Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
21.03.24
13:00 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zum Versorgungsfonds

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 31 – Hände weg vom Versorgungsfonds Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher Düsternbrooker Weg 70 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Oliver Brandt: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 112.24 / 21.03.2024

Die Versorgung unserer Pensionär*innen ist abgesichert Sehr geehrte Damen und Herren,
der Versorgungsfonds soll als Vorsorgeinstrument für zukünftige Haushaltsbelastungen aus den gesetzlichen Verpflichtungen zur Beamt*innenversorgung dienen. Dieses Son- dervermögen – und es ist ein echtes Sondervermögen, das einen Wert von über einer Milliarde Euro hat – hilft dabei, die wachsenden Pensionslasten des Landes abzupuffern.
Dies ist eine Art der Vorsorge, die bei guter Haushaltslage vorgenommen wird, um auf schwierigere Zeiten vorbereitet zu sein. Es war daher richtig und vorrausschauend, dass der Landtag den Versorgungsfonds in der letzten Wahlperiode eingerichtet hat. Allerdings – und das gehört zum Gesamtbild dazu – trägt der Versorgungsfonds aktuell nur zu einem kleinen Teil zur Deckung der Versorgungslasten des Landes bei, die derzeit etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen.
Angesichts der riesigen Herausforderungen für den Haushalt in den kommenden Jahren hat die Landesregierung nun den Vorschlag gemacht, das Vermögen des Versorgungs- fonds als einen Baustein zur Konsolidierung zu nutzen. Dieser Schritt dient allein dazu, massive Kürzungen an anderer Stelle zu verhindern.
Dabei hat unsere Landesregierung sehr deutlich gemacht, dass sie Entnahmen aus dem Versorgungsfonds nur nach sorgfältiger Abwägung mit denkbaren Alternativmöglichkei- ten zur Haushaltskonsolidierung vornimmt. Diese Maßnahme dient dazu, die notwendi- gen Einschnitte und echten Haushaltskürzungen angesichts eines Handlungsbedarfs von jährlich über einer Milliarde Euro auf das Nötigste zu beschränken.
Und um es hier einmal deutlich zu sagen: Die Versorgungsansprüche unserer Pensio- när*innen sind im Beamtenversorgungsgesetz abgesichert. Das galt, bevor es in
Seite 1 von 2 Schleswig-Holstein einen Versorgungsfonds gab, und das gilt auch in Zukunft. Befürch- tungen, dass es hier zu Einschnitten kommt, sind unbegründet, denn das hat nichts mit dem Versorgungsfonds zu tun.
Vor 15 Jahren gab es aufgrund der dramatischen Haushaltslage mit der Kürzung des Weihnachtsgeldes eine Maßnahme, die direkt im Portemonnaie der Beamt*innen spürbar war. Da es heute den Versorgungsfonds gibt, sind wir in der Lage, nicht über derartige Maßnahmen diskutieren zu müssen. Und ich bin froh darüber.
Die Entnahme aus dem Versorgungsfonds im Rahmen der aktuellen Haushaltskonsoli- dierung bedeutet im Übrigen nicht, dass dieses Sondervermögen aufgelöst wird. Lang- fristig sollen dem Versorgungsfonds wieder Mittel zugeführt werden. Und mit der Ände- rung des Haushaltsgesetzes haben wir gestern die Voraussetzungen geschaffen, dass der Versorgungsfonds auch aus Haushaltsüberschüssen gespeist werden kann, wenn das Land finanziell wieder besser dasteht. Ich halte das für ein wichtiges Signal.
Die Opposition fordert, den Versorgungsfonds unangetastet zu lassen. Das ist im ersten Moment nachvollziehbar, aber kein Lösungsvorschlag für unsere Haushaltslücke. Hier gilt wie bei den Haushaltsberatungen: Um das Vermögen des Versorgungsfonds zu er- halten, braucht es Gegenfinanzierungsvorschläge, spätestens zum Haushaltsaufstel- lungsverfahren 2025. Auf diese werde ich gespannt warten.
Vielen Dank!
***



Seite 2 von 2