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14. Februar 2024 – Flüchtlingsbeauftragte

Doris Kratz-Hinrichsen legt Amtseid ab

Landtagspräsidentin Kristina Herbst ernennt die neue Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen. Doris Kratz-Hinrichsen bedankt sich für das Vertrauen, der Landtag hatte die Sozialpädagogin bereits im Oktober 2023 einstimmig für sechs Jahre gewählt.

Die neue Flüchtlingsbeauftragte Doris Kratz-Hinrichsen (re.) beim Ablegen ihres Amtseids mit Landtagsdirektor Prof. Utz Schliesky und Landtagspräsidentin Kristina Herbst.
Die neue Flüchtlingsbeauftragte Doris Kratz-Hinrichsen (re.) beim Ablegen ihres Amtseids mit Landtagsdirektor Prof. Utz Schliesky und Landtagspräsidentin Kristina Herbst. Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Doris Kratz-Hinrichsen ist heute von Landtagspräsidentin Kristina Herbst zur neuen Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen in Schleswig-Holstein ernannt worden. Herbst beglückwünschte Kratz-Hinrichsen: „Ich bin gerade auch mit Blick auf Ihren Werdegang davon überzeugt, dass Sie die auf Sie zukommenden Herausforderungen hervorragend meistern werden.“ Die im vergangenen Jahr vollzogene Überführung der Position der Landesbeauftragten hin zu einer hauptamtlichen Tätigkeit werde ihrem Amt zusätzlichen Rückenwind geben, betonte Herbst. Kratz-Hinrichsen antwortete in einem kurzen Statement, sie freue sich sehr auf die neue Aufgabe. „Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen und werde mein Bestes geben.“

Der Landtag hatte die 52-Jährige Diplom-Sozialpädagogin im Oktober 2023 einstimmig zur Nachfolgerin von Stefan Schmidt gewählt. Der ehemalige „Cap Anamur“-Kapitän übte den Posten seit 2011 aus. Kratz-Hinrichsen ist seit Mitte der Neunzigerjahre in Schleswig-Holstein in der Migrationsberatung tätig, seit 2005 im Landesverband der Diakonie. Die Koalitionsfraktionen CDU und Grüne hatten sie für die neue Aufgabe vorgeschlagen (Drucksache 20/1470). Hauptamtlich ausführen wird Kratz-Hinrichsen das Amt infolge einer jüngst erfolgten Änderung des Beauftragtengesetzes.

Aufgaben: Interessenvertretung und Integrationshilfe

Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein hat die gesetzlich verankerte Aufgabe, die Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer zu wahren, ist also in erster Linie die Interessenvertretung der genannten Personenkreise. Darüber hinaus steht die Förderung der gesellschaftlichen Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer sowie der Aussiedlerinnen und Aussiedler im Mittelpunkt.