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29. Juni 2017 – Top 4: Feiertagsgesetz

Zusätzlicher Feiertag stößt auf geteiltes Echo

Mit seinem erneuten Vorschlag, den 13. Dezember als „Tag der Landesverfassung“ zum Feiertag zu machen, ist der SSW in der Jamaika-Koalition auf Skepsis gestoßen.

Feiertag Reformationstag
Der 500. Reformationstag war 2017 einmalig ein bundesweiter Feiertag. Foto: dpa. Sebastian Gollnow

Die Diskussion um einen weiteren Feiertag in Schleswig-Holstein setzt sich auch in der neuen Legislaturperiode fort. Der SSW erneuert seinen Vorschlag, den 13. Dezember als „Tag der Landesverfassung“ zum gesetzlichen Feiertag zu erklären, und will entsprechend das Gesetz über Sonn- und Feiertage ändern.

Der 13. Dezember soll an „die freiheitlich-demokratische Verfasstheit“ des Landes und „die gesellschaftlichen Grundlagen“ erinnern. An diesem Tag im Jahr 1949 wurde die damalige Landessatzung, der Vorläufer der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung, beschlossen. Die Verfassung des Landes ist laut SSW „das prägende Dokument“ des gesellschaftlichen Zusammenlebens und deshalb einen zusätzlichen Feiertag wert.

Schleswig-Holstein hat im Bundesvergleich die wenigsten Feiertage: neun pro Jahr. Das sind drei freie Tage weniger als beispielsweise in Baden-Württemberg oder Brandenburg und vier weniger als in Bayern. Der SSW sieht darin eine „Schlechterstellung der Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein gegenüber Arbeitnehmern in anderen Bundesländern“.

Im Frühjahr lehnten CDU und FDP einen Feiertagsvorstoß von den Piraten ab (Tag des Grundgesetzes/23. Mai) und sahen auch grundsätzlich keine Notwendigkeit für einen weiteren arbeitsfreien Tag im Norden. SPD und Grüne zeigten sich offen für die Diskussion.

Bisher sind die meisten Feiertage in Deutschland christlich geprägt. Mit dem „Tag der Landesverfassung“ will der SSW einen neuen „weltlichen“ Feiertag, wie etwa der Tag der Arbeit am 1. Mai, einführen.

(Stand: 26. Juni 2017)

Die Schleswig-Holsteiner können sich kaum Hoffnung auf einen weiteren gesetzlichen Feiertag machen. Mit seinem erneuten Vorschlag, den 13. Dezember zum "Tag der Landesverfassung" zu erklären, ist der SSW in der Jamaika-Koalition auf große Skepsis gestoßen. Das Land könne sich einen weiteren freien Tag nicht leisten, so der Tenor bei CDU, FDP und Grünen.

Am 13. Dezember 1949 wurde die damalige Landessatzung, der Vorläufer der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung, beschlossen. Sie sei "das prägende Dokument allen gesellschaftlichen Zusammenlebens in unserm Land", begründete der Vorsitzende des SSW, Lars Harms, die Auswahl des Tages. "In Zeiten, in denen Werte verschwinden, wo Rechtstaatlichkeit nicht mehr die große Rolle spielt und Demokratie angefeindet wird", sei ein Tag zum Feiern der Demokratie wichtig, sagte Harms weiter. Zudem gebe es zwischen den Bundesländern deutliche Unterschiede bei der Anzahl der Feiertage. Schleswig-Holstein gehöre hier mit neun freien Tagen zu den Schlusslichtern.

Gedenken an Matrosenaufstand oder Reformation?

In dieselbe Kerbe schlugen auch die Sozialdemokraten, die einen Änderungsantrag vorlegten. In das weitere Beratungsverfahren über den Gesetzentwurf sollen demnach alternativ auch der 2. November in Gedenken an die erste Versammlung revolutionärer Matrosen 1918 in Kiel und die Entstehung des ersten demokratischen Staates in Deutschland, der 13. Juni in Erinnerung an den Beschluss der heutigen Landesverfassung 1990 und der 31. Oktober als Reformationstag mit einbezogen werden. 
"Das Feiertagsgefälle von Süd nach Nord, das die Katholiken in den Genuss von Feiertagen wie Heilige Drei Könige, Fronleichnam, Allerheiligen und meistens noch von ein bis zwei Tagen zum Karneval kommen lässt, hat keine protestantischen Gegenstücke", erklärte Martin Habersaat (SPD). Auch Claus Schaffer (AfD), der sich klar für den Reformationstag als dauerhaft gesetzlichen Feiertag aussprach und einen entsprechenden Antrag einbrachte, monierte eine "Ungleichbehandlung" zwischen den Bundesländern.

Kalben: Neuer Feiertag muss sinnstiftend sein

Eka von Kalben (Grüne) lobte zwar das Ansinnen des SSW, den Bekanntheitsgrad der Landesverfassung in der Bevölkerung zu verbessern, denn der sei "ausbaufähig". "Wenn wir aber einen weiteren Feiertag einführen, so ist es wichtig, dass er auch sinnstiftend ist und finanziert werden kann", machte sie deutlich. Deutlichere Worte fand Kay Richert (FDP). Dass ein zusätzlicher Feiertag den Arbeitnehmern etwas Gutes tue, sei "Blödsinn". Vielmehr ginge der freie Tag zu Lasten der Produktivität und verhindere damit höhere Löhne. "Als eines der finanzschwächsten Länder einerseits etwas von anderen Ländern zu nehmen und andererseits die Produktivität zu verringern, ist absurd", sagte Richert.

Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) zeigte sich ebenfalls eher zurückhaltend. Auch wenn er die Idee, die Landesverfassung stärker in das Bewusstsein der Bürger zu rücken, sehr gut finde, brauche eine Änderung "einen großen gesellschaftlichen Dialog". Wichtig sei den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein nicht zu gefährden, hob der Minister hervor.

Der Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend der Bildungsausschuss diskutieren das Thema weiter.

 

1. Lesung

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage
    Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW - Drucksache 19/11
  • Antrag
    Antrag der SPD-Fraktion zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage - Drucksache 19/37
  • Änderungsantrag
    Änderung der AfD-Fraktion zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage - Drucksache 19/11