Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

28. September 2018 – Top 13: Soziale Infrastruktur

Land stärkt freien Wohlfahrts­verbänden den Rücken

Der Landtag lobt einhellig die gute Arbeit von Wohlfahrtsverbänden und Initiativen wie der Flüchtlingshilfe und begrüßt, dass sie mehr Geld bekommen sollen.

Rathje-Hoffmann Katja CDU-Politikerin
Katja Rathje-Hoffmann (CDU): „Für den Zusammenhalt der Gesellschaft ist die LAG unentbehrlich“ Foto: Thomas Eisenkrätzer

Das Land will den Ende des Jahres auslaufenden Sozialvertrag mit den anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege um fünf Jahre verlängern. Zugleich soll der Förderbetrag um 125.000 Euro pro Jahr angehoben, und auch für „kleinteilige, ehrenamtliche und wohlfahrtsunabhängige Initiativen“ soll mehr Geld zur Verfügung gestellt werden. Ein entsprechender Antrag von CDU, Grünen und FDP fand grundsätzlich die Zustimmung des Landtages. Die SPD enthielt sich allerdings in einer Einzelabstimmung zu der Unterstützung von wohlfahrtsunabhängigen Initiativen.

Sozialminister Heiner Garg (FDP) erklärte, mit der Vertragsverlängerung werde der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände (LAG) eine „verlässliche und langfristige Perspektive für ihre Tätigkeit“ gegeben, zumal auch nach Ende der kommenden Förderperiode ab 2023 der Zuschussbetrag um jährlich zwei Prozent dynamisiert werden soll. Das sei wichtig, denn die LAG bilde das „soziale Fundament, das mit darüber entscheidet, ob unsere freiheitlich demokratische Grundordnung bestehen bleiben wird“, so Garg. In Schleswig-Holstein gibt es mehr als 2000 soziale Vereine, Verbände und Einrichtungen mit über 80.000 haupt- und 100.000 ehrenamtlichen Helfer.

„Kultur der Mitmenschlichkeit“

Wohlfahrtsverbände leisteten nicht nur hilfesuchenden Menschen in schwierigen Lebenslagen schnell und unbürokratisch Hilfe, sondern zeigten auch „eine Kultur der Mitmenschlichkeit und aktiven Bürgergesellschaft“, sagte der Minister. Einen wichtigen Stellenwert hätten aber auch verbandsunabhängige Gruppen wie etwa Nachbarschaftsinitiativen, Selbsthilfegruppen oder Flüchtlingshelfer, deren Zuschuss ab 2019 um 70.000 Euro pro Jahr erhöht werden soll.

Würde das Land alle Aufgaben der LAG übernehmen, bräuchte es deutlich mehr Geld, machte Katja Rathje-Hoffmann (CDU) deutlich und ergänzte: „Für den Zusammenhalt der Gesellschaft ist die LAG unentbehrlich.“ Ähnlich äußerte sich Marret Bohn (Grüne), die von einer „zentralen Säule des sozialen Zusammenhalts“ sprach. Und Dennys Bornhöft (FDP) erklärte: „Jeder Euro, der den Zusammenhalt der Gesellschaft stärkt, der Ungleichbehandlungen abbaut und dadurch den Sozialstaat stützt, ist ein gut investierter Euro.“

SSW fordert Wohlfahrtsgesetz

Auch in außergewöhnlichen Situationen wie beim Flüchtlingsstrom 2015 könne man sich auf die LAG verlassen, betonte Birte Pauls (SPD). „Sie befördert dauerhaft den sozialen Frieden in unserem Land.“ Allerdings sei ihrer Fraktion zu „nebulös“, wer von den wohlfahrtsverbandsunabhängigen Initiativen Geld bekommen soll, begründete sie die Enthaltung bei diesem Punkt.

Frank Brodehl (AfD) kritisierte, die Summe sei nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“. Der tatsächliche Bedarf an sozialen Hilfen sei deutlich größer. Auch Flemming Meyer (SSW) geht der derzeitige Unterstützungsansatz „langfristig nicht weit genug“. Regierungen könnten Zuschüsse kürzen und damit die Arbeit gefährden. Meyer sprach sich daher für ein „Wohlfahrtsgesetz“ aus, das dauerhaft Planungs- und Finanzierungssicherheit gebe.

Bericht folgt rund eine Stunde nach der Debatte

Um „Hilfesuchenden in schwierigen Lebenslagen schnell und unbürokratisch“ helfen zu können, gebe es in Schleswig-Holstein nicht nur staatliche Systeme der sozialen Sicherung und der kommunalen Daseinsvorsorge, schreiben CDU, Grüne und FDP in einem Antrag. Auch soziale Initiativen, Selbsthilfeprojekte sowie andere Beratungsangebote seien ein „wichtiges Rückgrat der sozialen Infrastruktur“, so die Koalitionsfraktionen. Sie bitten die Landesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, damit diese „Form des Zusammenwirkens“ auch zukünftig fortgesetzt werden kann.

Die Antragsteller fordern die Landesregierung zudem dazu auf, mit den „anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, das bewährte Instrument des Sozialvertrages“ um fünf Jahre zu verlängern. Gleichzeitig soll der Förderbetrag an die gewachsenen Anforderungen angepasst werden. Die Koalitionsfraktionen wollen außerdem erreichen, dass auch ehrenamtlichen und wohlfahrtsunabhängigen Initiativen finanzielle Unterstützung des Landes zukommt. Über die Fördermöglichkeiten sollen sie „wirksam“ aufgeklärt werden.

(Stand: 24. September 2018)

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:

Oktober 2017
März 2018

Antrag

Soziale Initiative stärken und verlässlich unterstützen
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/856