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28. Oktober 2020 – Oktober-Plenum

Landtag fordert bessere Bedingungen für Kurzzeitpflege

Die Zahl der Plätze in der Kurzzeitpflege soll erhöht werden. Dafür stehen nun zehn Millionen Euro zur Verfügung. Der Landtag beschließt zudem, den Bund stärker in die Pflicht zu nehmen.

Pflege Kurzzeitpflege Illustration
Hier geht es zu einem Zimmer mit Kurzzeitpflege in einem Seniorenheim. Foto: dpa, Christophe Gateau

Der Landtag will die Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein stärken. Sein Haus erarbeite zurzeit eine Förderrichtlinie, erklärte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) in der Debatte. Er appellierte zugleich an den Bund, seine „Hausaufgaben“ zu machen. Die SPD hatte das Thema mit einem Antrag, der zu mehr Initiative im Land aufrief, angestoßen. Das Papier wurde aber abgelehnt. Stattdessen votierte das Plenum später einstimmig für einen Alternativantrag der Koalitionsfraktionen, der vor allem den Bund bei dem Thema in der Pflicht sieht.

CDU, Grüne und FDP appellieren darin an die Landesregierung, auf Bundesebene Maßnahmen zu unterstützen, „welche eine verbesserte Vergütung der Kurzzeitpflege und die Schaffung von solitären Kurzzeitpflegeinrichtungen ermöglichen“. Der Bund habe das Land „im Stich gelassen“, machte Katja Rathje-Hoffmann (CDU) deutlich. Daher sei die Betreuungsart in Schleswig-Holstein „unterentwickelt“. Nötig sei Kurzzeitpflege, denn sie helfe Menschen „in der Unabhängigkeit und Selbstständigkeit zu bleiben“. Ähnlich äußerte sich auch Minister Garg.

Bundesweites Portal gefordert

Die Vergütungssätze der Kurzzeitpflege sollte höher sein als die zur Langzeitpflege, um „Fehlanreize zu vermeiden“, schloss Dennys Bornhöft (FDP) an. Er begrüßte die Forderung nach einem Portal „mit Echtdaten, damit man sofort sehen kann, wo akut Plätze zur Verfügung stehen“. Marret Bohn (Grüne) konstatierte, die Pflege werde immer mehr selbst „zum Pflegefall“. Sie habe den Eindruck, man renne „ewig den falschen und nicht ausreichenden Entscheidungen von gestern“ hinterher – und selbst das sei „ein Kraftakt.“ Nötig sei, die acht Punkte aus dem Koalitions-Antrag schnell umsetzen.

Dieser Antrag sei „von Mutlosigkeit und mangelndem Ehrgeiz geprägt“ und schiebe wieder einmal Verantwortung nach Berlin, monierte hingegen Birte Pauls (SPD). Daher sei es gut, dass ihre Fraktion zehn Millionen Euro in den Nachtragshaushalt für die Kurzzeitpflege hineinverhandelt habe. Das Geld soll für den Ausbau der Plätze verwendet werden. Denn: „Klatschen und Sonntagsreden reichen zur Entlastung nicht aus.“ Es könne nicht angehen, dass momentan meist aus finanziellen Gründen über die Hälfte der Kurzzeitpflege-Patienten in die Langzeitpflege überführt würden, so Pauls.

Rund 1600 flexible Plätze im Land

Laut Minister Garg gibt es in Schleswig-Holstein derzeit rund 1600 sogenannte „eingestreute Kurzzeitpflegeplätze“. Diese Plätze sind flexibel nutzbar. Einrichtungen können sie also auch für die Langzeitpflege nutzen, was nicht selten geschehe, so Garg.

Der SSW fehlte bei der Aussprache komplett. Die drei Abgeordneten Lars Harms, Christian Dirschauer und Jette Waldinger-Thiering haben sich in Quarantäne begeben. Hintergrund: Die SSW-Politiker hatten sich in der vergangenen Woche mit einer Person getroffen, die positiv auf Corona getestet wurde. Derzeit machen die Abgeordneten eine Schnelltest und hoffen, am Nachmittag wieder an der Tagung teilnehmen zu können.

In der Plenarsitzung im Januar 2020 hat die SPD das Thema Kurzzeitpflegeplätze wieder aufgegriffen und den Antrag „Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen“ vorgelegt. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, ein Konzept zur Kurzzeitpflege zu entwickeln und Einrichtungen mit Investitionsmitteln des Landes zu fördern. Der Vorstoß steht nach den Beratungen im Sozialausschuss vor der Ablehnung. Stattdessen votiert der Ausschuss für einen Alternativantrag der Koalitionsfraktionen, der vor allem den Bund bei dem Thema in der Pflicht sieht.

So appellieren CDU, Grüne und FDP an die Landesregierung, auf Bundesebene Maßnahmen zu unterstützen, „welche eine verbesserte Vergütung der Kurzzeitpflege und die Schaffung von solitären Kurzzeitpflegeinrichtungen ermöglichen“. Zudem wird ein bundesweites, digitales Portal angeregt, dass eine Übersicht über verfügbare Kurzzeitpflege-Plätze ermöglicht.

Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein

Laut einer Studie der AOK Nordwest gibt es derzeit in Schleswig-Holstein 1658 Kurzzeitpflegeplätze. Eigene Kurzzeitpflegeeinrichtungen gibt es nicht, die Plätze werden in Heimen für Langzeitpflege zur Verfügung gestellt. Kurzzeitpflege können Menschen ab Pflegegrad 2 oder Personen, die durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig geworden sind, in Anspruch nehmen. Kurzzeitpflege ist die vollstationäre Pflege für eine begrenzte Zeit in einer vollstationären Einrichtung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der gesundheitliche Zustand des zu Pflegenden die Pflege zu Hause nicht mehr zulässt oder die pflegende Person krank oder in Urlaub ist. Die Kurzzeitpflege ist im Jahr auf insgesamt acht Wochen beschränkt.

(Stand: 26. Oktober 2020)

Debatte bei Antragstellung:
Januar 2020
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
März 2019

Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/1917
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drs. 19/1951
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/2480