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20. September 2017 – Top 26: Rundfunkstaatsverträge

Landtag lehnt Kündigung der Rundfunkstaatsverträge ab

Mit deutlichen, klaren Worten hat der Landtag das Ansinnen der AfD zurückgewiesen, die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen. Die Partei versuche eine Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, hieß es.

Mikrofone verschiedener Medien sind nebeneinander aufgereiht.
Die AfD macht eine Annäherung in der Programmstruktur zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern aus.
© Foto: dpa, Maurizio Gambarini

Die AfD-Fraktion will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den Prüfstand stellen. Ihre Forderung: Schleswig-Holstein soll acht Rundfunkstaatsverträge kündigen. Sie regeln unter anderem den Auftrag und die Finanzierung von ARD, ZDF, NDR und Deutschlandradio.

 „Die herausgehobene Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht mehr zeitgemäß“, begründet die AfD ihren Antrag im Landtag. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten würden ihre eigene Position und Verantwortung nicht kritisch hinterfragen und „maßlose Finanzierungsforderungen“ stellen.

Die AfD macht zudem ein „Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Einflussnahme und der Programmautonomie der Sender“ aus. Es gebe eine immer stärkere Annäherung der Programmstruktur an vergleichbare Inhalte kommerzieller Anbieter sowie eine abnehmende Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Medien in der Bevölkerung. Die journalistische Unabhängigkeit sei in der Politikberichterstattung vernachlässigt worden. Es bedürfe einer „umfassenden Neuordnung“.

„Polemik“ und „Wahlkampfgetöse“

Der Antrag ist Teil einer AfD-Kampagne zur Abschaffung des Rundfunkbeitrags: In allen Landesparlamenten, in denen AfD vertreten ist, sollen die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge auf die Agenda, hatte die Partei im Dezember angekündigt. Die anderen Fraktionen positionierten sich bisher in den Parlamentsdebatten deutlich gegen den Vorstoß. Die Vorwürfe: „Polemik“, „Wahlkampfgetöse“. Die AfD wolle eigentlich die Zensur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Laut Grundgesetz ist Rundfunk Ländersache. Seine Rahmenbedingungen wurden von den 16 Bundesländern gemeinsam einheitlich in einer Reihe von Rundfunkstaatsverträgen geregelt. Zudem gibt es Staatsverträge für Angelegenheiten, die nur einige Bundesländer betreffen und zwischen diesen geregelt werden (z.B. NDR-Staatsvertrag zwischen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein). Die Regierungen handeln die Staatsverträge aus, die Landesparlamente beschließen sie.

(Stand: 18.09.2017)

 

Stichwort Rundfunkstaatsvertrag

Der Landtagspräsident leitet die Plenarsitzungen des Landtags, steht der Landtagsverwaltung vor und vertritt das Parlament in der Öffentlichkeit.

In den Plenarsitzungen erteilt er das Wort, nimmt Abstimmungen vor und kann bei Verstößen gegen die Geschäftsordnung Sanktionen erteilen - zum Beispiel Ordnungsrufe. Diese Sitzungsleitung nimmt der Präsident unabhängig von seiner eigenen Parteizugehörigkeit wahr. Zudem übt er das Hausrecht im Landeshaus aus. Er ist Dienstherr der rund 120 Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Landtages verantwortlich. So macht er dem Finanzminister Vorgaben zur Aufstellung des Landtags-Haushalts.

In der Öffentlichkeit tritt der Präsident beispielsweise bei Verbandstagungen, Kongressen oder Feierstunden auf. Zudem ist er auf Bundes- und Europa-Ebene aktiv (etwa in der Landtagspräsidentenkonferenz oder der Ostseeparlamentarierkonferenz). Zu diesen Anlässen vertritt der Landtagspräsident das Parlament in seiner Gesamtheit.

Der Landtagspräsident wird von den Abgeordneten aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode mit einfacher Mehrheit gewählt. Nach parlamentarischem Brauch stellt die stärkste Fraktion den Präsidenten.  Die Wahl des Landtagspräsidenten erfolgt in der Regel in parteiübergreifender Geschlossenheit – eine Kampfabstimmung über diesen Posten ist in Schleswig-Holstein noch nicht vorgekommen.

Mit deutlichen und klaren Worten hat der Landtag das Ansinnen der AfD zurückgewiesen, die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen. Die Partei versuche eine Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, hieß es. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) erklärte in Richtung AfD: „Sie stören sich an dem Programm. Es ist aber verfassungswidrig, dann so damit umzugehen“.

Ein klares Bekenntnis für unabhängige Medien sei unabdingbar für eine Demokratie. „Aufgabe von Medien ist die Kontrolle von Politik und Parteien. Wir setzen Unwahrheiten diese unabhängige Berichterstattung entgegen“, so Günther.

Volker Schnurrbusch (AfD) begründete den Vorstoß damit, dass sich die Medienlandschaft in den vergangenen Jahren deutlich verändert habe. „Fast 25 Prozent der Leute nutzen individuelle Film- und Fernsehgestaltung. Das steht im Widerspruch zum überbordenden Angebot des öffentlichen Rundfunks, der von Zwangsgebühren finanziert wird“, sagte er. Zudem hätten Sender wie NDR, ARD oder ZDF die politische Berichterstattung vernachlässigt.

Rundfunk ist „Verfassungsauftrag des Grundgesetzes“

Alle anderen Fraktionen wiesen das entschieden zurück.  „Wir stehen für einen starken, unabhängigen und vor allem staatsfernen öffentlichen Rundfunk“, machte Tim Brockmann (CDU) deutlich. Die AfD könne nur keine kritische Berichterstattung über die eigene Partei ertragen. „Im Zweifel verlassen ihre Mitglieder ja sogar Talkshows“, so Brockmann.

Stefan Weber (SPD) mutmaßte, der AfD gehe es letztlich um die Zerschlagung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. „Sie sind gegen die journalistische Freiheit“, konstatierte er und betonte, der öffentlich-rechtliche Rundfunk entspreche „voll dem Verfassungsauftrag des Grundgesetzes.“

Lasse Petersdotter (Grüne) nannte den Antrag „eine populistische Duftnote“, den die AfD bisher ohne jeden Erfolg in jedes Landesparlament getragen habe, in das die Partei eingezogen sei. Auch Kay Richert (FDP) bekannte sich klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. „Das ist ein Kollektiv, das allein durch seine Berichterstattung zu mehr Qualität beiträgt.“

Lars Harms (SSW) sprach von „Medienbashing“. Die AfD wolle die Unabhängigkeit der Berichterstattung brechen. Während die Partei immer wieder von „Lügenpresse“ spreche, falle sie aber selbst durch „das Verbreiten von Halbwahrheiten und Schnellschüssen auf sozialen Plattformen“ auf, so Harms.

Antrag

Rundfunkstaatsverträge kündigen
Antrag der AfD-Fraktion
Drucksache 19/155