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6. März 2019 – Top 30: Waffenrecht

Bedenken zur Entwaffnung von Extremisten auf Verdacht

Keine Pistolen und Gewehre in Händen von Extremisten – der SSW fordert eine Verschärfung des Waffenrechtes. Jamaika ist skeptisch und führt rechtsstaatliche Bedenken an.

Waffenschein
In Schleswig-Holstein sollen 20 als Reichsbürger identifizierte Personen eine „waffenrechtliche Erlaubnis“ besitzen. Foto: dpa, Carsten Rehder

Mit Skepsis hat das Plenum auf den SSW-Vorstoß reagiert, bekannte Extremisten und Reichsbürger zu entwaffnen und dahingehend das Waffengesetz zu ändern. Wenn solche Personen bei Behörden gespeichert sind, sei dies „allein ausreichend, um die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festzustellen“, heißt es in dem Antrag. Extremisten seien oft „tickende Zeitbomben“, begründete Lars Harms (SSW) den Vorstoß. Schließlich habe man schon erlebt, dass Menschen mit einem geschlossenen Weltbild „ausgetickt“ seien.

Im Ziel sei man sich einig, hieß es aus den Reihen der Jamaika-Koalition und SPD. Allerdings meldeten die vier Fraktionen rechtsstaatliche Bedenken an. Der SSW mache es sich mit seinem Antrag „zu leicht“, sagte Kai Dolgner (SPD). Eine Entwaffnung auf Verdacht würde „Schiffbruch vor dem Verwaltungsgericht erleiden“. Dolgner betonte, dass heute schon eine „tatsachengeschützte Annahme“ ausreiche, um Extremisten zu entwaffnen. Er sprach sich dennoch für eine Verschärfung des Waffenrechtes aus. Der Verfassungsschutz müsse anderen Behörden bei Bedarf Auskunft geben.

Während die AfD keinen Handlungsbedarf sah, betonte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU), dass es durchaus „noch weitere Bereiche gebe, die strenger reglementiert“ werden könnten.

Die vorliegenden Anträge werden im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.

Weitere Hauptredner:
Claus Christian Claussen (CDU), Burkhard Peters (Grüne), Jan Marcus Rossa (FDP), Claus Schaffer (AfD)

Der SSW fordert eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, registrierte Extremisten und Reichsbürger konsequent zu entwaffnen. Wenn solche Personen bei Behörden gespeichert sind, sei dies „allein ausreichend, um die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festzustellen“, heißt es in dem Antrag. Derzeit reiche es nicht aus, „nur als Extremist oder Reichsbürger klassifiziert zu sein, sondern es müssen nach einer Prüfung weitere andere Verdachtsmomente zuerkannt werden, um eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit feststellen zu können“, schreibt der SSW.

In der Begründung wird auf 320 Reichsbürger verwiesen, von denen laut SSW 20 Personen über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. „Neben weiteren 27 als rechtsextremistisch eingestuften Bürgern, die ebenfalls eine waffenrechtliche Erlaubnis haben, ist dies auch in anderen Extremismus-Bereichen möglich“, heißt es weiter.

(Stand: 1. März 2019)

Vorherige Debatte zum Thema:
Dezember 2018

Antrag

Extremisten entwaffnen
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/1316

Alternativantrag
...der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1331