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18. März 2020 – März-Plenum

Nachtragshaushalt reagiert auf Corona-Krise

Mit einem Nothilfe­programm in Höhe von 500 Millionen Euro will Schleswig-Holstein wirtschaftliche Folgen der Corona-Krise abfedern. Der Landtag beschließt einstimmig einen Nachtrags­haushalt mit Kredit­ermächtigungen.

Haushalt Münzen Euro Geld
Kosten zur Coronavirus-Bekämpfung wurden in den vorliegenden Nachtragshaushalt eingefügt. Foto: dpa, Oliver Berg

Der Landtag hat ohne Aussprache einstimmig einen Nachtragshaushalt mit aktuellem Bezug zur Corona-Pandemie gebilligt. Änderungsanträge der Fraktionen ermöglichten dies. Wichtiger Bestandteil darin ist ein Nothilfeprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Betriebe und Beschäftigte zu mildern. Schleswig-Holstein will das Geld über Kredite finanzieren. Nötig war dafür nach den Regularien der Schuldenbremse in der Landesverfassung eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die Ausbreitung des Coronavirus sei „eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt“, heißt es in dem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW. Hilfen aus dem Programm sollen in ihrer Existenz besonders bedrohte Betroffene beantragen können. Es seien aber in erster Linie Hilfen des Bundes und  erst dann Hilfen des Landes in Anspruch zu nehmen. „Gewährte Hilfen werden auf etwaige staatliche oder privatrechtliche Entschädigungsansprüche angerechnet“, heißt es im Antrag weiter.

Kredite der IB.SH werden aufgestockt

Und: Zur Unterstützung der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen in Schleswig-Holstein sollen die Förderprogramme „Mittelstandsdarlehen“ und „Mikrokredit“ der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) aufgestockt werden. Das Darlehen soll für das Haushaltsjahr 2020 auf die maximale Summe von zehn Millionen Euro verdoppelt werden. Dieser Antrag von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW erhielt ebenfalls einstimmige Zustimmung. Die Kreditaufnahme sei mit der Schuldenbremse vereinbar und werde vom Land vollständig zurückgeführt, hatte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) am Vortag der Debatte mitgeteilt.

Beschlossen wurde, die Kredite ab dem Ende der Corona-Krise, frühestens jedoch ab dem Jahr 2021 auf Grundlage der Schätzungen der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung jährlich gleichmäßig über zehn Jahre zu tilgen.

Millionenüberschuss aus dem Vorjahr

Zum Ursprungentwurf der Landesregierung zum Haushalt: Der hohe Haushaltsüberschuss von 557 Millionen Euro aus dem Vorjahr ermöglicht der Landesregierung neuen Spielraum für Investitionen. Allein rund 485 Millionen Euro fließen nun in das Sondervermögen IMPULS (Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für unser Land Schleswig-Holstein), weitere 52 Millionen ins Sondervermögen Breitband, 10,3 Millionen Euro ins Sondervermögen MOIN zur Förderung von Mobilität und Innovation des Schienenpersonennahverkehrs. Das Programm Künstliche Intelligenz wird um 10 Millionen Euro aufgestockt.

Pressemitteilung der Fraktionen zum Hilfsprogramm:
17. März 2020 / Zusätzliche 500 Millionen Euro zur Unterstützung unserer Unternehmen

Meldung folgt kurz nach Aufruf des Themas

557 Millionen Euro plus: Der hohe Haushaltsüberschuss aus dem Vorjahr ermöglicht der Landesregierung neuen Spielraum für Investitionen. Die unter anderem aus zusätzlichen Steuermehreinnahmen (235 Millionen) und Minderausgaben für Personal und Verwaltung (149 Millionen) stammenden Mittel sollen laut dem jetzt vorliegenden Nachtragshaushalt in verschiedene Sondervermögen überführt werden. Allein rund 485 Millionen Euro fließen der Vorlage zufolge in das Sondervermögen IMPULS (Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für unser Land Schleswig-Holstein).

Zudem sollen – zum Teil langfristig – die Sondervermögen Breitband mit 52 Millionen Euro, MOIN (Sondervermögen zur Förderung von Mobilität und Innovation des Schienen­personen­nahverkehrs) mit 10,3 Millionen und Künstliche Intelligenz mit 10 Millionen aufgestockt werden. „Wir nutzen den guten Haushaltsabschluss, um kräftig in Klimaschutz, Digitalisierung, Infrastruktur und Kita zu investieren“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) bei Vorlage des Entwurfs für den Nachtrag, der jetzt vom Landtag gebilligt werden muss. Rund 48 Millionen Euro der zu IMPULS zugeführten Mittel sind für Ausgaben in 2020 eingeplant. Die weiteren Mittel werden ab 2021 benötigt.

Nothilfe in Corona-Krise

In der Ausschusssitzung hat der Sozialausschuss mit Blick auf die Corona-Krise in den Gesetzentwurf folgenden Passus eingefügt: „Das Finanzministerium wird ermächtigt, auf Antrag der zuständigen obersten Landesbehörden zur Verhütung der Übertragung und zur Bekämpfung des SARS-CoV-2 (Coronavirus) und COVID-19, zur Koordinierung und Durchführung erforderlicher Maßnahmen sowie zur Bewältigung möglicher Folgelasten erforderliche Titel einschließlich Verpflichtungs­ermächtigungen mit den entsprechenden Ansätzen und Haushaltsvermerken einzurichten, umzusetzen und zu ändern, in zusätzliche Ausgaben oder Verpflichtungen einzuwilligen sowie Planstellen und Stellen auszubringen, soweit die Finanzierung der Maßnahmen gedeckt ist.“

Konkret will der Landtag ein Nothilfeprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro wegen der Corona-Krise beschließen. Damit sollen unter anderem die wirtschaftlichen Folgen für Betriebe und Beschäftigte gemildert werden. Welche Personengruppen genau Hilfen erhalten, ist noch offen. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagte einen Tag vor der Plenartagung bei der Vorstellung, idealerweise sollten erst die Bundeshilfen feststehen, bevor die Landesprogramm ausgestaltet werde. Schleswig-Holstein will die 500 Millionen Euro über Kredite finanzieren.

Dazu ist wegen der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament notwendig. Die oppositionelle SPD hat ihre Unterstützung zugesagt. Für die 500 Millionen Euro soll ein Nachtragshaushalt bereits in der Sitzung beschlossen werden.

10,5 Millionen Euro für Sandvorspülungen

Erste Verwendungszwecke mit dem frischen Geld waren bereits im Januar genannt worden. Mit 40 Millionen Euro wird der Kita-Ausbau vorangetrieben, 50 Millionen Euro sind für das geplante LNG-Terminal (Brunsbüttel) vorgesehen, 20 Millionen für den Küstenschutz, fast 16 Millionen für den Lärmschutz an der Hinterland-Anbindung des Fehmarnbelt-Tunnels, 14 Millionen für die Schleibrücke Lindaunis, 8,8 Millionen für die Kita-Datenbank und 6,5 Millionen für die Kultur. 1,8 Millionen Euro gehen in die Fortführung des Einbruchschutz-Programms, das in diesem Jahr auch Mieter und nicht nur Eigentümer in Anspruch nehmen können.

Zusätzlich 15 Millionen Euro sollen in das Digitalisierungsprogramm des Landes fließen, 34 Millionen in die energetische Sanierung von Landesimmobilien, 15 Millionen in Wasserstoffbrennzellen für Schiffe und 10 Millionen in die Wasserstoffstrategie des Landes. Mit 6 Millionen Euro soll der biologische Klimaschutz gestärkt werden, besonders mit der Vernässung alter Moorflächen und neuen Wäldern. Der Haushaltsüberschuss reagiert die Regierung auch auf aktuelle Ereignisse. So sind 10,5 Millionen Euro für Sandvorspülungen auf Sylt und Föhr eingeplant, nachdem mehrere Sturmfluten im Februar den Inseln schwer zugesetzt hatten.

Unterm Strich tilgt das hoch verschuldete Land mit dem Nachtragshaushalt Altschulden in Höhe von 27 Millionen Euro. Die Investitionsquote liegt nun bei zehn Prozent, die Höhe der Investitionen beziffert das Finanzministerium mit 1,3 Milliarden Euro.

(Stand: 16. März 2020)

Vorherige Debatte zum Thema:
Dezember 2019 (Zweite Lesung Haushalt 2020)

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2020
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2023

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/2063
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2100
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2101

Antrag

Nothilfsprogramm Coronavirus
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2099