Die SPD will den Schutz vor digitaler sexualisierter Gewalt und pornografischen Deepfakes stärken. In einem Antrag fordert sie deshalb, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene digitaler Gewalt weiter auszubauen. Die Landesregierung soll demnach Bildungsprogramme zu Medienkompetenz, digitaler Gewalt und Deepfakes flächendeckend in Schulen, Berufsschulen und der Erwachsenenbildung verankern und Lehrkräfte gezielt fortbilden. „Gerade junge Menschen müssen lernen, was Einverständnis bedeutet – auch im digitalen Raum“, sagte die stellvertretende SPD-Landtagsfraktionschefin Sophia Schiebe. „Grenzen gelten immer. Und wer sie überschreitet, handelt nicht ,aus Spaß‘, sondern begeht Unrecht.“ Die Sozialdemokraten fordern die Landesregierung dazu auf, die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein für ihren Kontrollauftrag in finanzieller und personeller Hinsicht angemessen auszustatten. Schwarz-Grün soll dafür entsprechende Abstimmungsgespräche mit dem Hamburger Senat führen.
„Wir stehen an einem Punkt, an dem der digitale Fortschritt neue Formen von Gewalt hervorbringt, die tief in die Würde von Menschen eingreifen“, sagte Schiebe. „Deepfake-Pornografie ist alles andere als ein Kavaliersdelikt.“ Es handele sich um einen massiven Angriff auf die Selbstbestimmung, auf die Intimsphäre und auf die seelische Unversehrtheit der Betroffenen, vor allem von Frauen. Das englische Wort „Deepfake“ steht für manipulierte Bild- oder Tondateien, die Menschen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt haben. Fotos, Videos oder Töne sollen dabei authentisch wirken. Auf Täuschungsvideos wirkt ein Mensch zum Beispiel, als würde er etwas tun oder sagen. Doch das ist in der Wirklichkeit gar nicht geschehen.
Bundesgesetz in Vorbereitung
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bereitet aktuell ein Gesetz vor, das das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes unter Strafe stellen soll. Deepfakes können aktuell bestraft werden, sobald sie die Rechte anderer verletzen – wenn also Bilder oder Töne zu unwahren Inhalten zusammengeschnitten und verbreitet werden. Als Straftatbestand kann es unter anderem um Betrug, Beleidigung, Verleumdung oder Persönlichkeitsrechte gehen. „Der Rechtsstaat darf hier nicht länger hinterherlaufen. Wer Menschen digital entwürdigt, wer ihre Identität missbraucht und sie ohne Einwilligung sexualisiert, muss konsequent zur Verantwortung gezogen werden“, sagte Schiebe. Doch Gesetze allein reichten nicht. „Betroffene brauchen schnelle Hilfe, niedrigschwellige Beratung und das klare Signal: Ihr seid nicht allein“, so Schiebe.
Bereits im März hatte Gleichstellungsministerin Aminata Touré die Bundesregierung aufgefordert, zügig ein Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt vorzulegen. Es solle vor allem Frauen vor Missbrauch, sexualisierter Gewalt und der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte schützen, teilte die Grünen-Politikerin mit. Sie begrüßte die Erklärung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), an den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen bereits zu arbeiten und mahnte gleichzeitig, die Verfahren zu beschleunigen. „Wir haben keine Zeit zu verlieren.“ Immer häufiger seien Frauen von perfider digitaler Gewalt durch Deepfakes, pornografische KI-Bilder, die Manipulation von Daten oder Cyberstalking betroffen, sagte Touré. Die Verbreitung erfolge dramatisch schnell. „Am Ende ist es aber dieselbe Gewalt, die Männer schon immer Frauen gegenüber ausgeübt haben, um sie zu unterdrücken. Es sind lediglich neue Methoden durch die digitale Welt.“
Die Fraktionen von CDU und Grünen haben zum Thema einen Alternativantrag eingebracht.