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20.03.24
17:34 Uhr
B 90/Grüne

Uta Röpcke zum Haushalt 2024

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 2 + 4 + 22 + 34 + 42 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Pressesprecherin Haushaltsjahr 2024; EP7 Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die kulturpolitische Sprecherin Zentrale: 0431 / 988 – 1500 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Uta Röpcke: presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 108.24 / 20.03.2024



Wer die Kultur stärkt, stärkt auch die Demokratie!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete,
ich rede zum Einzelplan 07, möchte aber mit einigen Gedanken zum Zustand unserer Demokratie beginnen: Unsere Demokratie ist gefährdeter als jemals zuvor. Zum Erhalt unserer Demokratie brauchen wir eine starke Sozialpolitik, gute Bildung, ganz besonders auch politische Bildung, aber auch Kunst und Kultur.
Demokratie muss gelernt und will entwickelt werden, sie braucht Orte für ein gelebtes demokratisches Miteinander, für zivilgesellschaftliches Engagement, für Begegnungen. Kultur schafft diese Orte, ermöglicht diese Begegnungen, bietet Gemeinschaftserleb- nisse und stellt Orte für Aushandlungen bereit. Wer die Kultur stärkt, stärkt auch unsere Demokratie. Kultur unterstützt den Erhalt der Resilienz jedes Einzelnen und damit auch der Gesamtheit unserer Gemeinschaft, wenn sie in Kategorien von Daseinsvorsorge, Public Value und kultureller Bildung gedacht wird.
Und das tun wir. Wir nehmen den Kulturhaushalt ernst und in dem Konsolidierungsbeitrag des MBWFK, in Höhe von etwa 100 Millionen Euro für den Haushalt 2024, nehmen wir den Kulturbereich bei Einsparungen fast vollständig aus. Nur im Einzelplan 16 kommt es zu Einsparungen. Durch das Verschieben der Umsetzung des digitalen Hauses der Lan- desgeschichte, etwa 1,1 Millionen Euro, auf einen späteren Zeitpunkt und der Streichung des Zuschusses für die Rockmusikstiftung in Höhe von 800.000 Euro für die Kofinanzie- rung eines nicht mehr zu realisierendes Projekt in NMS gelingt es, dass für den Einzelplan 07 im Kulturbereich Personal- und Sachkostensteigerungen berücksichtigt werden kön- nen.
Bei der institutionellen Förderung für Kultureinrichtungen, aber auch Volkshochschulen, Seite 1 von 2 Heimvolkshochschulen und Bildungsstätten wird der Landesanteil strukturell durchweg um 5,5 Prozent erhöht. Damit werden die Kostensteigerungen nicht ganz ausgeglichen, aber immerhin ein Teil davon. Zur Grundversorgung gehören außerdem die Theater, Or- chester und die Büchereien. Sie werden Hand in Hand mit den Kommunen, inklusive der Tarifsteigerungen zu zwei Dritteln finanziert. Gemeinsam mit den kommunalen Landes- verbänden werden Trägerkommunen so unterstützt und darauf hingewirkt, dass sie die Finanzierung des verbleibenden Drittels jeweils kommunal übernehmen.
Institutionelle Förderung erhält auch der Landesverband des BBK und Projektförderung für die Zahlung von Mindesthonoraren im Bereich der Bildenden Künste, insgesamt 250.000 Euro. Wir folgen damit endlich dem Beispiel einiger anderer Städte und Bundes- länder und stellen erstmalig Mittel zur Verfügung. Denn die Initiative Ausstellungsvergü- tung wurde vom BBK, der GEDOK und einigen anderen Verbänden bereits 2016 gegrün- det. Ihre Forderung seither: In öffentlichen Haushalten Titel einzustellen oder Fonds ein- zurichten, die öffentlich geförderte Ausstellungshäuser oder ehrenamtlich geführte Off- Spaces in die Lage versetzen, Ausstellungsvergütungen zu zahlen. Auch damit beginnen wir, ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen: „Künstler*innen müssen für ihre Arbeit eine angemessene Vergütung erhalten.“
Aber besonders wichtig zu erwähnen sind mir die 350.000 Euro für den Erhalt der Inves- titionsförderung für die Freie Szene und kleine Kultureinrichtung, mit der seit 2018 111 nicht gewinn orientierte Ensembles, Filmclubs, Künstler*innengruppen, Kunst-, Literatur- und Heimatvereine im Umfang von insgesamt 1,62 Millionen Euro unterstützt wurden – in jedem Jahr war die Summe der Anträge höher als die bereitgestellten Mittel. Darauf reagieren wir und erhalten die Investitionsförderung. Aus diesen Mitteln wird die Umset- zung von Baumaßnahmen inklusive energetischer Sanierung möglich. Heizung, Beleuch- tung, Fenster in Heimatvereinen, soziokulturellen Zentren und freie Theater können er- neuert werden. Wenn der Kulturbereich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll, ist dies der richtige Weg. Außerdem werden der Erwerb von kleineren und größeren Aus- stattungsgegenständen für die nächste Produktion oder das nächste Treffen auf Antrag finanziert.
Warum sind die Freie Szene und die kleinen Kultureinrichtungen so wichtig? Sie sind Innovationstreiber, zentral bei der Transformation im Sinne der Nachhaltigkeit und er- möglichen kulturelle Teilhabe auch in ländlichen Räumen, sind dort oftmals Teil der Da- seinsvorsorge. Sie schaffen die Begegnungsräume, die unsere Demokratie braucht und von denen ich zu Beginn meiner Rede gesprochen habe. Damit halten wir Wort bei dem, was wir im Koalitionsvertrag zugesagt haben. Von Landesseite ist also zurzeit die Kultur- finanzierung gesichert, aber wir wissen, dass die Krisen noch nicht überwunden sind und in den kommenden Jahren noch starke Einbrüche auf uns zukommen können.
Das trifft besonders die Kommunen und damit alle sogenannten „freiwilligen Aufgaben“, zu denen die Kultur nach wie vor gehört. Diese Sorge äußert auch der Deutsche Städte- tag, der für Freischaffende, die projektbezogen arbeiten, für kleinere Festivals und kom- munale Museen schwierige Zeiten voraussagt.
Darum freue ich mich und danke der Landesregierung, dass es mit diesem Haushalt ge- lungen ist, für die Bildung und die Kultur eine solide Grundlage für die nächsten Jahre und für den Erhalt einer vielfältigen und breit aufgestellten Kulturlandschaft in Schleswig- Holstein zu schaffen.
Vielen Dank. ***
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