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24. September 2020 – September-Plenum

Streit ums „Containern“ geht in den Ausschüssen weiter

Mehrere Millionen Tonnen Lebensmittelreste landen in Deutschland jährlich im Müll. Immer wieder diskutiert der Landtag darüber. Jetzt will der SSW das „Containern“ straffrei machen. Die Jamaika-Koalition ist dagegen.

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Nicht mehr zum Verkauf geeignete Lebensmittel landen vielfach im Müll. Foto: dpa, Carmen Jaspersen

Der Landtag ist sich einig: Es muss deutlich mehr getan werden gegen Lebensmittelverschwendung. Doch wie – darüber gibt es wie schon in den Debatten der vergangenen Jahre verschiedene Meinungen im Plenum. Der SSW ist nun mit seinem Antrag auf eine Bundesratsinitiative, das Sammeln von weggeworfenen Lebensmitteln aus dem Abfall des Handels – das sogenannte Containern – straffrei zu machen, überwiegend auf Skepsis und Ablehnung gestoßen.

Die von den Abgeordneten der dänischen Minderheit ins Spiel gebrachte Neuregelung der Eigentumsaufgabe, mit der der Handel „von der Haftung für theoretisch entstehende Schäden“ befreit werden soll, fand nur die Zustimmung bei der SPD. Im Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend im Umwelt- und Agrarausschuss soll nun weiter diskutiert werden.

Jamaika will sich an anderen Ländern orientieren

In die Ausschüsse wurde auch der Alternativantrag der Jamaika-Koalition überwiesen. Darin wird die Landesregierung gebeten, in der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfen zu lassen, inwieweit die Haftungsrisiken bei der Weitergabe von aussortierten, nicht verkauften Lebensmitteln an Dritte begrenzt und dadurch Tafelkonzepte unterstützt werden können. Zudem sollen weitere Anreize für den Handel geschaffen werden, Lebensmittel an Dritte abzugeben. Zugleich sollen nach dem Willen von CDU, Grünen und FDP die Verbraucherberatung verstärkt und auch Erfahrungen mit Regelungskonzepten zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung im europäischen Ausland wie Frankreich oder Tschechien einbezogen werden.

Wir brauchen neue Regeln, konstatierte Christian Dirschauer (SSW). Denn: „Die Vernichtung von Lebensmitteln ist zum Problem geworden.“ Bis zu 18 Millionen Tonnen landeten bundesweit jährlich auf dem Müll. „Das ist Wahnsinn und gehört abgeschafft“, so Dirschauer. Politik dürfe sich nicht auf der einen Seite beklagen, aber auf der anderen Seite Lösungen ablehnen, sagte er.

FDP: SSW-Antrag „ungenießbar“

Anette Röttger (CDU) lehnte das Containern klar ab. Es sei weder der richtige Ansatz gegen Lebensmittelverschwendung vorzugehen, noch gebe es einen juristischen Bedarf. „Der gesundheitliche Verbraucherschutz ist ein hohes Gut und darf nicht verloren gehen“, so Röttger. Sie forderte stattdessen eine Verhaltensänderung bei den Verbrauchern. Es müsse „mehr Wertschätzung“ für das Essen geben. Burkhard Peters (Grüne) machte den Vorschlag, über das Justizministerium eine Anweisung an die Staatsanwaltschaften zu erteilen, in welchen Fällen beim Containern die Fälle eingestellt und im welchen unbedingt Anklage erhoben werden müsse. Das sei besser als eine „aussichtslose Bundesratsinitiative“.

Jan Marcus Rossa (FDP) nannte den SSW-Antrag „ungenießbar“. Zwar habe Lebensverschwendung „ein nicht mehr hinnehmbares Ausmaß“ angenommen. Aber: Containern sei „ein schwer zu rechtfertigender Eingriff in die Eigentumsordnung“.  Rossa schlug steuerliche Anreize für den Lebensmitteleinzelhandel nach italienischem Vorbild vor. Dort würden Lebensmittelspenden steuerlich begünstigt. Eine Legalisierung des Containers könne das Problem nicht lösen, erklärte auch Claus Schaffer (AfD). Das Problem sei „komplexer“, der wie Rossa auf das Grundrecht auf Eigentum hinwies.

Claussen lehnt Legalisieren des Containerns ab

Auch Justiz- und Verbraucherschutzminister Claus Christian Claussen (CDU) lehnte das Legalisieren des Containerns klar ab. Man müsse eher „Anreizsysteme“ für Handel und Gastronomie in den Fokus nehmen, zum Beispiel m Lebensmittel an Bedürftige zu verteilen. Der Minister erklärte, jeder Haushalt in Schleswig-Holstein werfe im Schnitt 85 Kilogramm Essen im Jahr weg. Das sei „ökologisch, ökonomisch und ethisch nicht zu verantworten“. Viele Lebensmittel seien auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar. „Mindestens haltbar bis bedeute nicht sofort tödlich ab“, so der Minister wörtlich.

Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) monierte, der Jamaika-Antrag sei „wieder nur ein Prüfantrag“. „Wo ist ihre Strategie, sie reden immer noch so als hätten wir das Thema zum ersten Mal auf dem Tisch?“, hielt sie CDU, Grünen und FDP vor.

Bundesverfassungsgericht befasst

Die rechtlichen Folgen des sogenannten Containerns werden seit längerem diskutiert. Mit einem Beschluss vom 5. August hatte die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Containerns richteten. Initiativen, das „Containern“ zu entkriminalisieren, seien bisher nicht aufgegriffen worden. Die Grundsatzentscheidung, hier vorrangig das Eigentumsgrundrecht zu schützen, sei nicht zu beanstanden, so die Richter.

Der SSW fordert die Landesregierung auf, sich mit einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass das Sammeln von weggeworfenen Lebensmitteln aus dem Abfall des Handels erlaubt wird. In einem Antrag wird auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, das jüngst nochmals bestätigt hat, dass das sogenannte Containern eine Straftat ist. Bislang gilt es als Diebstahl oder Hausfriedensbruch, wenn Menschen Essensreste aus Müllcontainern von Supermärkten sammeln. Verschiedenen Quellen zufolge werden jedes Jahr mindestens elf Millionen Tonnen Lebensmittel in Deutschland weggeworfen – in Haushalten, Restaurants und Lebensmittelläden.

Bereits im Juni 2019 hatte die SPD eine ähnliche Forderung im Landtag gestellt, die damals aber an der Koalitionsmehrheit scheiterte. Die Initiative hatte sich für eine Überprüfung des geltenden Rechts sowie für freiwillige Maßnahmen des Handels zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ausgesprochen. Der SSW bringt jetzt eine „Neuregelung der Eigentumsaufgabe“ ins Spiel, mit der der Handel „von der Haftung für theoretisch entstehende Schäden befreit wird“. Das sei eine mögliche Variante, wie das Einsammeln weggeworfener Lebensmittel schnell legalisiert werden könne.

„Niemandem Schaden zugefügt“

Hintergrund des jüngsten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts: Nachdem zwei Studentinnen aus Oberbayern im Juni 2018 nachts in Olching bei München von der Polizei erwischt werden, wie sie aus den Abfällen eines Supermarkts Obst, Gemüse und Joghurt fischen, leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungen „wegen besonders schweren Falls des Diebstahls“ ein. Zur beantragten Geldstrafe von jeweils 1200 Euro kommt es zwar nicht. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hält den Studentinnen im Januar 2019 zugute, „dass die entwendete Ware für den Eigentümer wertlos war“. Aber die beiden werden schuldig gesprochen und verwarnt – mit je acht Stunden Sozialarbeit bei der örtlichen Tafel.

Im November 2019 reichen die jungen Frauen Verfassungsklage ein. „Wir haben niemandem Schaden zugefügt“, sagen sie damals. Unterstützung bekommen die beiden Frauen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die es sich zum Ziel gesetzt hat, Grund- und Menschenrechte vor Gericht einzuklagen. Nach Auffassung der Nichtregierungsorganisation hat sich das Strafrecht auf Verhalten zu beschränken, das dem geordneten Zusammenleben schadet. Und das „Containern“ zur Rettung weggeworfener Nahrung sei nicht sozialschädlich, sondern im Gegenteil sozialfreundlich.

Eigentumsgrundrecht ist zu beachten

Die Verfassungsrichter deuten am 18. August dieses Jahres zwar an, dass man den Umgang mit entsorgten Lebensmitteln auch anders regeln könnte. Es sei aber nicht Aufgabe des Gerichts zu prüfen, „ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat“. Initiativen, das „Containern“ zu entkriminalisieren, seien bisher nicht aufgegriffen worden. Die Grundsatzentscheidung, hier vorrangig das Eigentumsgrundrecht zu schützen, sei nicht zu beanstanden.

Denn auch dafür gibt es gute Gründe, wie die Richter in ihrem Beschluss schreiben. Der Container stand auf dem Gelände des Supermarkts – und zwar verschlossen. Ein vom Inhaber bezahlter Entsorgungsspezialist sollte die Abfälle abholen. Mit der Vernichtung habe der Eigentümer den Verzehr möglicherweise verdorbener Waren ausschließen und sich vor Haftungsrisiken schützen wollen. Diese Interessen seien grundsätzlich zu akzeptieren, so die Richter.

Geringe Schuld

Die Richter argumentieren auch damit, dass es genügend Möglichkeiten gebe, im Einzelfall der geringen Schuld des Täters Rechnung zu tragen. Die GFF hält diese Auswege aber für ungenügend: An der Bewertung des „Containerns“ als strafbarer Diebstahl ändere sich nichts. „Auch eine Verwarnung ist ein staatlicher Schuldspruch, der im Bundeszentralregister steht und stigmatisierend wirkt.“

Laut GFF wird das Containern allerdings längst nicht überall so scharf verfolgt. In Hamburg empfehle der Justizsenator den Staatsanwaltschaften, solche Fälle einzustellen. In anderen Bundesländern komme es darauf an, ob der Abfallbehälter gesichert auf dem Supermarkt-Gelände oder unverschlossen an der Straße stehe.

SSW blickt nach Frankreich und Tschechien

Der SSW im Kieler Landtag verweist zudem darauf, dass Supermärkte in Frankreich per Gesetz verpflichtet werden, noch genießbare Lebensmittel zu verteilen, zum Beispiel an soziale Einrichtungen. Und: „In Tschechien müssen Supermärkte unverkaufte Lebensmittel an Wohltätigkeitsorganisationen spenden“, heißt es in dem vorliegenden Antrag weiter.

(Stand: 21. September 2020)

Vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2019

Antrag

Containern legalisieren
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/2386
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, B´90/Grüne und FDP – Drucksache 19/2446