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6. Mai 2026 – Plenum

Mehr Befugnisse für die Polizei

Um die öffentliche Sicherheit zu verbessern, soll die Polizei erweiterte Rechte erhalten. Die Opposition sieht einen Gesetzentwurf der Landesregierung kritisch und befürchtet eine Beschneidung der Freiheitsrechte.

Magdalena Finke (CDU)
Innenministerin Magdalena Finke (CDU): „Die Gewährleistung der Sicherheit ist das grundlegende Versprechen von uns an alle Bürgerinnen und Bürger.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

In erster Lesung hat die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zur Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen eingebracht. Polizei und Sicherheitsbehörden sollen nach den Plänen zusätzliche Möglichkeiten erhalten, um Gefahren früher erkennen und Straftaten verhindern zu können. Vorgesehen sind unter anderem mehr Videoüberwachung, automatisierte Datenanalyse, biometrische Fernidentifizierung sowie erweiterte Möglichkeiten für Präventivgewahrsam und elektronische Fußfesseln. Während die Opposition vor tiefen Eingriffen in Freiheitsrechte und Datenschutz warnt, verteidigten Landesregierung und Koalition die Pläne im Plenum als notwendige und sorgfältig ausgearbeitete Modernisierung der Polizeiarbeit.

„Die Gewährleistung der Sicherheit ist das grundlegende Versprechen von uns an alle Bürgerinnen und Bürger“, sagte Innenministerin Magdalena Finke (CDU) zu Beginn der Debatte. Die Taten von Brokstedt, Solingen und Kiel hätten gezeigt, wie verletzlich dieses Schutzversprechen sein könne. Dabei gehe es nicht nur um Orte, sondern vor allem um die Opfer: „Jeder dieser Menschen, die ihr Leben noch vor sich hatten und aus dem Leben gerissen wurden, verpflichtet uns zum Handeln“, sagte Finke. Die vorgesehenen Maßnahmen seien mit „größter Sorgfalt“ abgewogen worden, betonte die Ministerin. Ziel sei es, Schutzlücken zu schließen und die Polizeiarbeit an technische Entwicklungen anzupassen, zugleich aber Freiheit und Sicherheit in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten.

Koalition verteidigt Modernisierung der Polizeiarbeit

 

Birte Glißmann (CDU)
Birte Glißmann (CDU) nannte den Gesetzentwurf eine notwendige Anpassung der Polizeiarbeit an die „technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts“.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Birte Glißmann (CDU) pflichtete Finke bei und nannte den Gesetzentwurf eine notwendige Anpassung der Polizeiarbeit an die „technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts“. Moderne Technologien könnten helfen, Gefahren früher zu erkennen und Straftaten zu verhindern. Auch Jan Kürschner (Grüne) sagte, der Gesetzentwurf reagiere auf eine veränderte Sicherheitslage und könne helfen, diese zu verbessern. Er sprach jedoch zugleich von einem schwierigen Spagat zwischen Sicherheit und Selbstbestimmung: „Jede neue Überwachungsbefugnis ändert das Verhältnis von Freiheitsrechten und Hoheitsrechten“, sagte er. Kürschner wandte sich zugleich gegen eine Abhängigkeit von problematischen Software-Anbietern: „Palantir wird es in Schleswig-Holstein nicht geben.“

 

Jan Kürschner (Grüne)
Jan Kürschner (Grüne) sagte, der Gesetzentwurf reagiere auf eine veränderte Sicherheitslage und könne helfen, diese zu verbessern.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Niclas Dürbrook (SPD) äußerte sich als Teil der Opposition deutlich kritischer. Teile des Gesetzentwurfs hätten noch vor wenigen Jahren „wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film“ gewirkt, sagte er mit Blick auf automatisierte Datenanalyse, biometrische Fernidentifizierung und KI-gestützte Videoüberwachung. Zwar halte auch seine Fraktion einzelne Maßnahmen für notwendig, viele Fragen zur Verhältnismäßigkeit und praktischen Umsetzung seien jedoch noch offen. Vor allem die geplante Mustererkennung und die abgesenkten Hürden beim Präventivgewahrsam müssten in den Ausschussberatungen intensiv geprüft werden.

 

Niclas Dürbrook (SPD)
Niclas Dürbrook (SPD) sagte, Teile des Gesetzentwurfs hätten noch vor wenigen Jahren „wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film“ gewirkt.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Buchholz: Freiheitsrechte müssen gewahrt bleiben

Auch Bernd Buchholz (FDP) mahnte, die Freiheitsrechte nicht aus dem Blick zu verlieren. Gerade die Gesichtserkennung löse bei ihm ein „beklemmendes Gefühl“ aus, sagte der Liberale. Er berichtete von einem Besuch in Lettland, bei dem Behörden Menschen live über Kamerasysteme bis an die Zapfsäule einer Tankstelle herangezoomt hätten. „Ist das wirklich nötig?“, fragte Buchholz mit Blick auf die geplanten Befugnisse. Es mache einen Unterschied, ob Menschen sich frei bewegen könnten oder jederzeit damit rechnen müssten, biometrisch erfasst zu werden. Nicht nur in dieser Frage bestünde noch erheblichen Prüfbedarf.

 

Bernd Buchholz (FDP)
Bernd Buchholz (FDP) mahnte, die Freiheitsrechte nicht aus dem Blick zu verlieren.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Ähnliche Bedenken äußerte Sybilla Nitsch (SSW). Die biometrische Gesichtserkennung sei kein technisches Detail, sondern ein erheblicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Auch die geplante Ausweitung der Präventivhaft gehe aus Sicht des SSW zu weit. „Schleswig-Holstein ist nicht Bayern“, sagte Nitsch. Der Rechtsstaat dürfe Menschen nicht vorsorglich über Wochen einsperren, obwohl noch keine Straftat begangen worden sei.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

 

Sybilla Nitsch (SSW)
Sybilla Nitsch (SSW) sagte, die biometrische Gesichtserkennung sei ein erheblicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Die Sicherheit im öffentlichen Raum soll verbessert werden – und dafür soll die Polizei mehr Befugnisse bekommen. Nach Zustimmung der Landesregierung kommt der Entwurf eines entsprechenden Gesetzes nun zur 1. Lesung in den Landtag. Die Regierung ergriff die Initiative, nachdem es unter anderem zu mehreren schweren Messerangriffen im öffentlichen Raum gekommen war.

An Orten, die von Kriminalität belastet und gefährlich sind, soll die Videoüberwachung ausgebaut werden. Es soll Software eingesetzt werden, um gefährliche Situationen und mögliche Angriffe zu erkennen. Das Gesetz soll zudem eine Rechtsgrundlage für eine automatisierte Datenanalyse schaffen, um komplexe Datenbestände auszuwerten und darin Muster, Strukturen und Zusammenhänge zu erkennen.

Präventivgewahrsam soll möglich werden

Außerdem soll künftig bei konkreten Gefahren etwa für Leib, Leben, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung ein Präventivgewahrsam möglich sein. Zudem sollen sogenannte elektronische Fußfesseln künftig nicht nur bei terroristischen Gefährdern und häuslicher Gewalt eingesetzt werden können, sondern auch zur Verhinderung von Gewalt- und Tötungsdelikten.

Laut aktueller Kriminalstatistik ist die Zahl der Messerangriffe in Schleswig-Holstein im Jahr 2025 um 8 Prozent auf 1.282 gestiegen. „Diese Entwicklung zeigt, dass wir das rechtliche Instrumentarium der Polizei stärken müssen, um Gefahren frühzeitiger erkennen und reagieren zu können“, sagte Innenministerin Magdalena Finke (CDU).

Finke: „Der Ton in der Gesellschaft ist rauer geworden“

Von den Tatverdächtigen waren demnach 84,8 Prozent männlich, 58,8 Prozent hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. „Von den insgesamt 1.605 Opfern wurden 11 Menschen getötet und 77 schwer verletzt“, sagte Finke. Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeige, dass die überwiegende Anzahl der Taten im öffentlichen Raum stattfindet. Dabei war ein „erschreckender Anteil“ der Tatverdächtigen minderjährig: 5,3 Prozent der Messerangreifer waren Kinder, 13 Prozent Jugendliche.

„Die gesellschaftlichen Spannungen und die Radikalisierung merken unsere Einsatzkräfte auch auf der Straße“, sagte die Ministerin. Der Ton in der Gesellschaft sei rauer geworden, was sich auch an der Zunahme von Messerangriffen zeigt. Um dem entgegenzuwirken, brauche es eine Mischung aus bestehenden Verboten, Präventionsarbeit und erweiterten Polizeibefugnissen. Vor allem aber sei ein gesellschaftliches Umdenken nötig, denn Messer gehörten nicht in die Öffentlichkeit.

Top 6:

Gesetzentwurf der Landesregierung – Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Drucksache 20/4284