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An Einzelbesucherinnen und -besucher wird ein Tagesausweis von der Sicherheitszentrale am Eingang des Landeshauses gegen Abgabe eines gültigen Lichtbildausweises (beispielsweise eines Personalausweises, Führerscheins, Dienstausweises oder Reisepasses) ausgegeben. Für größere Veranstaltungen oder Besuchergruppen gibt es ein angepasstes Verfahren. Der Tagesausweis ist während des Aufenthalts im Landeshaus offen zu tragen und beim Verlassen des Gebäudes wieder abzugeben.
Wer einen Abgeordnetenausweis oder eine von der Landtagsverwaltung ausgegebene elektronische Zutrittskarte besitzt, benötigt keinen Tagesausweis. Für diesen Personenkreis bleibt alles beim Alten.
Bitte beachten Sie auch das anliegende Hinweisblatt „Herzlich willkommen im Landeshaus“, das weitere Informationen zu den neuen Einlassregeln enthält.