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29. Juni 2017 – Top 12A, 12B oA: Dringlichkeitsantrag

Parlamentarisches Kontrollgremium gewählt

Der Landtag hat am Donnerstag die sechs Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums für den Verfassungsschutz gewählt.

Salafismus Terrorismus
Ein Kugelschreiber liegt auf einem Verfassungsschutzbericht neben dem Schriftzug „Salafismus“. Foto: dpa, Marijan Murat

Der Landtag hat am Donnerstag die sechs Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums für den Verfassungsschutz gewählt: Tobias Koch (CDU), Ralf Stegner (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Wolfgang Kubicki (FDP), Doris von Sayn-Wittgenstein (AfD) und Lars Harms (SSW).

Laut Landesverfassungsschutzgesetz unterliegt die Landesregierung in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Die Regierung muss das Gremium umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Die Beratungen sind geheim. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das Gremium tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen.

Dringlichkeitsantrag

Dringlichkeitsantrag zur Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß § 26 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG)
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP, AfD sowie der Abgeordneten des SSW - Drucksache 19/39

Antrag

Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP, AfD sowie der Abgeordneten des SSW - Drucksache 19/40

Ohne Aussprache