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09.04.24
16:08 Uhr
Landtag

Polizeiliche Kriminalstatistik 2023: Ein differenzierter Blick ist erforderlich

Nr. 9 / 09. April 2024 Polizeiliche Kriminalstatistik 2023: Ein differenzierter Blick ist erforderlich Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Doris Kratz- Hinrichsen, mahnt zu einer sorgfältigen und differenzierten Auseinandersetzung mit den Zahlen der heute veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Insbe- sondere vor dem Hintergrund der bereits am Wochenende entstandenen asylpoliti- schen Debatte sollten voreilige Schlussfolgerungen aus der PKS vermieden werden. Doris Kratz-Hinrichsen setzt sich für eine sachliche und faktenbasierte Debatte über die Kriminalitätsentwicklung ein. Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass die PKS lediglich die Tätigkeiten der Polizei und die ihr gemeldeten Verdachtssituationen erfasst. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang es zu Verurteilungen kam. Des Weiteren erfasst die PKS nur die Kriminalitätsfälle, die von der Polizei bearbeitet wurden. Dies wird unteranderem durch das Anzeigeverhalten der Bevölkerung sowie die Arbeitsintensität und -kapazitäten der Polizei beeinflusst. Die PKS spiegelt somit nicht unbedingt die tatsächliche Kriminalitätslage wider.
„Besonders bedenklich ist die zunehmende Fokussierung auf die Nationalität der Tatverdächtigen. Diese Einteilung trägt wenig zur sachlichen Analyse von Kriminalität bei und fördert stattdessen rassistische Diskurse“, warnt Doris Kratz-Hinrichsen. So sind Migrant*innen überproportional häufig von Risikofaktoren betroffen, die Kriminalität begünstigen. Lebensbedingungen, sozioökonomischer Status, Geschlecht und Altersstruktur der Menschen haben einen weitaus größeren Einfluss auf die Entstehung von Kriminalität als die Nationalität. Es benötigt unter anderem verstärkte Integrationsmaßnahmen, wie einen schnelleren Arbeitsmarktzugang, mehr Möglichkeiten des Spurwechsels sowie weitere Sprach- und Bildungsangebote, um diesen Risikofaktoren zu begegnen.
Zudem ist die Gruppe der "Nichtdeutschen" äußerst heterogen. Bei dieser Zuordnung handelt sich nicht nur um in Deutschland lebende Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, sondern auch um andere Gruppen, wie Tourist*innen oder Durchreisende. Dies macht eine pauschale Zuordnung und Interpretation der Daten problematisch. Dieser Umstand muss bei der Interpretation der Statistik berücksichtigt werden, um eine Verzerrung der Wahrnehmung der Kriminalität durch Nichtdeutsche zu vermeiden. 2
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Tatsache, dass bestimmte Straftaten ausschließlich von Nichtdeutschen begangen werden können. Hierbei handelt es sich um die so genannten ausländerrechtlichen Verstöße, zu denen Delikte wie die illegale Einreise, der illegale Aufenthalt oder die unerlaubte Erwerbstätigkeit in Deutschland zählen. Diese spezifischen Delikte führen automatisch zu einer Erhöhung aller registrierter Straftaten von Nichtdeutschen. So verzeichnet die PKS einen Anstieg der nichtdeutschen Tatverdächtigen um 13,5 %. Ohne ausländerrechtliche Verstöße beträgt der Anstieg der nichtdeutschen Tatverdächtigen 2,5 %.
„Es ist unser gemeinsames Ziel, ein sicheres und integratives Schleswig-Holstein zu fördern, in dem alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, respektvoll und gleichberechtigt zusammenleben können. Eine sachliche und differenzierte Auseinandersetzung mit der Kriminalstatistik ist dafür eine wesentliche Voraussetzung“, macht Doris Kratz-Hinrichsen deutlich.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Doris Kratz-Hinrichsen, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon 0431 988-1291 I Telefax 0431 988-6101293 I E-Mail fb@landtag.ltsh.de Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de I Die Landesbeauftragte im Internet: www.sh-landtag.de/beauftragte/fb