderem geht es um die Wiederaufnahme eines Runden Tisches zum Thema. Landesweit sollen ab dem kommenden Schuljahr außerdem Standards zur Feststellungsdiagnostik eingeführt werden. Geplant ist auch die Zusammenlegung von Pool- Lösungen bei Schulassistenzen und -begleitungen. Ein Ausbau der Fortbildungsangebote, eine Stärkung der Elternmitwirkung sowie zusätzliche digitale Medien zur Teilhabe behinderter Menschen sind weitere Punkte.
Bis zum Jahr 1990 wurden Kinder mit Förderbedarf in Schleswig-Holstein ausschließlich an Sonderschulen unterrichtet – in einem Parallelsystem mit den Regelschulen auf der anderen Seite. Ein neues Schulgesetz stellte damals im Land die Weichen für eine Zusammenlegung und machte das Land kurz darauf zum Vorreiter in der Bundesrepublik.


TOP 12 und 27 Anträge zur sportlichen, kulturellen und weitere außerschulischen Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung in Grundschulen, Antrag der Fraktionen von FDP und SSW (Drs. 20/1798), Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1881), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Schleswig-Holsteins Grundschulen sollen vermehrt ganztags Unterricht anbieten. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll es sogar einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung geben. Das Land will nach Aussagen des Bildungsministeriums 85 Prozent der anfallenden Kosten übernehmen, rund 200 Millionen Euro sollen zu dem Zweck zur Verfügung stehen. Aus dem Landtag kommen Vorschläge, wie der Ganztag organisiert werden soll.
FDP und SSW fordern, auch das Sportangebot auszubauen und beziehen sich auf entsprechende Empfehlungen des Landessportverbandes (LSV). Der LSV mahnt mehr „ausreichend qualifiziertes und pädagogisches Fachpersonal“ an und regt an, auch Trainer aus benachbarten Vereinen, Sportstudenten und ältere Schüler aus dem Sportprofil zu rekrutieren. Zudem sei eine bessere Finanzierung nötig – etwa Aufwandsentschädigungen für externe Übungsleiter und eine moderne 11


Geräteausstattung in Turnhallen und auf Sportplätzen. Ein Kernelement sei die „kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein“, so der LSV. Beide Seiten müssten ihre Angebote miteinander koordinieren. Dabei sei auch das Land gefordert: „Die Zuständigkeiten müssen klar festgelegt werden, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.“
CDU und Grüne fordern ebenfalls eine „gute Verzahnung der Ganztagsangebote mit außerschulischen Partnern sowie von Vor- und Nachmittag“ und regen eine „Kooperation vor Ort zwischen Schule und örtlichen Vereinen“ an. Auch die Jugendhilfe soll eingebunden werden. Neben Sport soll es dabei auch um kulturelle Bildung gehen. Die Landesregierung wird aufgerufen, eine „Handreichung“ für die Zusammenarbeit zu erstellen, „mindestens eine Bewegungsstunde pro Woche in den Ganztag zu integrieren“ und Schwimmen „als Facette im Ganztag“ zu berücksichtigen.


TOP 32 Ein baulastträgerübergreifendes Radwegeprogramm auf Basis des landesweiten Radverkehrsnetz entwickeln, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1887), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 38 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.10.2023-31.12.2023, Bericht des Petitionsausschusses (Drs. 20/1871), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten


TOP 45 Einführung eines Digitalchecks, Bericht der Landesregierung – Minister und Chef der Staatskanzlei (Drs. 20/1852), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 46 Schriftlicher Bericht über die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 4. Klassenstufe, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1611), Bericht der Landesregierung – Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/1855), geplanter Aufruf 12:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 12


Reihenfolge der Beratung der 20. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 21. Februar 2024 18+21 Bericht zur Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes 60 10:00 42 Transfer und Innovation stärken: Schleswig-Holsteins Hochschul- 30 11:00 und Wissenschaftssystem zukunftsfest weiterentwickeln 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes 30 11:30 10 Mündlicher Bericht zum Konzept für die Umsetzung einer 30 12:00 Mobilitätsgarantie für Schleswig-Holstein
16 Für faire und gerechte Löhne - Service Stern Nord in den TV-L über- 30 15:00 leiten 25 Pflegeeltern stärken und wertschätzen – Bundesratsinitiative für ein 30 15:30 Pflegeelterngeld 11 Landesbericht zur Entwicklung der Gesundheitsberufe in Schleswig-Hol- 30 16:00 stein 13 Keine Kürzungen beim Versorgungssicherungsfonds 30 16:30 23 Regionalpolitik der EU: Zusammenhalt stärken, ländliche Räume zukunfts- 30 17:00 fest machen Donnerstag, 22. Februar 2024 14+29 Schuldenbremse reformieren sowie Raum für Zukunftsinvestitionen 30 10:00 schaffen - Schuldenbremse weiterentwickeln 19 Bezahlkarte zielführend ausgestalten 30 10:30 24 Unterstützung für eine EU-Institution zur Förderung der Sprachenvielfalt 30 11:00 17 Mehr Chancengerechtigkeit durch das Startchancen-Programm 30 11:30 20+40 Investitionsanreize schaffen: Rahmenbedingungen für den Bau und Er- 30 12:00 werb von Wohnimmobilien verbessern sowie Mieterinnen und Mieter vor übermäßig steigenden Mieten schützen: Kap- pungsgrenze weiterentwickeln, Index- und Staffelmieten begrenzen
22 Hochrisikomanagement ausweiten und Gewaltschutz effektiver ge- 30 15:00 stalten 15+41 Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe am Ar- 30 15:30 beitsleben sichern sowie Bericht der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen 26 Psychischen Belastungen und Krankheiten von Schülerinnen und Schü- 30 16:00 lern begegnen 30 Güterverkehrskonzept für Schleswig-Holstein erstellen 30 16:30 31 Aufkommensneutralität ermöglichen und unnötige Bürokratie bei der 30 17:00 Grundsteuerreform vermeiden – Transparenzregister jetzt Freitag, 23. Februar 2024 28+43 Inklusion an Schulen 30 10:00 12+27 Anträge zur sportlichen, kulturellen und weitere außerschulischen 30 10:30 Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung in Grundschulen 32 Ein baulastträgerübergreifendes Radwegeprogramm auf Basis des lan- 30 11:00 desweiten Radverkehrsnetz entwickeln 38 Tätigkeit des Petitionsausschusses 5 11:30 in der Zeit vom 01.10.2023-31.12.2023 45 Einführung eines Digitalchecks 30 11:35 46 Schriftlicher Bericht über die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und 30 12:05 Schüler in der 4. Klassenstufe 13



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 3 Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Dis- 0 tanz-Elektroimpulsgeräten im Landesverwaltungsgesetz



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vor- gesehen (Sammeldrucksache 20/ ) :


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes und des Landeswahlge- setzes 5 Entwurf eines Gesetzes über Auskunftspflichten der berufsständischen Versorgungseinrichtungen 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und des Brandschutzgesetzes 7 Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags 8 Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe 33 Ostseeküste schützen 34 Mehrwertsteuerermäßigung auf Gas und Fernwärme beibehalten 35 Neujustierung und gezielte Weiterentwicklung der Beziehungen des Landes Schleswig-Holstein zu China 36 Bericht über die Unterrichtssituation 2022/23 37 Stellungnahme in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betr. Satzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer, Az.: 1 BvR 1726/23 39 Start eines Dialogprozesses „Zukunft der Küstenfischerei“



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 9 Prävention in Schleswig-Holstein 44 Fachkräfteversorgung für Regionale Bildungszentren und Berufliche Schulen