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19. Juli 2017 – Nachtragshaushalt genehmigt

Millionenspritze für Erweiterung des Kieler Stadions

Fußball-Zweitligist Holstein Kiel darf sich über eine millionenstarke Finanzspritze freuen. Weiteres Geld aus dem jetzt verabschiedeten zweiten Nachtragshaushalt soll in den Erhalt von Sportstätten mit überregionaler Bedeutung investiert werden.

Stadion Holstein Kiel
Das Holsteinstadion in Kiel wird für die zweite Liga umgebaut. Foto: dpa, Carsten Rehder

Der Landtag berät abschließend über den zweiten Nachtragsetat für das laufende Jahr. Der Finanzausschuss hat das Zahlenwerk bereits einstimmig befürwortet. Damit gibt es 15 Millionen Euro zusätzlich für Sportstätten. Sieben Millionen fließen in Umbau und Erweiterung des Stadions von Zweitliga-Aufsteiger Holstein Kiel. Der von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) geforderte Stadionausbau wird insgesamt mit zehn Millionen veranschlagt. Die restlichen drei Millionen teilen sich der Verein und die Landeshauptstadt.

Keine Einschränkungen bei Sportarten

Weitere acht Millionen aus dem Nachtrag sind für den Ausbau von Sportanlagen mit besonderer überregionaler Bedeutung vorgesehen. Das Innenministerium legt fest, was genau gefördert werden soll. Als Beispiele werden Bundesstützpunkte genannt, wo auf Spitzenniveau trainiert werden kann. Förderfähig seien sämtliche Sportarten.  

Die 15 Millionen Euro werden dadurch finanziert, dass der Ansatz für Zinsausgaben um die gleiche Summe verringert wird. Damit sind für das laufende Jahr noch 527 Millionen Euro für Zinsen angesetzt. Mit einem Nachtragshaushalt wird ein Haushaltsplan nachträglich geändert, der bereits vom Parlament verabschiedet wurde. Der Landtag berät in Zweiter Lesung, nachdem die Landesregierung den Haushaltsplan unmittelbar an den Finanzausschuss überwiesen hat. Ein Nachtragshaushalt ist das einzige Gesetzgebungsverfahren, wo dies möglich ist.  

(Stand: 14.07.2017) 

Stichwort: Aktuelle Stunde

Über eine bestimmte Frage von allgemeinem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden. Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor Sitzungsbeginn gestellt werden.

Bei einer Aktuellen Stunde beraten die Abgeordneten ohne feste Rednerliste über einen Gegenstand von tagesaktueller Bedeutung. Die Redezeit ist auf fünf Minuten pro Beitrag begrenzt. Die Reden sollen frei gehalten werden. Die Gesamtredezeit der Abgeordneten darf 60 Minuten nicht überschreiten; hinzu kommt das Zeitkonto der Landesregierung von maximal 30 Minuten.

Mit einer Aktuellen Stunde wird kein konkreter Beschluss herbeigeführt; sie dient vorrangig dem Meinungsaustausch und der Darstellung der unterschiedlichen Standpunkte gegenüber der Öffentlichkeit.

Holstein Kiel bekommt eine kräftige Finanzspritze vom Land: Das Plenum hat grünes Licht für den von der Jamaika-Koalition vorgelegten 2. Nachtragshaushalt gegeben. Dieser enthält einen Posten in Höhe von 7 Millionen Euro für den von der Deutschen Fußball-Liga geforderten Stadionausbau beim Fußball-Zweitligisten. Weitere 8 Millionen Euro will Schleswig-Holstein in den Erhalt von Sportstätten mit überregionaler Bedeutung investieren.

Die Richtlinien für die Förderung erarbeite das Innenministerium, erklärte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) in der Debatte. Finanziert werde der Nachtragshaushalt über Zinsersparnisse.

Fraktionsübergreifend begrüßte das Parlament die Unterstützung für Holstein Kiel. Ohne die Zuwendungen könne der Verein mit Ligakonkurrenten wie dem VfL Bochum und dem FC St. Pauli nicht mithalten, hieß es. Die Sozialdemokraten, die dem Nachtragshaushalt zustimmten, merkten in dem Zusammenhang an, dass der Koalitionsvertrag die sportliche Unterstützung zu einseitig sehe: Dort sei ausdrücklich von Ballsportarten die Rede, konstatierte Beate Raudies (SPD). „Wieso nur Ballsport?“, wollte sie wissen. „Was ist mit den Bundesliga-Badminton-Spielern aus Trittau oder den Ruderern aus dem Olympia-Stützpunkt Ratzeburg?“

Weitere Redner:
Ole-Christopher Plambeck (CDU), Rasmus Andresen (Grüne), Annabell Krämer (FDP), Jörg Nobis (AfD), Lars Harms (SSW)

2. Lesung

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines
2. Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 19/43


Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses - Drucksache 19/60