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19.03.24
11:15 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung März

Nr. 25 / 19. März 2024


Themen der Plenarsitzung: Haushaltsberatungen, Ostseeschutz, Fachkräfteversorgung für Regionale Bildungszentren und Berufliche Schulen, Gleichstellung, Personalbedarf für die Kitas und das Rückkehrmanagement

Zu seiner 21. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 20. März, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen die Haushaltsberatungen für das Jahr 2024, ein Bericht zum geplanten Ostseeschutz sowie eine Regierungserklärung „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“, die Fachkräfteversorgung für Regionale Bildungszentren und Berufliche Schulen, die Planungen zur Novellierung des Gleichstellungsgesetzes, die Forderung nach einer Berechnung des Personalbedarfs in der Kindertagesbetreuung sowie der Antrag, das Rückkehrmanagement in Schleswig-Holstein zentral zu organisieren.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 20. März, 10 bis 17.30 Uhr

TOP 2, 4, 22, 34 und 42 Haushaltsberatungen 2024, Gemeinsame Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/1700), b) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2024, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/1701), Bericht 2


und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 20/1937), Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens zur nachhaltigen Finanzierung von Maßnahmen der grün-blauen Infrastruktur, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/1463), Änderungsantrag der Fraktionen von SSW und FDP (Drs. 20/1490), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 20/1960), Neufassung des Beschlusses zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung für das Jahr 2024 (Drs. 20/1655), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SSW (Drs. 20/1978), Bemerkungen 2023 des Landesrechnungshofs mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2021 und Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021, Bericht der Landesregierung (Drs. 20/466), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 20/1938), Finanzplan des Landes Schleswig-Holstein 2023 bis 2027, Fortschreibung der Finanzplanung bis 2032, Bericht der Landesregierung – Finanzministerium (Drs. 20/1894), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 150 Minuten
Die Eckdaten des knapp 17 Milliarden Euro schweren Landeshaushalts liegen auf dem Tisch, be- reit zur Verabschiedung in dieser Tagung. Die Landesregierung plant mit drei insgesamt 1,5 Milli- arden Euro schweren Notkrediten, um über das Jahr 2024 zu kommen. Vorgesehen sind 1,9 Milli- arden Euro an Investitionen. Das entspricht einer Investitionsquote von 11,4 Prozent ‒ einem Pro- zentpunkt mehr als im Vorjahr. Die Neuverschuldung soll um etwa 874 Millionen Euro auf mehr als 1,6 Milliarden Euro steigen und beinhaltet neben dem Notkredit auch eine Inanspruchnahme der laut Schuldenbremse zulässigen Verschuldung in Höhe von rund 133 Millionen Euro. Schleswig- Holstein ist aktuell bereits mit gut 32 Milliarden Euro verschuldet.
Innerhalb der Opposition wird bereits über eine Verfassungsklage gegen den Haushalt laut nach- gedacht. Die FDP hat bereits klar ihre Bereitschaft dazu geäußert, während die SPD sich eine Be- teiligung noch offenhält. Für eine Klage gegen den Haushalt sind zwei Fraktionen notwendig. „Un- sere Bedenken in Bezug auf die Verfassungskonformität konnten nicht ausgeräumt werden“, sagte die SPD-Finanzpolitikerin Beate Raudies letzten Donnerstag nach Abschluss der Haushaltsbera- tungen im Finanzausschuss. Eigene Änderungsanträge zum Haushalt werde die Fraktion nicht ein- bringen. Der SSW, die dritte Oppositionsfraktion im Kieler Landtag, hat in der Ersten Lesung dage- gen signalisiert, den schwarz-grünen Haushalt in Grundzügen zu unterstützen.
In der Kritik von SPD und FDP, aber auch seitens des Landesrechnungshofes, steht insbesondere die Frage, ob der Notkredit infolge der Corona-Pandemie auch noch 2024 eine tragfähige Begrün- dung für eine Notlage beinhaltet. Als weitere Gründe für Notkredite zieht die Koalition die Aufwen- dungen für die Folgen des Kriegs in der Ukraine sowie die Jahrhundert-Sturmflut an der Ostsee im Oktober 2023 heran. Die von CDU, Grünen und SSW beantragte formelle Feststellung einer über- geordneten Notsituation in 2024 aufgrund der „multiplen Krisen“ gilt als sicher.
Mit Blick auf die langfristige Finanzplanung, die ebenfalls mitberaten werden wird, hat Ministerprä- sident Daniel Günther (CDU) bereits angekündigt, bis 2030 eine Milliarde Euro im Haushalt einspa- ren zu wollen. Unter anderem mit Rücklagen aus dem Versorgungsfonds für Beamte sei alleine mit 3


dem Haushalt 2025 eine Lücke von rund 580 Millionen Euro zu schließen. Den Corona-Notkredit werde das Land zum letzten Mal im Haushaltsjahr 2024 nutzen, sagte Günther. Andere Konjunk- tur- und Notkredite sollen auch im nächsten Jahr genutzt werden, wo es möglich ist.
Günther nannte die Bereiche Migration und Flucht, die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und die Folgen der Ostsee-Sturmflut. Der Ministerpräsident äußerte sich zuversicht- lich, dass es bis zum nächsten Jahr Veränderungen an der im Grundgesetz verankerten Schulden- bremse geben werde. Mit der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung bis 2030 sollen nach Gün- thers Worten die Einnahmen und Ausgaben schrittweise wieder in Einklang gebracht werden. Der geplante Fonds für Klimaschutz für die Bürger des Landes werde nicht aufgelegt werden können. Dagegen bleibe es bei der zugesagten Finanzierung der Investitionskosten von 96 Millionen Euro für die Ganztagsbeschulung und bei der Unterstützung der Kommunen in der Wärmewende.
Der Landeshaushalt umfasst alle Einnahmen und Ausgaben des Landes. In ihm wird geregelt, wo- für die Landesregierung das Geld, das aus Steuern, Zuwendungen von EU und Bund oder ande- ren Abgaben zur Verfügung steht, am Ende ausgeben wird. Damit stellt es auch eine Art Blau- pause für die politischen Ziele und Aufgaben dar. Der Landeshaushalt besteht grundsätzlich aus dem Haushaltsplan und dem Haushaltsgesetz. Der Haushaltsplan ist dabei quasi das Haushalts- buch, in sehr ausführlicher Form. Für die diesjährige abschließende Haushaltsberatung ist der ge- samte erste Sitzungstag am Mittwoch reserviert. Am Vormittag ist eine Generaldebatte vorgese- hen. Anschließend beleuchten die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen die vielen Einzelpläne und Änderungsanträge.
Neben der Kenntnisnahme eines Berichts des Landesrechnungshofs zum Haushalt 2021 ist die geplante Verabschiedung eines sogenannten grün-blauen Sondervermögens ein weiterer Teil der Finanzdebatte. Dahinter steht die Absicht der Landesregierung, die zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein vereinbarten Ausgleichszahlungen für die Verbringung von Schlick aus dem Hamburger Hafen und der Elbe in schleswig-holsteinische Hoheitsgewässer in einem neu zu schaffenden Sondertopf zu vereinnahmen.
Mit Hilfe dieses Sondervermögens sollen Vorhaben im Rahmen der bisherigen Zweckbestimmung für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und der grün-blauen Infrastruktur fi- nanziert werden. Das Geld kommt den Planungen zufolge insbesondere der Biodiversitätsstruktur an der Westküste, der Fischerei, der Stärkung des Nationalparks oder der ökologischen Weiterent- wicklung von Häfen zugute.


TOP 7 Ersatzwahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Wahlkreisausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Wahlvorschlag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1982), geplanter Aufruf 12.30 Uhr 4


TOP 8 Ersatzwahl eines Mitglieds für den Stiftungsrat der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein, Wahlvorschlag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1983), geplanter Aufruf 12.30 Uhr


TOP 9 Ersatzwahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Verfassungsschutzes, Wahlvorschlag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1986), geplanter Aufruf 12.30 Uhr


TOP 2, 4, 22, 34 und 42 Fortsetzung Haushaltsberatungen 2024 (s. oben), geplanter Aufruf 15 Uhr, geplante Redezeit 150 Minuten



Donnerstag, 21. März, 10 bis 17:30 Uhr

TOP 1 A und 13 Regierungserklärung "Aktionsplan Ostseeschutz 2030", Bekanntmachung der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags (Drs. 20/2012) sowie Bericht zum geplanten Ostseeschutz, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1944), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Die FDP-Fraktion hat die Koalition aufgefordert, über die „Ergebnisse der Beratungen zum Ostsee- schutz zu berichten“. Der Antrag folgte genau einen Tag nach der Ankündigung von Umweltminis- ter Tobias Goldschmidt (Grüne) gegenüber der dpa, „ein ganzheitliches, verbindliches und schnell wirksames Ostseepaket zu schnüren“. Dieses solle die Probleme der Ostsee in ihrer ganzen Breite entschieden anpacken und eine ökologische Trendwende einleiten, so Goldschmidt am 26. Feb- ruar.
Zuvor war dem Minister von Naturschutzverbänden ein Positionspapier zum Ostseeschutz überge- ben worden. „Ein umfassender Schutz sei für die Lebensräume und Arten der Ostsee seit Jahr- zehnten überfällig“, heißt es darin. Goldschmidt nannte das Papier „ambitioniert und gleichzeitig abgewogen“ und kündigte an, eigene Pläne vorzustellen. Vor diesem Hintergrund hat der Minister letzte Woche auch eine Regierungserklärung unter dem Titel „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“ an- gekündigt.
Dass die Ostsee dringend besser geschützt werden muss, darin sind sich die Fraktionen einig. In welchem Maße und in welcher Form jedoch – darüber gehen die Meinungen auseinander. Der von Umweltminister Goldschmidt favorisierte Nationalpark wird vom Koalitionspartner CDU abgelehnt: Auf einem Landesparteitag der Union im Oktober letzten Jahres sprachen sich die Delegierten fast 5


einstimmig dagegen aus. Stattdessen sollen alternative Maßnahmen zum Schutz des Binnenmee- res entwickelt und umgesetzt werden.
Auch die Fraktionen von SPD und FDP stehen einem Nationalpark skeptisch gegenüber. Als Alter- native beantragte die SPD zuletzt eine Expertenanhörung, um konkrete Schlüsse für einen Hand- lungsplan zu ziehen, die FDP forderte ihrerseits eine Enquete-Kommission, die zu einer transpa- renten Diskussion führen sollte. Beide Anträge waren abgelehnt worden.
Naturschutz- und Interessenverbände haben sich dagegen klar positioniert. Vom Sommer bis zum Herbst des letzten Jahres gab es unter der Federführung der Landesregierung einen Dialog zwi- schen allen Beteiligten. Der Abschlussbericht machte deutlich: Umweltverbände sprechen sich klar für einen Nationalpark aus, Interessenvertreter unter anderem von Bauern, Fischern, Wirtschaft und Tourismus sind strikt dagegen. Die Bürger Schleswig-Holsteins würden laut einer Umfrage der Naturschutzorganisation BUND übrigens knapp für einen Nationalpark stimmen: mit 53,6 Prozent.


TOP 39 Fachkräfteversorgung für Regionale Bildungszentren und Berufliche Schulen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1158), Landtagsbeschluss vom 14. Juli 2023, Bericht der Landesregierung – Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/1842), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Über die Fachkräfteversorgung für Regionale Bildungszentren und Berufliche Schulen debattiert der Landtag auf Basis eines von der SPD angeforderten Regierungsberichts. Demnach waren im vergangenen Schuljahr 2022/23 insgesamt 4.052 Lehrkräfte mit Lehramtsausbildung, 273 Lehr- kräfte mit Hochschulstudium (Seiteneinstieg und Direkteinstieg) sowie 202 Lehrkräfte ohne Hoch- schulabschluss an den öffentlichen berufsbildenden Schulen des Landes beschäftigt.
Rund ein Drittel dieser Lehrkräfte (1.609) arbeiteten laut dem Bericht in Teilzeit oder stundenweise. Die Planstellen waren mit Stand 7. Oktober 2022 (Stichtag für den Bericht) zu 98,1 Prozent be- setzt. Von den 4.042 zugewiesenen Stellen konnten 3.966 zum genannten Stichtag besetzt wer- den; insgesamt blieben 76 Stellen unbesetzt.
Deutlich wird, dass sich in der Altersgruppe ab 60 Jahren 14 Prozent der Lehrkräfte befinden und von 50 bis 59 Jahren 32,8 Prozent. Die Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen ist mit 29,8 Prozent vertreten. Dagegen sind die 30 bis 39 Jahre alten Berufsschullehrer mit 21 Prozent in der Gesamt- heit der aktuell verfügbaren Lehrkräfte unterrepräsentiert.
Dazu heißt es in dem Bericht: Diese Entwicklung beeinflusse die Lehrkräfteversorgung an den be- rufsbildenden Schulen und mache deutlich, „dass in den nächsten Jahren die Maßnahmen zur Ge- winnung neuer Lehrkräfte und zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des vorhandenen Lehrpersonals weiter an Bedeutung gewinnen werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der prognostizier- ten steigenden Schülerzahlen zum Ende der 2020er Jahre hin“. 6


SPD und SSW hatten die Zukunft der beruflichen Schulen im Norden bereits vor zwei Jahren zum Thema im Landtag gemacht. In einem gemeinsamen Antrag hatten die beiden Oppositionsfraktio- nen gefordert, „die allgemeine mit der beruflichen Ausbildung gleichzustellen und gegeneinander durchlässig zu machen“. Das müsse sich auch in der turnusmäßigen Berichterstattung der Regie- rung widerspiegeln, hatte die SPD-Bildungspolitikerin Kirsten Eickhoff-Weber gesagt. Für eine lan- desweite Schulentwicklungsplanung sei eine solide Datengrundlage notwendig.


TOP 30 75 Jahre Grundgesetz – Das Jubiläum zur Würdigung der Demokratie nutzen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1992), geplanter Aufruf 11:30 Uhr


TOP 31 Hände weg vom Versorgungsfonds, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1993), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 11, 19 und 44 Unterstützung für eine EU-Institution zur Förderung der Sprachenvielfalt sowie Europeada unterstützen: breite Aufmerksamkeit für Minderheiten in Europa und Bericht Monitoringverfahren zum Zwischenbericht zum Siebten Bericht zur Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW (Drs. 20/1872), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SSW (Drs. 20/1974), Bericht der Landesregierung – Ministerpräsident (Drs. 20/1970), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 23 und 37 Planungen zur Novellierung des Gleichstellungsgesetzes sowie Sechster Gleichstellungsbericht in Verbindung mit: Vierter Gremienbericht, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SSW (Drs. 20/1979), Bericht der Landesregierung (Drs. 20/1222), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 20/1984), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Fraktionen von CDU, Grünen und SSW rufen die Landesregierung dazu auf, im Plenum münd- lich zu berichten, welche Planungen zur Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst aktuell in Gange sind. In ihrem über 100 Seiten starken Gleichstellungsbe- richt aus dem Zeitraum 2017/2018 bis 2022, der ebenfalls Teil der Debatte ist, kommt die Landes- regierung bereits zum Schluss, dass im Landesdienst der Anteil von Frauen über alle Besoldungs- und Entgeltgruppen in den letzten Jahren weiterhin zugenommen habe. 60,5 Prozent der Beschäf- tigten seien weiblich, was „zu einer teilweise deutlichen Überrepräsentanz führt“. Dabei sei die Ver- teilung nach Ressorts aber sehr heterogen und reiche von einem Frauenanteil von 34,1 bis zu 74 Prozent. 7


Allerdings heißt in dem Bericht auch: „Bei der Geschlechterverteilung nach Besoldung bzw. Entgelt fällt auf, dass der Frauenanteil innerhalb einer LG bzw. Entgeltgruppe in den Einstiegsämtern erhöht ist und zu den Spitzenämtern hin häufig abnimmt.“ Auf diesem Gebiet sei noch Nacharbeit erforderlich. So müsse künftig ein Fokus der Frauenförderung auf die paritätische Beteiligung an Spitzenämtern und Führungspositionen gelegt werden, auf Parität sei kontinuierlich zu achten. Ein wesentliches Fazit lautet schließlich: „Aufgrund des Umstandes, dass es kein Problem der Unterrepräsentanz von Frauen in der Landesverwaltung insgesamt gibt und der Trend weiterhin zunehmend ist, besteht kein weiterer Bedarf, die Neueinstellung von Frauen zu fördern.“


TOP 45 Den Personalbedarf für die Kitas berechnen, Antrag der Fraktionen von SPD und SSW (Drs. 20/1606), Landtagsbeschluss vom 24. November 2023, Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung ist aufgefordert, in dieser März-Tagung „den Bedarf an Fachkräften in der Kindertagesbetreuung in den nächsten zehn Jahren für Schleswig-Holstein zu berechnen und zu beschreiben, wie dieser Bedarf gedeckt werden kann“. So steht es in einem Antrag der Fraktionen von SPD und SSW aus dem November des letzten Jahres. Zugleich wird um eine Darstellung der Kita-Finanzierung gebeten, die ab dem kommenden Jahr gelten soll.
„In Schleswig-Holstein fehlen Erzieherinnen und Erzieher, um den Rechtsanspruch auf Kinderta- gesbetreuung, den Kita-Ausbau sowie die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu sichern“, so die Begründung in dem Antrag der Opposition. Um dem entgegenzuwirken, sei es unabdingbar, den „Fachkräftebedarf und den Finanzierungsrahmen für die Kita-Finanzierung in Schleswig-Holstein genau zu kennen“.
Der Antrag richtet sich an Sozialministerin Aminata Touré (Grüne), die den Fachkräftemangel im Kita-Bereich selbst benennt. „Beim Personal knirscht es“, konstatierte Touré im Februar-Plenum, trotz der Einstellung von rund 8000 zusätzlichen Kräften. Es gebe jedoch Möglichkeiten, die Be- treuungssituation verlässlicher zu machen – abseits der Einstellung weiterer Kräfte. Beispielsweise durch die Streichung bestimmter Regeln, die den Kitas den Arbeitsalltag erschwerten.
Auch zur finanziellen Situation äußerte sich die Ministerin: Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation könne niemand Vorfestlegungen beim Punkt Finanzierung erwarten, hieß es. Bis Ende kommenden Jahres würden die Mittel jedoch von derzeit knapp 700 auf rund 731 Millio- nen Euro steigen.
Bereits in der vergangenen Tagung war die angespannte Situation in den Kindertageseinrichtun- gen Teil einer emotional geführten Debatte. Der Schwerpunkt lag auf dem gerade erschienenen Evaluationsbericht zum 2021 beschlossenen Kindertagesförderungsgesetz. Er ist Grundlage der großen Kita-Reform, die Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll und befindet sich nach An- gaben des Ministeriums derzeit im Fachgremium, um dort ausgewertet zu werden. 8


Die endgültige Stellungnahme des Gremiums soll jedoch erst Ende April vorliegen. Sie wird Teil weiterer Beratungen sein, auch zu den Fragen des jetzt vorliegenden Antrags nach Fachkräfteaus- bau und Finanzierung der Kitas in Schleswig-Holstein.
Einer Studie der Bertelsmann Stiftung von Ende November zufolge kann der Bedarf an Kita- Plätzen in Schleswig-Holstein voraussichtlich erst im Jahr 2030 gedeckt werden. Im Ergebnis fehlten dem Bundesland 15.600 Plätze, um die Bedarfe der Eltern zu decken. Das zeigten die Berechnungen der Bertelsmann Stiftung für das aktuelle „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“. Und: In den Kitas in Schleswig-Holstein fehlen bis zum Jahr 2025 laut dem aktuellen „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule“ der Bertelsmann Stiftung hierzulande 1700 Fachkräfte, nur um die Betreuungsbedarfe der Eltern zu erfüllen. Bis 2030 wäre zwar rechnerisch ausreichend Personal vorhanden – allerdings nur, wenn die Elternbedarfe auf dem derzeitigen Niveau bleiben.


TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung – Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/1965), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 12 Güterverkehrskonzept für Schleswig-Holstein erstellen, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/1885), Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1917), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



TOP 17 Gewalt konsequent ahnden – Vertrauliche Spurensicherung finanziell absichern, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1971), geplanter Aufruf 17 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Freitag, 22. März, 10 bis 15 Uhr

TOP 29 Zentralisierung Rückkehrmanagement, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1991), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 9


Die FDP-Landtagsfraktion beklagt eine Überbelastung der Ausländerbehörden im Land und fordert vor diesem Hintergrund dazu auf, ein zentrales Rückkehrmanagement für Geflüchtete zu installie- ren. Zudem müssten die örtlichen Behörden von der Betreuung ausreisepflichtiger Personen ent- lastet werden. „Wir brauchen eine effiziente Verwaltungsstruktur und deshalb eine zentrale Be- hörde, die für alle zuständig ist, die vollziehbar ausreisepflichtig sind“, sagte der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz in der vergangenen Woche bei Vorstellung eines Antrags seiner Fraktion. Ziel sei es, Entlastungen für die Kommunen zu schaffen, damit ausreichende Kapazitäten bei einem mögli- chen erneuten Anstieg der Zugangszahlen vorhanden sind.
Mitarbeiter in den Ausländerbehörden könnten laut den Liberalen weder aktiv für Integration noch für Rückführungsfragen sorgen, da sie völlig überlastet mit dem laufenden Geschäft seien. So be- treuten die Ausländerbehörden im nördlichsten Bundesland derzeit insgesamt mehr als 300.000 Menschen. Buchholz wies zudem darauf hin, dass die Behörden in den einzelnen Kreisen unter- schiedlich ausgelastet seien. Im Kreis Pinneberg etwa kümmerten sich die Ausländerbehörden demnach um knapp 50.000 Menschen, während im Kreis Plön gerade einmal 8110 Menschen hät- ten angenommen werden müssen.
In dem vorliegenden Antrag heißt es: „Um eine Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Perso- nen angemessen um- und durchsetzen zu können, bedarf es einer veränderten Organisation zur Bündelung der Kompetenzen und Maßnahmen auf einer den Ausländerbehörden übergeordneten Ebene.“ Die Landesregierung wird dazu aufgefordert, mit den kommunalen Landesverbänden in Gespräche darüber einzutreten, „wie eine zentrale Organisation für das Rückführungsmanagement geschaffen und in wessen Organisationshoheit sie angesiedelt werden soll“. Dabei sei sicherzu- stellen, dass die jeweiligen Zuständigkeiten der verschiedenen Ausländerbehörden für vollziehbar ausreisepflichtige Personen auf diese zentrale Organisation übertragen werden.


TOP 41 Schriftlicher Bericht über die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 4. Klassenstufe, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1611), Landtagsbeschluss vom 26. Januar 2023, Bericht der Landesregierung – Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/1855), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Ein von der FDP angeforderter Bericht der Landesregierung über die „Schwimmfähigkeit der Schü- lerinnen und Schüler in der 4. Klassenstufe“ steht im Mittelpunkt dieser Debatte. Zur Bestandsauf- nahme hatte das Bildungsministerium im Herbst eine Abfrage an allen Grundschulen des Landes zur Schwimmfähigkeit durchgeführt. Das Resultat: Die Zahl aller Schülerinnen und Schüler zu Be- ginn der 4. Klassenstufe des Schuljahres 2023/24 beträgt demnach knapp 25.500, der Anteil der Kinder mit mindestens dem Schwimmabzeichen Bronze rund 12.250. Somit haben laut Bericht 48 Prozent dieser Kinder die sichere Schwimmfähigkeit erworben.
Die Landesregierung sei bestrebt, die Zahl der Kinder mit sicheren Schwimmfähigkeiten im Grund- schulalter und auch an weiterführenden Schulen weiter zu erhöhen, heißt es im Bericht. Zudem sei mit einem Monitoring zur Durchführung des Schwimmunterrichts in den Kreisen und kreisfreien 10


Städten erreicht worden, dass alle Schulen mit organisatorischen Schwierigkeiten von Schuläm- tern und Kreisschulsportbeauftragten eine Beratung erhalten hätten.
Im Rahmen der Schwimmlern-Offensive des Landes hatte der Finanzausschuss des Landtags im Oktober 2023 einem Antrag des Innenministeriums zur Bereitstellung weiterer 420.000 Euro zuge- stimmt. Die Mittel stammen aus dem Programm zur Förderung des Sports aus dem Corona-Not- kredit. Seit 2020 hat das Land den Angaben zufolge schon mehr als eine Million Euro zur Verfü- gung gestellt, um die Corona-bedingten Ausfälle bei der Schwimmausbildung aufzuholen.
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hatte sich bereits vergangenes Jahr besorgt darüber gezeigt, dass nach dem Ende der Grundschulzeit die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler nicht sicher schwimmen könne. Ein Kernproblem sei laut DLRG der Mangel an geeigneten Wasserflächen und qualifizierten Lehrkräften. Insbesondere auch die Pandemie führte nach Anga- ben der DLRG dazu, dass im Land 40.000 Schwimmabzeichen-Abschlüsse fehlten. Dank der Schwimmlern-Offensive seien – Stand August 2023 – rund 15.500 Abschlüsse mit rund 1400 zu- sätzlichen Kursen nachgeholt worden. Bis die fehlenden 25.000 geschafft sein werden, werde es noch etwa drei Jahre dauern, hatte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) zu dem Zeit- punkt geschätzt.


TOP 21 Landespflegestrategie Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1977), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 26 Biogasanlagen im Rahmen der Kraftwerkstrategie berücksichtigen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1987), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 40 Einführung eines Digitalchecks, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/574), Landtagsbeschluss vom 26. Januar 2023, Bericht der Landesregierung – Minister und Chef der Staatskanzlei (Drs. 20/1852), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 20 Runden Tisch für einen attraktiven Schienenpersonenverkehr in Schleswig- Holstein einberufen, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/1976), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, unter Beteiligung der NAH.SH, den Eisenbahnver- kehrsunternehmen, den Fahrgastverbänden, anderen relevanten Akteuren, sowie der Politik einen 11


Runden Tisch für einen attraktiven Schienenpersonennahverkehr (SPNV) einzuberufen.“ Schwer- punkte sollten sein: Betriebsabläufe, Baustellen- und Verspätungsmanagement sowie Sauberkeit und Service. Mit dieser Forderung regt der SSW eine Debatte an, wie schnelle Lösungen für einen „attraktiven Schienenpersonennahverkehr“ herbeigeführt werden können. Die Oppositionsfraktion verweist darauf, dass auf einigen Linien die Pünktlichkeit bei unter 70 Prozent liege und veraltete Technik, anfälliges Zugmaterial, sowie Personalmangel in allen Bereichen das Angebot weiter ein- schränken würden.
Der SSW bezieht sich auf einen von Deutscher Bahn und Landesregierung Anfang Februar vorge- stellten zehn Punkte Plan für die Sanierung des Schienennetzes in Schleswig-Holstein. Darin sei laut Bahn vorgesehen, bis Ende 2030 die besonders belasteten Streckenabschnitte mit einem Kostenvolumen von etwa fünf bis sechs Milliarden Euro in einen besseren Zustand zu versetzen ‒ dabei seien die Kosten für die Anbindung der Festen Fehmarnbeltquerung eingerechnet.
Geplant sei unter anderem der Ausbau der Marschbahn in und um die Insel Sylt und die Anbin- dung der Batteriefabrik des schwedischen Unternehmens Northvolt in Heide an das Schienennetz. Ebenso sollen laut der Deutschen Bahn neben der Generalsanierung der Strecke zwischen Ham- burg und Lübeck im Jahr 2027 die Bahnverbindung zwischen Hamburg und Kiel modernisiert und zahlreiche Bahnhöfe und Stellwerke im Norden erneuert werden. Der Vorstandsvorsitzende der Bahngesellschaft InfraGo, Philipp Nagl, räumte bei Vorstellung des 10-Punkte-Plans ein: „Qualität und Pünktlichkeit sind in Schleswig-Holstein seit Längerem nicht so, wie sie sein sollen.“
Angaben der Landesregierung zufolge umfasst das Schienennetz in Schleswig-Holstein rund 1123 Kilometer und 137 Bahnhöfe. Rund 40,5 Millionen Reisende sind jährlich in den Zügen des Regionalverkehrs im Norden unterwegs. 2022 wurden rund fünf Millionen Tonnen Güter über die Schiene transportiert.


TOP 27 Landesentwicklungsstrategie 2040 auf den Weg bringen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1989), geplanter Aufruf 14:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD fordert die Landesregierung dazu auf, eine neue Landesentwicklungsstrategie mit Blick auf das Jahr 2040 zu erarbeiten. Der Erstellungsprozess der aktuell geltenden Strategie zur Lan- desentwicklung war im Jahr 2014 gestartet worden, im Oktober 2021 hatte das Parlament dem Landesentwicklungsplan 2030 mehrheitlich zugestimmt.
Viele der strategischen Rahmenbedingungen hätten sich verändert, heißt es zur Begründung im Antrag der Sozialdemokraten. So seien Bevölkerungszahlen gestiegen und nicht gesunken. Dar- aus würden sich völlig neue Bedarfe für wohnräumliche Entwicklung und soziale Infrastrukturen ergeben, und auch „Gesundheitsvorsorge, Krankenhausplanung und Pflege stehen vor signifikan- ten Veränderungen“.
Weiter heißt es in dem Antrag: Das Vorziehen der Klimaziele auf das Jahr 2040, steigende Flä- chenbedarfe für die Ansiedlung von Industrie, veränderte Lebens- und Arbeitsbedingungen durch 12


die Digitalisierung sowie der Flächenbedarf für erneuerbare Energien und biologischen Klima- schutz seien weitere Punkte, die es demnach zu berücksichtigen gelte.
Auch die Mobilitätswende erfordere eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsplanung. Krieg in Eu- ropa und die veränderte geopolitische und weltwirtschaftliche Ausgangslage stellten neue Anforde- rungen an das Land. Die neue Strategie müsse „in einem partizipativen Prozess mit Zivilgesell- schaft, Bürger*innen und Verbänden erarbeitet werden“ und soll nach dem Willen der SPD-Frak- tion schon im Jahr 2026 vorliegen.
Bereits im Oktober-Plenum 2023 hatten die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen einen An- trag eingebracht, wonach in den Dörfern mehr passgenaue kleine Wohnungen in kleinen Mehrfa- milienhäusern speziell für junge Leute und Senioren entstehen sollen. Dazu soll der sogenannte wohnbauliche Entwicklungsrahmen im Zuge der nächsten Änderung des Landesentwicklungspla- nes so überarbeitet werden, dass der Geschosswohnungsbau erleichtert wird. Der Antrag war ein- stimmig angenommen worden.
Als Landesentwicklungsplan wird ein verbindlicher Plan mit Festlegungen zur Raumordnung auf Landesebene bezeichnet. Er ist das wichtigste Instrument der Landesplanung und besteht aus konkretisierten Zielsetzungen, raumbezogenen Planfestlegungen und allgemeinen Richtlinien für die weiteren Planungen des Landes, aber auch der Regionen und Gemeinden.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online online Zusammenfassungen einiger wichtiger Debatten. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 13


Reihenfolge der Beratung der 21. Tagung

Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 20. März 2024 2+4+ Haushaltsberatungen 2024 150 10:00 22+ 34+ 42 7 Ersatzwahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Wahlkreisausschuss 0 12:30 des Schleswig-Holsteinischen Landtages 8 Ersatzwahl eines Mitglieds für den Stiftungsrat der Kulturstiftung des Lan- 0 12:30 des Schleswig-Holstein 9 Ersatzwahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums des 0 12:30 Verfassungsschutzes
2+4+ Fortsetzung Haushaltsberatungen 2024 150 15:00 22+ 34+ 42 Donnerstag, 21. März 2024 1A+ Regierungserklärung "Aktionsplan Ostseeschutz 2030" sowie Bericht 60 10:00 13 zum geplanten Ostseeschutz 39 Fachkräfteversorgung für Regionale Bildungszentren und Berufliche 30 11:00 Schulen 30 75 Jahre Grundgesetz – Das Jubiläum zur Würdigung der Demokratie nut- 0 11:30 zen 31 Hände weg vom Versorgungsfonds 30 11:30 11+19 Unterstützung für eine EU-Institution zur Förderung der 30 12:00 +44 Sprachenvielfalt sowie Europeada unterstützen: breite Aufmerksamkeit für Minderheiten in Europa und Bericht Monitoringverfahren zum Zwischenbericht zum Siebten Bericht zur Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
23+37 Planungen zur Novellierung des Gleichstellungsgesetzes sowie 30 15:00 Sechster Gleichstellungsbericht in Verbindung mit: Vierter Gremien- bericht 45 Den Personalbedarf für die Kitas berechnen 30 15:30 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes 30 16:00 12 Güterverkehrskonzept für Schleswig-Holstein erstellen 30 16:30 17 Gewalt konsequent ahnden – Vertrauliche Spurensicherung finanziell absi- 30 17:00 chern Freitag, 22. März 2024 29 Zentralisierung Rückkehrmanagement 30 10:00 41 Schriftlicher Bericht über die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen 30 10:30 und Schüler in der 4. Klassenstufe 21 Landespflegestrategie Schleswig-Holstein 30 11:00 26 Biogasanlagen im Rahmen der Kraftwerkstrategie berücksichtigen 30 11:30 40 Einführung eines Digitalchecks 30 12:00
20 Runden Tisch für einen attraktiven Schienenpersonenverkehr in 30 14:00 Schleswig-Holstein einberufen 27 Landesentwicklungsstrategie 2040 auf den Weg bringen 30 14:30 14



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vor- gesehen (Sammeldrucksache 20/) :


TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes 15 Durchführung der Wahl der Vertrauensleute für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter 16 Schriftlicher Bericht über die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 6. Klassenstufe 24 Bericht zur Situation von Post-Covid und ME/CFS Erkrankten in Schleswig-Holstein 32 Mitfinanzierung der dänischen Linie 110 (Sønderborg - Flensburg) 33 Bericht Landesarchiv 35 Bericht der Landesregierung über das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2024 36 Keine Kürzungen bei der Sanierung der Landesstraßen 38 Keine Kürzungen beim Versorgungssicherungsfonds 43 Schleswig-Holstein in Europa – Europapolitische Schwerpunkte (Europabericht 2023/2024)



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 10 Prävention in Schleswig-Holstein 14 Schleswig-Holstein muss Mitglied in der Nordseekommission bleiben! 18 Künstliche Intelligenz in Kunst, Kulturmanagement und Kulturvermittlung 25 Den Digitalfunk BOS auch für die Zukunft erhalten 28 Keine Toleranz bei Drohungen, Schmähungen und Verunglimpfungen