Mit einem Antrag wendet sich die FDP-Fraktion gegen die Einführung eines Diskriminierungsschutzgesetzes auf Landesebene. Zwar sei es richtig, dass Diskriminierung weiterhin ein gesellschaftliches Problem darstellt, dem wirksam begegnet werden müsse. Das Papier richtet sich jedoch gegen die Vorlage eines Gesetzentwurfs der Landesregierung, der „einen Generalverdacht gegenüber den Beschäftigten nahelegt, eine Beweislastumkehr beinhaltet und bürokratische und missbrauchsanfällige Regelungen vorsieht“.
Zur Begründung verweist die Fraktion darauf, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst zunehmend selbst Anfeindungen, Beleidigungen und teils auch körperlicher Gewalt ausgesetzt seien. Das Land müsse im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch diesen Entwicklungen wirksam begegnen und dürfe sie nicht unbeabsichtigt verstärken.
Gesetz soll Schutzlücke schließen
Hintergrund ist ein Vorstoß von Sozialministerin Aminata Touré, die ein Vielfalts- und Diskriminierungsschutzgesetz plant, nachdem Betroffenen künftig auch bei Diskriminierung durch staatliche Stellen der Klageweg eröffnet wird. Eine vergleichbare Regelungen gibt es bislang nur in Berlin, in Nordrhein-Westfalen wird ein entsprechendes Gesetz derzeit vorbereitet.
Touré betonte, die Pläne richteten sich nicht gegen die Beschäftigten, sondern solle sie unterstützen: „Ich möchte das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst für das Thema schärfen und sie mit Fortbildungen weiter sensibilisieren“, sagte sie.