Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, die Aussprache entfällt. Das Thema wird voraussichtlich in der kommenden September-Tagung debattiert.
Wer im Bereich der Hospiz- und Palliativpflege arbeitet kann, sich vielfältig weiterbilden lassen. Dafür gibt es Zuschüsse von Bund und Land. Das geht aus dem vom Gesundheitsministerium vorlegten Bericht über das Ergebnis der Prüfung von Fördermöglichkeiten für Palliative-Care-Weiterbildungen hervor.
Das elfseitige Papier weist unter anderem Förderungen durch die Agentur für Arbeit, das Land und durch den Bund aus. So stellt etwa das Land für Beschäftigte die Möglichkeit der Förderung von Seminarkosten von beruflichen Weiterbildungen durch den „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“, im Moment ersetzt durch den „Weiterbildungsbonus Pro“, bereit. Dabei ist eine Förderung von bis zu 90 Prozent und maximal 1.500 Euro der Weiterbildungsgesamtkosten möglich. Zudem fördert der Bund mit der Bildungsprämie individuelle berufsbezogene Weiterbildungen.
Informationsdefizite abbauen
Schwerpunkte der Weiterbildung sind laut Bericht insbesondere die Grundlagen und Anwendungsbereiche der Palliativmedizin und Hospizarbeit, medizinisch-pflegerische, psychische und soziale, ethische sowie auch spirituelle und kulturelle Aspekte. Daneben wird auch den Themenbereichen der Teamarbeit und Selbstpflege, Qualitätssicherung sowie Lernkontrolle und Reflexion eine besondere Bedeutung beigemessen.
Allerdings kommt die Landesregierung auch zu dem Schluss, dass es ein „bestehendes Informationsdefizit zu den bereitgestellten Förderinstrumenten für Weiterbildungen auch für den Bereich der Hospiz- und Palliativpflege“ abzubauen gelte. Dafür müssten die derzeitigen Informationswege überprüft und verbessert werden.
(Stand: 23. August 2021)
Vorherige Debatte zum Thema:
Oktober 2020 (Regierungsbericht)