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3. Februar 2021 – Sondersitzung 11. Februar

Landtag setzt weitere Sonder­sitzung an – und plant Anhörung

Der Landtag hat für Donnerstag kommende Woche erneut eine Sondersitzung anberaumt – die dritte in diesem Jahr. Im Mittelpunkt steht voraussichtlich der weitere Umgang mit der Corona-Pandemie. Und: Am 19. Februar soll es eine Experten­anhörung geben.

Die Sonne scheint von der Förde auf den Plenarsaal im Winter.
Blick auf den Plenarsaal von außen Foto: Landtag, Anna Gellner

Noch bis zum 14. Februar gilt der derzeitige Lockdown. Doch wie geht es dann weiter? Darüber wollen die Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am kommenden Mittwoch beraten und darüber entscheiden, ob und gegebenfalls wie der Lockdown verlängert wird. Wie schon im Januar wollen die Schleswig-Holsteinischen Abgeordneten bereits einen Tag später die überregionalen Verhandlungsergebnisse in einer Sondersitzung beraten, um gegebenfalls auf weiterführende Entscheidungen im Land einwirken zu können.

Geplant ist die außerordentliche Tagung für Donnerstag (11. Februar) um 12 Uhr. Ein weiteres Thema wird vermutlich die Impfstrategie des Landes sein. Über die konkrete Tagesordnung wird der Ältestenrat am kommenden Mittwoch beraten.

Austausch über Perspektivplan made in S-H

Außerdem ist für den 19. Februar eine weitere Expertenanhörung vorgesehen. Dabei soll es um den sogenannten Perspektivplan der Landesregierung, der bereits bundesweit auf Beachtung gestoßen ist. Laut dem Plan sollen erste Lockerungen erfolgen, wenn die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche in einem Bundesland sieben Tage lang stabil unter 100 liegt. Dann sollen erste Öffnungen im Bildungsbereich erfolgen.

Je nach Infektionsgeschehen sollen die Kitas am 15. Februar in den Regelbetrieb oder einen eingeschränkten Regelbetrieb gehen. In Grundschulen soll es ab dann Wechsel- oder Regelunterricht geben. Dann könnten auch Treffen von fünf Menschen aus zwei Haushalten und körpernahe Dienstleistungen (etwa bei Friseuren) möglich sein. Liegt die Inzidenz 21 Tage unter 100, ist Individualsport im Außenbereich erlaubt, und auch Zoos und Wildparks dürften wieder öffnen. Bleibt die Inzidenz sieben Tage stabil unter 50, könnte der Einzelhandel unter Auflagen wieder öffnen – das Gleiche gilt für die Gastronomie, kosmetische Fußpflege und Nagelstudios.

Stufenweise Lockerungen je nach Inzidenz

In Krankenhäusern und Pflegeheimen wäre wieder Besuch von zwei Personen gleichzeitig möglich. Liegt die Inzidenz 21 Tage lang stabil unter 50, könnten laut dem Plan Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder öffnen, in der Gastronomie gäbe es keine Beschränkung der Gästezahl mehr, Theater und Kinos würden für einzelne Schulkohorten öffnen. Der Besuch im Fitnessstudio wäre wieder möglich, wenn auch mit begrenzter Kapazität. Liegt die Inzidenz sieben Tage stabil unter 35, sollen Treffen von zehn Menschen mehrerer Haushalte möglich sein. Auch Bars und Kneipen dürften dann wieder öffnen. Gleiches gilt für Hallen- und Spaßbäder sowie Saunen. Theater, Kinos und Konzerthäuser würden wieder der Allgemeinheit offenstehen. Im Breitensport wäre Kontaktsport wieder erlaubt.

Die Idee einer Expertenanhörung ist nicht neu: Die Abgeordneten des Landtages hatten sich Mitte November erstmalig in einer öffentlichen Anhörung von Fachleuten informieren und beraten lassen. Der Landtag hat den „Perspektivplan“ bereits in seiner letzten regulären Tagung am 27. Januar diskutiert.