Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

13. Oktober 2017 – Top 14 OA: Mitglieder gewählt

Wahlkreisausschuss neu besetzt

Das Plenum hat die Abgeordneten für den Wahlkreisausschuss bestimmt. Das Gremium ist laut Landeswahlgesetz für die Einteilung der Wahlkreise bei Landtagswahlen zuständig.

Abstimmung onstituierende Sitzung 19. WP
Im Landtag wird abgestimmt. Foto: Landtag, Regina Baltschun

Das Plenum hat die Abgeordneten Johannes Callsen, Peter Lehnert, Tim Brockmann, Katja Rathje-Hoffmann (alle CDU), Kai Dolgner, Birgit Herdejürgen, Thomas Rother (alle SPD), Burkhard Peters (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP), Jörg Nobis (AfD) und Lars Harms (SSW) in den Wahlkreisausschuss gewählt.

Das Gremium ist laut Landeswahlgesetz für die Einteilung der Wahlkreise bei Landtagswahlen zuständig. Es soll gewährleisten, dass die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht um mehr als 15 Prozent vom Durchschnitt abweicht und dass Gemeindegrenzen und „örtliche Zusammenhänge“ möglichst gewahrt bleiben.

Der Wahlkreisausschuss besteht aus dem Landeswahlleiter als Vorsitzenden und mindestens acht Landtagsabgeordneten als Beisitzern. Die Beisitzer sowie ihre Stellvertreter wählt der Landtag für die Dauer der Wahlperiode. Zu Beisitzern bestimmten der Landtag Hans-Jörn Arp, Tobias Koch, Tobias Loose, Helmut Hamerich (alle CDU), Ralf Stegner, Serpil Midyatli, Martin Habersaat (alle SPD), Aminata Touré (Grüne), Kay Richert (FDP), Doris Fürstin von Sayn Wittgenstein (AfD) und Flemming Meyer (SSW).

Dem Wahlkreisausschuss soll mindestens ein Mitglied jeder im Landtag vertretenen Partei mit Fraktionsstärke angehören. 

Wahlvorschlag

Wahl der Mitglieder des Landtages für den Wahlkreisausschuss
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und den Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/247

Ohne Aussprache