Finanzbehörden haben auch in Schleswig-Holstein während der Zeit des Nationalsozialismus Juden sowie Sinti und Roma systematisch beraubt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle, 260 Seiten starke wissenschaftliche Studie. 2023 hatte der Landtag einstimmig die Aufarbeitung der Rolle der Finanzämter auf den Weg gebracht. Das Finanzministerium hat 80.000 Euro bereitgestellt und die Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History der Europa-Universität Flensburg beauftragt. Alle Fraktionen haben nun gemeinsam einen Regierungsbericht zu dem Thema angefordert.
Die Ergebnisse der Studie zeigten, „wie auch die Finanzverwaltung am Ende als ein wesentlicher Akteur im Gesamtrahmen des Holocaust angesehen werden muss“, sagte der verantwortliche Historiker Hanno Balz von der Universität Amsterdam bei der Vorstellung der Ergebnisse Anfang März. Die Finanzämter seien „maßgeblich beteiligt am Prozess der sukzessiven Verdrängung und schließlich Ausplünderung“ von Juden zwischen 1933 und 1945 gewesen. Bei den Sinti und Roma sei hingegen vor allem die Kriminalpolizei verantwortlich für die Verfolgung gewesen.
"Beamten bereicherten sich privat"
Ein Problem der Forscher: Die Nazis haben kurz vor Kriegsende viele Akten vernichtet. Dennoch wurden die Wissenschaftler fündig. Sie stützten sich auf erhaltene Personalakten sowie Akten des Ministeriums und einzelner Finanzämter. Laut Finanzministerium umfasste der Bezirk des Landesfinanzamtes Nordmark rund 2,3 Millionen Menschen. Es gab 32 Finanzämter und sieben Hauptzollämter. Der Studie zufolge lebten 1.940 Jüdinnen und Juden sowie 491 Sinti und Roma vor der Machtübernahme im Gebiet des heutigen Schleswig-Holstein. Zunächst habe es eine steuerliche Diskriminierung, hohe Sonderabgaben wie die Reichsfluchtsteuer in Höhe von 25 Prozent des Vermögens gegeben, sagte Balz.
Ab 1936 sei den Opfern der freie Zugriff auf ihre Vermögenswerte untersagt worden, wie Balz berichtete. Das letzte Kapitel der Ausbeutung waren die Deportationen. Das Team um Balz kommt zu dem Schluss, dass Beamte in der NS-Zeit auch in moralischer Hinsicht Verantwortung trugen. „In den behördlichen Schriftwechseln und Aktennotizen wird immer wieder auf erschreckende Weise deutlich, dass den um ihren Besitz gebrachten Jüdinnen und Juden mit keinerlei Empathie begegnet wurde“, sagte der Historiker. „Und mehr noch: An dem zurückgelassenen Besitz der in den Tod Deportierten bereicherten sich einzelne Finanz- und Zollbeamte auch privat.“ Die handelnden Beamten führten nach Deportationen penibel Buch, wie Dokumente zeigen. Beamte erfassten nicht nur Sparguthaben, Wertpapiere und Grundbesitz, sondern auch Möbel und Kleidung. Eingezogenes Mobiliar und andere Bürogegenstände landeten demnach auch in Amtsstuben.
Öffentliche Veranstaltung geplant
Aus den untersuchten Akten gehe hervor, dass Juden nach Kriegsende 421 Anträge auf Entschädigung stellten, Sinti und Roma 68. Aber: Anträge waren erst ab einer Wertgrenze von 1.000 Reichsmark möglich. Wer nicht über nennenswerten Besitz verfügt hatte, fand keine Berücksichtigung.
Vor Schleswig-Holstein haben andere Bundesländer das Thema erforschen lassen. In Hamburg beleuchtet beispielsweise eine Wanderausstellung der Stiftung Hamburger Gedenkstätten die aktive Rolle der Hamburger Finanzverwaltung bei der systematischen Entrechtung und Ausplünderung während der NS-Zeit. Schleswig-Holstein plant eine öffentliche Veranstaltung in Kooperation mit dem Landesbeauftragten für politische Bildung, Christian Meyer-Heidemann.