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20. Februar 2020 – Februar-Plenum

Krankengeld auch für Betreuung älterer Kinder

Einigkeit im Landtag: Eltern sollen ihre kranken Kinder auch bis zum vollendeten 14. Lebensjahr unter Zahlung von Kinderkrankengeld zu Hause betreuen dürfen. Klärungsbedarf besteht bei der Frage nach dem Versichertenstatus.

Kinderärzte Kinder Arzt
Wenn bis 12-jährige Kinder krank werden, haben Eltern einen Anspruch darauf, mit ihrem Sprössling zuhause zu bleiben. Foto: dpa, Patrick Pleul

Der Landtag ist sich einig: Auch Eltern von 13- und 14-jährigen Kindern sollen zu Hause bleiben dürfen, wenn die Sprösslinge krank im Bett liegen. Bislang gibt es einen freien Tag plus Kinderkrankengeld nur bei kranken Kindern bis zwölf Jahren. Angestoßen hatte die Debatte die AfD-Fraktion, verabschiedet wurde schließlich jedoch ein im Ziel ähnlicher Antrag, den die übrigen Landtagsfraktionen vorgelegt hatten.

Die AfD hatte darauf verwiesen, dass die Hochsetzung der Altersgrenze für betreuungswürdige Kindern unter anderem auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin befürwortet habe. In der Debatte nannte der AfD-Abgeordnete Claus Schaffer die Altersgrenze von derzeit zwölf Jahren als „willkürlich“. Es gebe hierfür kein Vorbild im Rechtssystem.

Bezugsdauer überdenken

Diese Überzeugung teilen auch CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW. Dennoch brachten sie ihren Alternativantrag ein, der zusätzlich zur Altersgrenze weitere Aspekte in den Blick nimmt. Nach Ansicht der CDU-Gesundheitsexpertin Katja Rathje-Hoffmann muss es einfacher werden, die Zahlung zu beantragen. Sie sagte dazu: „Das Verfahren ist zurzeit unendlich kompliziert.“ Sie wünsche sich eine digitale Lösung.

Auch die maximal bezahlte Betreuungsdauer von zehn Tagen sei zu überdenken, regte die CDU-Abgeordnete an. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Bernd Heinemann unterstrich dies: „Zehn Tage sind sehr knapp.“ Das gelte besonders bei kleineren Kindern.

Problem bei unterschiedlichen Versicherungen

Ebenfalls thematisiert wurde der Versicherungsstatus des erkrankten Kindes. Derzeit erhalten Eltern, deren Kinder über den anderen Elternteil privatversichert sind, kein Krankengeld. Zur Lösung des Problems gibt es unterschiedliche Ansätze. So könnten private Krankenkassen diese Leistung in ihren Katalog aufnehmen, schlug Dennys Bornhöft (FDP) vor. Aber auch andere Lösungen seien denkbar. Heinemann sagte dazu: „Wir sind ja ohnehin der Meinung, dass eine Krankenkasse für alle die bessere Lösung ist.“

Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) zeigte sich erfreut über die „feine Initiative“, mit der die Landesregierung aufgefordert wird, sich auf Bundesebene für das Thema einzusetzen. Trotz einer  vom Petitionsausschuss des Bundestages positiv bewerteten Petition von Eltern durch den  sei in Berlin bislang nichts passiert, so die AfD.

Weitere Redner:
Marret Bohn (Grüne), Claus Schaffer (AfD), Jette Waldinger-Thiering (SSW)

Die AfD fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Eltern erkrankte Kinder bis zum 14. statt bis zum 12. Lebensjahr zuhause betreuen können – ohne ihren Anspruch auf Krankengeld zu verlieren. Es sei „dringend erforderlich“, die derzeitige Altersgrenze anzuheben. Denn: Auch Kinder, die älter als 12 Jahre seien, könne man nicht allein zuhause lassen, „wenn sie die Grippe, einen Magen-Darm-Virus oder eine andere schwerere Krankheit haben“. Es sei nicht vertretbar, dass Eltern ab dem 12. Geburtstag ihres Kindes Urlaub nehmen müssten, um ihr krankes Kind zu pflegen.

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens 10 Arbeitstage, insgesamt jedoch maximal 25 Arbeitstage, auch bei drei oder mehr Kindern. Bei Alleinerziehenden und falls beide Elternteile arbeiten, besteht ein Anspruch auf 20 Tage pro Kind, jedoch maximal 50 Tage. Der Arbeitgeber muss den betreffenden Arbeitnehmer für diese Zeit freistellen.

(Stand: 17. Februar 2020)

Antrag

Altersgrenze für die Zahlung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes anheben
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1988
Alternativantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2011
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2021