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6. Mai 2026 – Plenum

Widerstand gegen Diskriminierungsschutzgesetz

Kein Generalverdacht gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst: Die FDP spricht sich vergeblich gegen ein von Sozialministerin Aminata Touré geplantes Diskriminierungsschutzgesetz aus. 

Christopher Vogt (FDP)
Christopher Vogt (FDP) sagte, ein „pauschales Misstrauensvotum gegen Landesbeamte in Zeiten von zunehmenden Respektlosigkeiten, Beleidigungen und sogar von körperlicher Gewalt“ sei ein falsches Zeichen.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Die FDP möchte Beschäftige im öffentlichen Dienst schützen und lehnt daher das geplante Vielfalts- und Diskriminierungsschutzgesetz ab. Diskriminierung in vielen Bereichen sei ein gesellschaftliches Problem, aber der Gesetzesentwurf würde einen „Generalverdacht gegenüber den Beschäftigen“ nahelegen. Zustimmung gab es von der SPD, während die Regierungskoalition und der SSW den Antrag mehrheitlich ablehnten.

Christopher Vogt (FDP) erklärte, dass ein „pauschales Misstrauensvotum gegen Landesbeamte in Zeiten von zunehmenden Respektlosigkeiten, Beleidigungen und sogar von körperlicher Gewalt“ ein falsches Zeichen setze. Vogt betonte, dass Gewerkschaften wie der Beamtenbund oder die Gewerkschaft der Polizei den Entwurf ablehnten. Er nannte Berlin als Beispiel: Dort habe ein „vergleichbares Gesetz zu einer Vielzahl von Beschwerden geführt, von denen nur ein Bruchteil tatsächlich berechtigt war.“ Der bürokratische Aufwand sei enorm und ein Verfahren sei eine erhebliche Belastung für die betroffenen Beschäftigten.

Bislang für öffentlichen Dienst nur vereinzelte Regelungen

 

Marion Schäfer (CDU)
Marion Schiefer (CDU) betonte, dass bislang nur vereinzelte Regelungen vorlägen.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Marion Schiefer (CDU) verwies auf die vorhandene Gesetzeslage: das Diskriminierungsverbot sei im Grundgesetz verankert und die speziellen Benachteiligungsverbote im Sozialgesetzbuch niedergeschrieben. Zudem seien durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz die zentralen EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt worden. Jedoch lägen für den öffentlichen Dienst nur vereinzelte Regelungen vor, weshalb ein Landesantidiskriminierungsgesetz derzeit in der Koalition besprochen würde.

 

Nelly Waldeck (Grüne)
Nelly Waldeck (Grüne): „Es geht um Vertrauen und nicht Misstrauen in den Rechtsstaat.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

„Es geht um Vertrauen und nicht Misstrauen in den Rechtsstaat“, verteidigt Nelly Waldeck (Grüne) das geplante Gesetz. Die diskutierte Beweislastumkehr beruhe laut Waldeck auf einer EU-Vorgabe: Erst nachdem der Betroffene Indizien für eine Diskriminierung glaubhaft gemacht habe, müsse die öffentliche Stelle darlegen, dass keine Verstoß vorlag.

Diskriminierung findet überall statt

 

Beate Raudies (SPD)
Beate Raudies (SPD): „Wir brauchen Lösungen, die Diskriminierung bekämpfen ­ohne diejenigen zu diskreditieren, die tagtäglich für den Rechtsstaat arbeiten.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Die SPD-Abgeordnete Beate Raudies kritisierte, dass dem Parlament noch kein Gesetzentwurf vorgelegt wurde, obwohl Gewerkschaften bereits am 1. April um eine Stellungnahme gebeten worden seien und auf der Regierungswebsite eine FAQ-Seite zum geplanten Gesetz erstellt wurde. Sie ergänzte, dass zu den Amtspflichten von Beamtinnen und Beamten die Treuepflicht, Neutralität und Überparteilichkeit gehörten. Diese Prinzipien sollen, so Raudies, die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sichern. Raudies appellierte: „Wir brauchen Lösungen, die Diskriminierung bekämpfen ­ohne diejenigen zu diskreditieren, die tagtäglich für den Rechtsstaat arbeiten.“

 

Christian Dirschauer (SSW)
Christian Dirschauer (SSW): „Ein Antidiskriminierungsgesetz ist kein Misstrauensvotum gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

„Ein Antidiskriminierungsgesetz ist kein Misstrauensvotum gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst“, erklärte Christian Dirschauer (SSW). „Es ist ein Instrument, um Vertrauen zu stärken auf beiden Seiten.“ Weiter sagte er, Diskriminierung sei ein reales Problem in unsere Gesellschaft und finde überall statt, „auch im staatlichen Handeln“. Als Alternative zum Antrag nannte Dirschauer vier Punkt als „echte Rückendeckung für den öffentlichen Dienst“: ausreichend Personal, moderne Arbeitsbedingungen mit funktionierender IT, echte Entlastung und Schutz durch den Dienstherrn.

Keine Beweislastumkehr

 

Aminata Touré (Grüne)
Sozialministerin Aminata Touré (Grüne): „Klagen werden sich gegen die Institutionen richten und nicht gegen einzelne Beschäftigte.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) verteidigte ihr geplantes Gesetz und nahm Stellung zu einigen der kritisierten Punkte. So sei keine Beweislastumkehr geplant, sondern eine Beweiserleichterung. Touré ergänzte: „Klagen werden sich gegen die Institutionen richten und nicht gegen einzelne Beschäftigte.“ Gewerkschaften und Beschäftigte sollten im Gesetzgebungsverfahren konsultiert werden, sobald dieses offiziell gestartet sei. Der FDP-Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Mit einem Antrag wendet sich die FDP-Fraktion gegen die Einführung eines Diskriminierungsschutzgesetzes auf Landesebene. Zwar sei es richtig, dass Diskriminierung weiterhin ein gesellschaftliches Problem darstellt, dem wirksam begegnet werden müsse. Das Papier richtet sich jedoch gegen die Vorlage eines Gesetzentwurfs der Landesregierung, der „einen Generalverdacht gegenüber den Beschäftigten nahelegt, eine Beweislastumkehr beinhaltet und bürokratische und missbrauchsanfällige Regelungen vorsieht“.

Zur Begründung verweist die Fraktion darauf, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst zunehmend selbst Anfeindungen, Beleidigungen und teils auch körperlicher Gewalt ausgesetzt seien. Das Land müsse im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch diesen Entwicklungen wirksam begegnen und dürfe sie nicht unbeabsichtigt verstärken.

Gesetz soll Schutzlücke schließen

Hintergrund ist ein Vorstoß von Sozialministerin Aminata Touré, die ein Vielfalts- und Diskriminierungsschutzgesetz plant, nachdem Betroffenen künftig auch bei Diskriminierung durch staatliche Stellen der Klageweg eröffnet wird. Eine vergleichbare Regelungen gibt es bislang nur in Berlin, in Nordrhein-Westfalen wird ein entsprechendes Gesetz derzeit vorbereitet.

Touré betonte, die Pläne richteten sich nicht gegen die Beschäftigten, sondern solle sie unterstützen: „Ich möchte das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst für das Thema schärfen und sie mit Fortbildungen weiter sensibilisieren“, sagte sie.

Top 48:

Antrag der Fraktion der FDP