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23. September 2021 – September-Plenum

Fachkräfte für inklusive Bildung an die Uni

An der Kieler Uni können künftig Bildungsfachkräfte für inklusive Bildung fest in Lehre und Forschung eingebunden werden. Dafür stimmt der Landtag einer Ergänzung der Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der Hochschule zu.

CAU Universität Kiel
Die Arbeit der Bildungsfachkräfte soll an der Kieler Uni eng an Lehre und Forschung angebunden werden. Foto: Uni Kiel, Jürgen Haacks

Der Landtag hat die Ausbildung und Weiterbeschäftigten von Fachkräften im Bereich der inklusiven Bildung an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) angebunden. Ein entsprechender Antrag der Landesregierung, die Ziel- und Leistungsvereinbarung der Hochschule zu ergänzen, wurde einstimmig angenommen.

Um die Arbeit der Bildungsfachkräfte eng an die Forschung anzubinden, können damit die Säulen Lehre und Forschung des Instituts für Bildung gGmbH (IIB) in die Kieler Universität als eine zentrale Einrichtung integriert werden. Die Kosten belaufen sich auf 800.000 Euro jährlich. Sie werden nun im Grundhaushalt der Hochschule eingebunden. Die Trägerschaft des IIB liegt zu 100 Prozent bei der Stiftung Drachensee.

„Verstetigung der Arbeit“

„Mit der Einbindung in die CAU gehen wir einen weiteren Schritt der UN-Behindertenkonvention in Schleswig-Holstein“, erklärte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) in der Debatte. Andere Hochschulen könnten sich bei Interesse ebenfalls beteiligen. So werde „eine Verstetigung der Arbeit der Bildungsfachkräfte“ möglich, erklärte Prien und erhielt dafür Beifall von allen Fraktionen.

Weitere Redner:
Anette Röttger (CDU), Heiner Dunckel (SPD), Lasse Petersdotter (Grüne), Christopher Vogt (FDP), Jette Waldinger-Thiering (SSW)

Die Landesregierung will die Ausbildung und Weiterbeschäftigten von Fachkräften im Bereich der inklusiven Bildung an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel anbinden. Da die Kosten „für die Verstetigung der Arbeit der Bildungsfachkräfte und ihre enge Anbindung an die Forschung“ sich auf insgesamt 800.000 Euro jährlich belaufen und im Grundhaushalt der Hochschule eingebunden werden müssen, bittet die Landesregierung das Parlament um Zustimmung für die laufende Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der Uni.

In dem Antrag führt die Landesregierung an, dass das zu 100 Prozent in Trägerschaft der Stiftung Drachensee befindliche Institut für Inklusive Bildung gGmbH (IIB) seit fünf Jahren „erfolgreiche, bundesweit und international beachtete Bildungsarbeit“ der Bildungsfachkräfte im Rahmen eines Modellprojektes durchführt – und die Förderung jetzt ausläuft. „Im Rahmen des Projektes werden Bildungsangebote von und mit Menschen mit Behinderungen, die eine dreijährige Qualifizierung zur Bildungsfachkraft durchlaufen haben, für das tertiäre Bildungssystem entwickelt und realisiert. Das Projekt ermöglicht es sechs Menschen mit Behinderungen, ihre Lebensweisen, spezifischen Bedarfe und Sichtweisen insbesondere den Studierenden an schleswig-holsteinischen Hochschulen zu vermitteln“, wird in dem Antrag erläutert.

Beitrag zur UN-Behindertenrechtskonvention

Um die Arbeit der Bildungsfachkräfte eng an die Forschung anzubinden, sollen die Säulen Lehre und Forschung der IIB in die Kieler Universität als eine zentrale Einrichtung integriert werden. Die Landesregierung weist darauf hin, dass eine solche Integration zugleich ein Beitrag ist, die UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein konkret umzusetzen. Unter inklusiver Bildung wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen verstanden.

(Stand: 20. September 2021)

Vorherige Debatten zum Thema:
Dezember 2020
Februar 2020 (Inklusion an Schulen)

Antrag

Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß § 11 Abs. 1 Hochschulgesetz zu der Ergänzenden Ziel- und Leistungsvereinbarung für die Jahre 2022 bis 2024 mit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Antrag der Landesregierung – Drucksache 19/3248
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)