Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

25. Februar 2022 – Februar-Plenum

Sammeldrucksache

Einige Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Sammeldrucksache19/3663

Top 2 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drs. 19/3398 
(Ausschussüberweisung am 26. November 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3610

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 3 /  Zweite Lesung 
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Rückkehrrechts für kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW ‒ Drs. 19/3426(neu)
(Ausschussüberweisung am 26. November 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3611

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 4 / Zweite Lesung 
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Sports im Land Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und FDP ‒ Drs. 19/3270 
(Ausschussüberweisung am 24. September 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3612

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 5 / Zweite Lesung 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjustizgesetzes und anderer Gesetze
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drs. 19/3340(neu)
(Ausschussüberweisung am 29. Oktober 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3630

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 6 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ‒ Drs. 19/3048 
(Ausschussüberweisung am 16. Juni 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3631

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 9 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag)
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3573 
(Federführend ist der Ministerpräsident)

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 10 / Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zum Neunten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein (Neunter Medienänderungsstaatsvertrag HSH – 9. MÄStV HSH)
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3584 
(Federführend ist der Ministerpräsident)

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 12 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung des Rechts der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (Untersuchungsausschussgesetz)
Gesetzentwurf der Abg. des SSW ‒ Drucksache 19/3616

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 13 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 - BVAnpG 2022)
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3618
(Federführend ist das Finanzministerium)

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 14 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP sowie den Abg. des SSW ‒ Drucksache 19/3651

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 15 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht (Landesverfassungsgerichtsgesetz – LVerfGG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP sowie den Abg. des SSW ‒ Drucksache 19/3652

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 34 / Antrag
Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP sowie den Abg. des SSW ‒ Drucksache 19/3653

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 36 / Ausschussempfehlung
Aufarbeitung der Europäischen und Deutschen Kolonialgeschichte in Schleswig-Holstein
Große Anfrage der Abg. des SSW ‒ Drs. 19/1599 
Antwort der Landesregierung ‒ Drs. 19/2005 
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses ‒ Drucksache 19/3582

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 37 / Ausschussempfehlung
Konzept zur Aufarbeitung der kolonialen Geschichte des Landes
Antrag der Abg. des SSW ‒ Drs. 19/2880 
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses ‒ Drucksache 19/3583

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 38 / Ausschussempfehlung
Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Antrag der Fraktion der SPD ‒ Drs. 19/3461 
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ‒ Drucksache 19/3595

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 41 / Ausschussempfehlung
Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2019
Bericht der Landesregierung ‒ Drs. 19/2617
Bemerkungen 2021 des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2019
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ‒ Drucksache 19/3622

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 42 / Ausschussempfehlung
Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerber*innen
Antrag der Fraktion der SPD ‒ Drs. 19/3209
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, B´ 90/Die Grünen und FDP ‒ Drs. 19/3242
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ‒ Drucksache 19/3623

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 43 / Ausschussempfehlung
Gemeinsame Beratung:
a.
Perspektiven für Galeria Karstadt Kaufhof entwickeln
Antrag der Fraktion der SPD ‒ Drs. 19/2333
b. Trendwende für die Innenstädte und Ortszentren in Schleswig-Holstein einleiten - Zukunftsräume und kommunale Identitätsanker schaffen!
Antrag der Fraktion der SPD ‒ Drs. 19/2344
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3633

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 45 / Ausschussempfehlung
Potentiale der Festen Fehmarnbeltquerung nutzen
Alternativantrag der Faktion der SPD  ‒ Drs. 19/3034
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses ‒ Drucksache 19/3638

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 46 / Ausschussempfehlung
Schienenanbindung Geesthacht-Bergedorf voranbringen
Im Wege der Selbstbefassung gemäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 LV in Verbindung mit § 14 der Geschäftsordnung des Landtages
Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg ‒ Drucksache 19/3640

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 54 / Regierungsbericht
Konzept für einen Landespreis für Baukultur
Bericht ‒ Drucksache 19/3608
Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 2: Landesmeldegesetz

Der Landtag hat das Landesmeldegesetz geändert. Einstimmig votierten die Abgeordneten für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Hintergrund ist unter anderem das Onlinezugangsgesetz des Bundes, das in Schleswig-Holstein bis spätestens 2022 umgesetzt werden muss.

Deutschland hinkt bei digitalen Behördengängen den meisten EU-Staaten deutlich hinterher, dies hatte ein Bericht der EU-Kommission bereits im Jahr 2020 deutlich gemacht. Nicht einmal jeder zweite deutsche Internetuser nutzt demnach Formen des E-Governments, im EU-Schnitt sind es fast zwei Drittel.

Meldung Erste Lesung:
November 2021 (ohne Aussprache)

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 3: Rückkehrrecht für kommunale Wahlbeamte

Wer als Beamter im Öffentlichen Dienst tätig ist, kann nach einer abgeschlossenen Tätigkeit als sogenannter Wahlbeamter in sein ruhendes Beschäftigungsverhältnis zurückkehren. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen.

Die Regelung kommt etwa zum Tragen, wenn ein hauptamtlicher Bürgermeister für die Dauer einer Wahlperiode seinen vorherigen Arbeitsplatz in der Verwaltung aufgeben muss. Scheidet dieser nach seiner Amtszeit aus dem Amt als Bürgermeister aus, so kann er künftig „auf Antrag in dasselbe Amt derselben Laufbahn“ zurückkehren, dass er „im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Zeitpunkt der Begründung des Wahlbeamtenverhältnisses“ innehatte, wie es in dem Gesetzestext heißt. Ein entsprechender Antrag muss binnen drei Monaten nach dem Ende der Amtszeit als Wahlbeamter gestellt werden.

Meldung Erste Lesung:
November 2021 (ohne Aussprache)

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 4: Sportförderung

Der Landtag hat einstimmig die Einführung eines Sportförderungsgesetzes beschlossen. Darin werden unter anderem die Struktur, die Ziele und die Finanzierung des organisierten Sports im Land beschrieben und geregelt.

Ein Kernelement des neuen Gesetzes ist die Festschreibung der Fördermittel des Landes: Demnach fließen dem Landessportverband jährlich zehn Millionen Euro aus Mitteln des Glücksspiels sowie eine Million Euro aus der Landeskasse zu. Bei den Zielen der Sportförderung wird die Gleichstellung aller Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung betont, ebenso wie die Integration von behinderten Menschen und Migranten. Und: Es sei „die Integrität des Sports zu schützen und zu stärken, insbesondere durch Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch und Dopingmissbrauch“.

„Das Ziel des Sportfördergesetzes besteht darin, allen Menschen in Schleswig-Holstein unabhängig von persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten sportliche Betätigungen zu ermöglichen, den Zusammenhalt und die Inklusion aller Bevölkerungsteile auf breiter gesellschaftlicher Ebene zu unterstützen und die integrative Kraft des Sports, sowie der Sportvereine und der Sportverbände zu stärken“, heißt in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die Zahl der Menschen, die in Schleswig-Holstein im organisierten Bereich Sport treiben, wird mit einer Million angegeben.-

Debatte Erste Lesung:
September 2021
Weitere vorherige Debatten/Meldung zum Thema:
Mai 2021 (Corona-Hilfen / ohne Aussprache)
Oktober 2020
September 2020

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 5: Justizgesetz

Der Landtag hat mit breiter Mehrheit, bei Enthaltung der SPD-Fraktion, Änderungen in vier Gesetzen beschlossen. Im Wesentlichen kommt es zu einigen redaktionellen Anpassungen im Gerichtsdolmetschergesetz, im Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, im Brexit-Übergangsgesetz sowie im Landesverwaltungsgesetz.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung nimmt beim Gerichtsdolmetschergesetz sowie beim Vormundschafts- und Betreuungsrecht Anpassungen an Bundesrecht vor. Das Brexit-Übergangsgesetz wird aufgehoben und im Landesverwaltungsgesetz einige Fehler ausgemerzt, die sich im Rahmen von Planfeststellungsverfahren eingeschlichen hatten.

Meldung Erste Lesung:
Oktober 2021 (ohne Aussprache)

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 6: Beamtengesetz / Schmerzensgeld

Der Landtag hat einstimmig beschlossen, die Regelungen zu Entschädigungszahlungen im Landesbeamtengesetz zu novellieren. Wird ein Beamter im Dienst angegriffen – oder auch in seiner Freizeit, weil er Beamter ist –, so steht ihm künftig auch dann eine Entschädigung zu, wenn der Anspruch nicht oder nicht in angemessener Zeit geltend gemacht werden kann. Das ist etwa der Fall, wenn Identität und Wohnsitz des Angreifers nicht ermittelt werden können. Dann springt künftig das Land im Zuge seiner Fürsorgepflicht ein und übernimmt die Zahlung. Wird der erlittene Schaden allerdings mit weniger als 250 Euro beziffert, greift die Regelung nicht.

Debatte Erste Lesung:
Juni 2021

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 9: Medienänderungsstaatsvertrag

Erst im August wurde der aktuelle Medienstaatsvertrag im Plenum mit breiter Mehrheit angenommen. Nun sieht eine Änderung vor, öffentlich-rechtliche Medien sollen noch barrierefreier werden. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung basiert auf den Bestimmungen der UN-Behindertenkonvention zur Barrierefreiheit. Er nimmt zudem einige redaktionelle Anpassungen vor. Im innen- und Rechtsausschuss wird die Zweite Lesung vorbereitet.

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
Juni 2020 / August 2020 (Medienstaatsvertrag)

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 10: Medienänderungsstaatsvertrag HSH

Der Landtag will Änderungen medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein im Medienstaatsvertrag vornehmen. Denn am 7. November 2020 war der Medienstaatsvertrag der Länder in Kraft getreten, welcher neben einigen redaktionellen Änderungen auch eine umfassende Anpassung des Staatsvertrages über das Medienrecht in den beiden Ländern erforderlich gemacht hatte.

So soll das Programm künftig nachhaltiger werden und dem „Gebot der Nachhaltigkeit“ folgen - „entsprechend dem Gebot der ökologischen, ökonomischen und sozialen Ausgewogenheit im Sinne der UN-Agenda 2030, zuzüglich der Aspekte Natur und Umwelt“ wie es in dem Gesetz heißt.

Künftig sollen Zulassungen für private Rundfunkveranstalter unbefristet erteilt werden. Dies soll zur Stärkung der Standorte der Staatsvertragsländer und zur Entbürokratisierung beitragen. Bestehende, bisher befristete Zulassungen werden den entfristeten gleichgestellt. Zulassungen für Regionalfensterprogramme werden dagegen weiterhin befristet, aber mit Verlängerungsmöglichkeit erteilt.

Analog zur Regelung für bundesweiten Rundfunk erfolgt eine Regelung auch für landesweiten Rundfunk, wonach Rundfunkprogramme, die entweder nur eine geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung haben oder durchschnittlich weniger als 20 000 gleichzeitige Hörer haben, zulassungsfrei sind.

Entsprechend bundesweiter Verständigung werden zudem die Möglichkeiten einer künftigen technologieoffenen Transformation des analogen Hörfunks hin zu einem Digitalfunk evaluiert. Bei der Entscheidung über die Zuweisung von Übertragungskapazitäten werden die Vergabe-Kriterien erweitert, sodass künftig das medienwirtschaftliche Engagement, die Bereitschaft zur Ausbildung und der Beitrag für die Kulturszene, durch die jeweiligen Antragsteller berücksichtigt wird.

Die Zuständigkeit des Medienrates für die Gewährung von Zuwendungen wird auf Fälle, die gesetzlich oder nach der Maßgabe von Förderrichtlinien Ermessensspielräume eröffnen, beschränkt. Bei gebundenen Entscheidungen liegt die Zuständigkeit dagegen künftig allein bei dem Direktor. Dies soll auch als Erfahrung aus der Corona-Pandemie zu schnelleren Entscheidungen führen.

Der Medienrat wird, auch als Konsequenz der stärkeren Zentralisierung von Aufsichtskompetenzen, auf bundesweit gemeinsame Organe von bisher 14 auf zehn Mitglieder verkleinert. Die Anforderungen an die fachlichen Qualifikationen der Medienratsmitglieder werden zukunftsgerecht angepasst. Aufgrund der reduzierten Mitgliederzahl muss künftig zudem nur noch ein Mitglied die Befähigung zum Richteramt haben; ein weiteres soll über diese Befähigung verfügen.

Die Geschlechterparität soll besser gewährleistet werden. Um die reduzierte Mitgliederanzahl aufzuwiegen, soll den unterschiedlichen benennungsberechtigten gesellschaftlich relevante Gruppen, Organisationen oder Vereinigungen – insbesondere bei ähnlichen Interessenlagen – ausdrücklich die Möglichkeit gegeben werden, gemeinschaftlich Mitglieder zur Wahl vorzuschlagen.

Die Vorschriften zur Sitzung des Medienrates werden ergänzt. Insbesondere wird die bislang nur in der Haupt-Satzung aus Anlass der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit der ausnahmsweisen Sitzung und Beschlussfassung im Wege der Video-und Audioschaltkonferenz gesetzlich normiert.

Es wird zudem klargestellt, dass die Stelle des Direktors grundsätzlich ausgeschrieben werden muss. Im Falle der Wiederwahl kann der Medienrat mit Zweidrittelmehrheit beschließen von einer Ausschreibung abzusehen. Die Amtszeit des Direktors wird auf die Möglichkeit der zweimaligen Wiederwahl bei jeweils fünfjähriger Amtsperiode begrenzt.

Zur Entlastung sowohl der Anstalt als auch der Betroffenen besteht künftig eine Wahlmöglichkeit dahingehend, entweder Widerspruch gegen Entscheidungen der Anstalt bei der Anstalt zu erheben oder direkt den Klageweg zu beschreiten.

Der Entwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
Juni 2020 / August 2020 (Medienstaatsvertrag)
Im Netz:
Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 12: Untersuchungsausschussgesetz

Der SSW im Kieler Landtag setzt sich für die Möglichkeit ein, bei zukünftigen Untersuchungsausschüssen sogenannte Ermittlungsbeauftragte einzusetzen. Diese könnten einzelne Aspekte oder den gesamten Gegenstand eines Untersuchungsausschusses vorab untersuchen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landtagsgruppe wird im Innen- und Rechtausschuss weiter beraten.

Zur Vorbereitung von Untersuchungsausschüssen nutzt etwa der Deutsche Bundestag seit Jahren erfolgreich Ermittlungsbeauftragte. So wurden Ermittlungsbeauftragte in den NSU-Untersuchungsausschüssen und beim Untersuchungsausschuss zum Cum-Ex-Skandal eingesetzt. Auch das Land Baden-Württemberg hatte 2016 sein Untersuchungsausschussgesetz dahingehend geändert, dass dort ein Ermittlungsbeauftragter eingesetzt werden kann. Seitdem ist ein Ermittlungsbeauftragter beispielsweise in den beiden NSU-Untersuchungsausschüssen oder auch in einem Untersuchungsausschuss zu Besoldungsfragen eingesetzt worden.

Der vorgelegte Gesetzentwurf orientiere sich eng am Modell aus Baden-Württemberg, heißt es dort. Einzige inhaltliche Erweiterung sei, dass dem Ermittlungsbeauftragten genauso wie einem Unterausschuss auch eine vorbereitende Untersuchung ermöglicht werde. Die Möglichkeit, einen Ermittlungsbeauftragten einsetzen zu können, solle „die Ermittlungsmöglichkeiten des Untersuchungsausschusses wesentlich erweitern, vereinfachen und sowohl effektiver wie effizienter gestalten“, ist in dem Papier zu lesen.

Den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen stünden zwei Instrumente zur Verfügung, um vorbereitende oder ergänzende Untersuchungen durchführen zu lassen – der Ermittlungsbeauftragte und der Unterausschuss. Gleichzeitig blieben laut Entwurf „alle weiteren parlamentarischen Rechte des Untersuchungsausschusses weiterhin unverändert bestehen“.

Vorherige Debatte zum Thema:
Februar 2018 (Einsetzung zur „Rocker-Affäre“)
Mehr Info:
Erster Parlamentarischer U-Ausschuss in dieser Wahlperiode

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 13: Besoldungsgesetz

Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme von Tarifabschlüssen für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes auch für Beamte und Versorgungsempfänger – das ist ein Grundsatz, für den sich die Landesregierung ausspricht. Sie hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der den Tarifabschluss aus dem vergangenen Jahr auf den genannten Personenkreis übertragen soll.

Der Entwurf wird im Finanzausschuss weiter beraten.

Vorherige Debatten zum Thema:
Januar 2022
Mai 2019

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 14: Abgeordnetengesetz / Altersvorsorge

Ein interfraktioneller Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Abgeordnetengesetzes vor: Zur Finanzierung der Altersentschädigung der Abgeordneten des Landtages ab der 20. Wahlperiode soll ein Sondervermögen eingerichtet werden. Es soll auch der Versorgung von Hinterbliebenen dienen, die einen Anspruch auf Versorgung haben.

Der Gesetzentwurf wird im Finanzausschuss weiter beraten.

Vorherige Meldung zum Thema:
August 2019 (ohne Aussprache)

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 15: Verfassungsgerichtsgesetz / Notauschuss

Der Landtag will beschließen, dass künftig ein Abgeordneter über einen Antrag beim Landesverfassungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung den Zusammentritt des Notausschusses als Notparlament untersagen oder dessen Beschlüsse für einstweilen unanwendbar erklären lassen kann. Die Regel besteht bereits seit zwei Jahren, doch fehlt es noch an einer genauen gesetzlichen Ausgestaltung. Ein entsprechender interfraktioneller Gesetzentwurf wurde an den innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Vorherige Debatte zum Thema:
März 2021

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 34: Geschäftsordnung Landtag / Notausschuss

Einem interfraktionellen Antrag folgend hat der Landtag beschlossen, seine Geschäftsordnung zu ändern. Sie wird um neue Regelungen ergänzt, die die Einrichtung eines sogenannten Notausschusses im Krisenfall ermöglichen. Die Bestimmungen setzen den Rahmen für das Gremium, das aus elf Abgeordneten besteht und die Funktions- und Handlungsfähigkeit des Landtags bei einer außerordentlich schweren Katastrophe oder bei einer epidemischen Lage von überregionaler Tragweite sicherstellen soll. Eingebaut wurde ein Vetorecht.

Vorherige Meldung zum Thema:
März 2021

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 36, 37: Bericht und Konzept zur Kolonialgeschichte in S-H

Einstimmig hat sich der Landtag für die Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit Schleswig-Holsteins, Deutschlands und Europas ausgesprochen. Die Parlamentarier stimmten geschlossen für die Annahme zweier Anträge. Ein interfraktioneller Antrag sieht vor, die Landesgeschichte einer kritischen Untersuchung zu unterziehen. Ein Antrag der Abgeordneten des SSW nimmt dagegen die deutsche und europäische Geschichte in den Blick.

Mai 2021
Juni 2020

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 38: Übernahme des Tarifabschlusses für Beamte

Ein Antrag der Fraktion der SPD, zur zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses für Beamte und Versorgungsempfänger, ist bei Zustimmung der Antragstellerin einstimmig für erledigt erklärt worden.

Vorherige Debatten zum Thema:
Januar 2022
Mai 2019

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 41: Haushaltsrechnung 2019 / LRH-Bemerkungen

Einstimmig hat der Landtag die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2019 aufgrund der Landeshaushaltsrechnung entlastet.

Meldung bei Antragstellung:
Februar 2021

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 42: Grunderwerbsteuer für Erstberwerber

Der Landtag hat eine Entscheidung zu Entlastung beim Ersterwerb der Grunderwerbssteuer vertagt. Mehrheitlich votierten die Abgeordneten, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, für einen Antrag der Koalition, der vorsieht, eine Entscheidung auf Bundesebene zu der Frage abzuwarten. „Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung im Juni 2021 einen Entschließungsantrag beim Bundesrat eingereicht hat“, heißt es in dem Papier. Gegen die Stimmen der SPD, bei Enthaltung des SSW, scheiterte ein SPD-Antrag zum Thema.

Debatte bei Antragstellung:
August 2021

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 43: Galeria Karstadt Kaufhof / Innenstädte

Der Landtag macht sich für die Zukunft der Innenstädte stark. Bei Enthaltung der SPD-Fraktion sprach sich eine große Mehrheit dafür aus, dass die Landesregierung ihren Kurs fortsetzen solle. Dabei seien „insbesondere auch die Anpassung der Innenstädte an die Folgen des Klimawandels, die Etablierung nachhaltiger Mobilitätsformen, die Stärkung von Nutzungsmischungen und die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern“ zu berücksichtigen, wie in einem entsprechenden Antrag zu lesen ist.

Die „einfache Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Innenstädte“ müsse sichergestellt werden. Die Landesregierung solle ressortübergreifend daran arbeiten „die Gemeinden weiterhin tatkräftig bei ihrer Aufgabe, Innenstädte und Ortszentren als multifunktionale und resiliente Wirtschafts-, Begegnungs- und Identifikationsorte auszugestalten, zu unterstützen“, heißt es in dem Antrag. Abgelehnt wurde ein Antrag der SPD-Fraktion zu dem Thema. Ein weiterer SPD-Antrag zur Zukunft von Karstadt wurde für erledigt erklärt.

Debatte bei Antragstellung:
August 2020

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 45: Potentiale der Fehmarnbeltquerung

Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Antrag an einer breiten parlamentarischen Mehrheit gescheitert. Ihr Papier fand lediglich die Unterstützung der Abgeordneten des SSW.

Debatte bei Antragstellung:
Mai 2021

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 46: Schienenanbindung Geesthacht-Bergedorf

Einstimmig hat der Landtag beschlossen, den Schienenverkehr in Geesthacht-Bergedorf voranzubringen. Die Fraktionen votierten geschlossen für einen entsprechenden interfraktionellen Antrag. In einer gemeinsamen Sitzung haben der „Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein“ der Hamburgischen Bürgerschaft und der „Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein“ des Schleswig-Holsteinischen Parlaments am 11. Februar über die Schienenverbindung Geesthacht-Hamburg Bergedorf beraten.

Im Rahmen dieser Beratung war der vorliegende Antrag erarbeitet worden. „Der Schleswig-Holsteinische Landtag bittet die Landesregierung, sich auf Bundesebene für die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung beabsichtigte Steigerung der Regionalisierungsmittel ab 2022 einzusetzen und dem Zusammenarbeitsausschuss im 3. Quartal zu den Ergebnissen zu berichten“, ist dort zu lesen.

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒

Top 54: Landespreis für Baukultur

Einstimmig hat der Landtag das Konzept der Landesregierung für die Einführung eines Landesbaupreises angenommen. Der Preis soll künftig in Schleswig-Holstein alle vier Jahre verliehen und in unterschiedlichen Kategorien vergeben werden, etwa in den Bereichen Wohnungsbau, Gewerbebau oder Gestaltung des öffentlichen Raums.

Die Auszeichnung wird als Ehrenpreis ohne finanzielle Dotierung vergeben. Sinn und Zweck des Landespreises ist die Wertschätzung von Baukultur als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und die Sichtbarmachung von baukultureller Qualität in Schleswig-Holstein, heißt es in dem Konzeptpapier. Die Ehrung besteht aus einer Urkunde und einer wetterfesten Plakette, die öffentlich sichtbar an das prämierte Bauwerk anzubringen ist.

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
Juni 2021 (ohne Aussprache)
November 2018

‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ ‒