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22.02.24
10:39 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 14+29 "Schuldenbremse reformieren"

22.02.2024 | Finanzen
Annabell Krämer zu TOP 14+29 "Schuldenbremse reformieren" In ihrer Rede zu TOP 14+29 (Schuldenbremse reformieren) erklärt die finanzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„1,119 Milliarden Euro – das sind die Zinsen, die wir laut Finanzplanung in 2032 zu leisten haben. 1,119 Milliarden Euro, die nicht für Investitionen in Infrastruktur, innere Sicherheit, Bildung, Klimaschutz oder die Digitalisierung zur Verfügung stehen. Steigende Zinsaufwendungen – infolgedessen Sie sich von der zugesagten Senkung der Kita-Beiträge verabschieden, die Bürger weiterhin mit der höchsten Grunderwerbssteuer deutschlandweit belasten und das wichtige Wachstumschancengesetz mit Verweis auf fehlende Steuereinnahmen blockieren. Ja, steigende Zinsaufwendungen haben zur Folge, dass Geld an anderer Stelle fehlt.
Wie wir heute mit öffentlichen Geldern umgehen, bestimmt den Handlungsspielraum der nächsten Jahre und der kommenden Generationen. Die Schulden in Schleswig-Holstein sind mit rund 31 Milliarden Euro unfassbar hoch. Und vor diesem Hintergrund wollen SSW und SPD über eine Reform der Schuldenbremse diskutieren, die einen weiteren Anstieg der Verschuldung und Zinslast zur Folge hätte und den Handlungsspielraum zukünftiger Generationen noch weiter begrenzen würde.
Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Wenn der Staat mit den Mitteln, die ihm die Bürger erwirtschaften, nicht auskommt, rechtfertigt das nicht, die Axt an die Schuldenbremse zu legen. Im Gegenteil – eine regelmäßige Neuverschuldung lässt die finanziellen Probleme des Landes exponentiell steigen. Die bestehenden Regelungen zur Schuldenbremse geben uns grundsätzlich genau die Spielräume, die wir benötigen:
1. Handlungsspielräume für Notlagen und
2. Zum Ausgleich von konjunkturellen Schwankungen
Aus meiner Sicht müssen wir übrigens insbesondere die Verschuldungsmöglichkeit bei der Feststellung einer Notlage in den Blick nehmen. Das Bundesverfassungsgericht fordert explizit die Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhangs zwischen Notsituation und der Kreditermächtigung. Welche skurrilen Ausmaße die Versuche dieser Darlegung allerdings zu Tage bringen, zeigt der uns vorgelegte Haushaltsentwurf. Ein Titel für Aufforstung aus Notkrediten wird damit begründet, dass die Corona-Pandemie gezeigt hätte, wie wichtig Naherholung wäre. Aha…  Die Politik sollte sich engere Spielregeln setzen. Ob Krisenbewältigungsmaßnahmen tatsächlich wirksam sind, um Notlagen zu beenden oder einzudämmen muss einer Prüfung unterliegen. Dieser Aufgabe müssen wir als Parlament mit Sorgfalt nachkommen. Stattdessen geht Schleswig- Holstein mit Kettennotlagen voran. Hoffen wir, dass Schleswig-Holsteins Notlagenpolitik keine Schule macht und Sie diese überdenken.
Kommen wir zur zweiten außerordentlichen Verschuldungsmöglichkeit. Hier hat sich gezeigt, dass die Globalisierung grundsätzlich ein Segen für unsere Wirtschaft ist, sie jedoch durch exogene Schocks, also einmalige, von außen überraschend einwirkende Ereignisse, die eine erhebliche Veränderung bewirken, konjunkturell schwankungsanfälliger macht. Hier sollten wir ansetzen. Wir brauchen ein planungssicheres und ökonomisch zielführendes Konjunkturbereinigungsverfahren, um den konjunkturellen Schwankungen besser begegnen zu können. Dieses sollte ermöglichen, dass die Verschuldungsspielräume in der Rezession größer und spiegelbildlich die Rückzahlungen in Wachstumsphasen höher ausfallen. Bei mehrjähriger Betrachtung darf dabei aber keine zusätzliche Verschuldungsmöglichkeit rauskommen. Dieses Versprechen sind wir unseren künftigen Generationen schuldig. Weitergehende Reformen der Schuldenbremse sind mit den Freien Demokraten nicht zu machen.
Kommen wir zu den Anträgen von SPD und SSW. Sie versuchen zu suggerieren, dass die Schuldenbremse eine Investitionsbremse sei, dass Investitionen nur mit Krediten möglich wären. Dem ist nicht so. Die Schuldenbremse fordert von der Politik eine Priorisierung der politischen Ausgabenspielräume und Entscheidungen darüber, was dringlich und wichtig ist und was später erfolgen oder unterbleiben muss. Sie erfordert eine fokussierte Haushaltspolitik. Das ist mit einer uneinigen Koalition, deren Zusammenhalt darin besteht, finanzielle Mittel für die jeweiligen politischen Wünsche des anderen bereitzustellen, nicht vereinbar: Klimaräte, Beiräte, Gremien, Kompetenzcenter, Ausrichtung von Dialogen – für alle ist Geld da – notfalls kreditfinanziert. Wenn Sie die richtigen Prioritäten setzen würden, würden auch die finanziellen Mittel ausreichen. Damit diese Priorisierung endlich erfolgt, fordern wir, eine Investitionsquote in der Landesverfassung zu verankern.
Wichtig ist zudem, dass die tatsächliche Umsetzung nachgehalten und wesentliche anhaltende Unterschreitungen sanktioniert werden. Damit ‚Schein-Investitionshaushalte‘ wie Ihr Haushalt 2023, der trotz hoher Quote wenig tatsächliche Investitionen, aber erhebliche kreditfinanzierte Rücklagenzuführungen für zukünftige Jahre zur Folge hatte, der Vergangenheit angehören.“
 
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Haushalt und Finanzen, Frauen, Gleichstellung, Sport / E- Sport und Tierschutz


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



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