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18. Juni 2026 – Plenum

Wohnraummangel: Land will Gebäudebestand besser nutzen

Der Wohnraummangel kann nicht allein durch Neubauten behoben werden. Eine bessere Nutzung des bestehenden Gebäudebestands ist notwendig. Doch die Lösungsansätze der Fraktionen unterscheiden sich.

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„Wir wollen den Schatz im Bestand heben“, sagte der Christdemokrat Michel Deckmann.
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Der Wohnraummangel in Schleswig-Holstein soll nicht nur durch Neubauten bekämpft werden, sondern auch durch eine bessere Nutzung des bestehenden Gebäudebestands. Darüber waren sich Koalition und Opposition einig. CDU und Grüne wollen deswegen eine Reihe von Vorgaben aus der Landesbauordnung streichen. „Wir wollen den Schatz im Bestand heben“, sagte der Christdemokrat Michel Deckmann. Die Koalition will festschreiben, dass vorhandene Bauteile und Baustoffe bei einem Umbau weiterverwendet werden dürfen – es soll also kein Neubaustandard gelten. Der Ausbau von Dachgeschossen soll erleichtert werden, etwa durch flexiblere Regeln für Rettungswege.

 

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Bina Braun (Grüne): „Wer vorhandene Gebäude erweitert, soll nicht an Regeln scheitern, die eigentlich für den Neubau gedacht sind.“
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„Wer vorhandene Gebäude erweitert, soll nicht an Regeln scheitern, die eigentlich für den Neubau gedacht sind“, forderte auch Bina Braun (Grüne). Das solle auch für Abstands- und Brandschutzregeln gelten. Es soll zudem vereinfacht werden, ein größeres Objekt in kleinerer Einheiten zu unterteilen. „Wir schützen bestehende Gebäude vor unverhältnismäßigen Nachrüstpflichten“, betonte Bildungsministerin Dorit Stenke in Vertretung von Innenministerin Magdalena Finke (beide CDU). Aus den anderen Fraktionen kam grundsätzlicher Zuspruch. Die SPD will zudem die Geltungsdauer von Baugenehmigungen von drei auf fünf Jahre verlängern, um mehr Bautätigkeit anzuregen. Diese Punkte werden nun im Innen- und Rechtsausschuss besprochen.

Eigenheime mit leerstehenden Räumen

 

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Thomas Hölck (SPD): „Viele Menschen leben in Häusern, die für ihre aktuelle Familiensituation zu groß sind.“
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Die SPD forderte zudem, dass bestehender Wohnraum leichter als bisher vermietet werden kann. Es soll Informationsangebote, Beratungsstellen und finanzielle Förderung für Hausbesitzer geben – etwa für Alleinstehende, die ein großes Eigenheim mit leerstehenden Räumen haben. Es gebe „ungenutztes Potential hinter den Fassaden bereits bestehender Einfamilienhäuser“, so Thomas Hölck (SPD): „Viele Menschen leben in Häusern, die für ihre aktuelle Familiensituation zu groß sind“, etwa weil die Kinder ausgezogen oder der Partner verstorben ist. Deswegen sei es sinnvoll, die Häuser aufzuteilen, Einliegerwohnungen einzurichten oder unterzuvermieten.

 

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Sybilla Nitsch (SSW) über Menschen, die allein in zu großen Häusern leben: „Viele Einzelpersonen, die vor dem Problem stehen, brauchen eine Anlaufstelle.“
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Sympathie dafür kam aber nur von Sybilla Nitsch (SSW): „Viele Einzelpersonen, die vor dem Problem stehen, brauchen eine Anlaufstelle.“ Schwarz-Grün und FDP lehnten den Vorschlag hingegen ab. Es fehle nicht an Beratungsmöglichkeiten, befand Bernd Buchholz (FDP): „Die Probleme sind vielfältiger als Sie meinen.“ So lohne es sich finanziell häufig nicht, ein Einfamilienhaus umzubauen und eine zweite Küche und einen zweiten Eingang einzurichten. Die Kosten seien zu hoch, die Mieteinnahmen zu gering.

 

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Bernd Buchholz (FDP): „Die Probleme sind vielfältiger als Sie meinen.“
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Schleswig-Holstein braucht mehr Wohnraum, doch wie soll dieser geschaffen werden? Die Begründungen eines SPD-Antrags und eines Gesetzentwurfs von CDU/Grünen kommen zum gleichen Ergebnis: Ein erheblicher Teil des Wohnraummangels kann nicht nur durch Neubau, sondern auch durch eine bessere Nutzung des bestehenden Gebäudebestands gelöst werden. Der Gesetzentwurf und der Antrag verfolgen dabei unterschiedliche Ansätze.

Der SPD-Antrag zielt darauf ab, vorhandene Wohnflächen besser zu nutzen und dadurch zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Als Hintergrund wird die zunehmende Zahl kleiner Haushalte und alleinlebender Personen angeführt, wodurch viele Einfamilienhäuser nach dem Auszug der Kinder oder dem Tod eines Partners nur noch teilweise genutzt würden. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen durch Informationsangebote, Beratungsstellen sowie finanzielle Förderungen dabei unterstützt werden, ihren Wohnraum zu teilen, unterzuvermieten oder ihre Häuser entsprechend umzubauen. So sollen bestehende Hemmnisse abgebaut und ungenutzte Wohnflächen für den Wohnungsmarkt aktiviert werden.

Rückgang bei Wohnungsfertigstellungen 2025

Der Gesetzentwurf von CDU und Grünen verfolgt das Ziel, die Schaffung von Wohnraum im Gebäudebestand durch eine Vereinfachung der Landesbauordnung zu erleichtern. Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass Umbauten, Aufstockungen und Umnutzungen bestehender Gebäude häufig schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender realisiert werden können als Neubauten. Nach Auffassung der Koalitionsfraktionen würden solche Maßnahmen bislang durch komplexe bauordnungsrechtliche Anforderungen erschwert. Zudem sollen technische Anforderungen vereinfacht und die Landesbauordnung stärker auf das Bauen im Bestand ausgerichtet werden, um die Wohnraumschaffung zu beschleunigen und nachhaltiger zu gestalten.

Im Jahr 2025 wurden in Schleswig-Holstein 8.942 Wohnungen fertiggestellt, was einem Rückgang von 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Von den fertiggestellten Wohnungen entstanden 7.895 in Neubauten und 1.047 durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Der Großteil der Neubauwohnungen wurde im Geschosswohnungsbau geschaffen, während weitere Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnheimen sowie umgebauten Nichtwohngebäuden wie Büro- oder Betriebsgebäuden entstanden. Die meisten neuen Wohnungen wurden in den Kreisen Nordfriesland, Segeberg und Ostholstein fertiggestellt.

Top 14+33:

– Drucksache 20/4524 (Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen)

– Drucksache 20/4392 (Antrag der Fraktion der SPD)