Viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes setzen für dienstliche Fahrten ihren privaten Pkw ein. Dafür sollen sie nach Willen des SSW eine höhere „Wegstreckenentschädigung“ erhalten. Der Satz soll demnach von 20 auf 30 Cent pro Kilometer steigen, bei Fahrten von „erheblichem dienstlichen Interesse“ von 30 auf 40 Cent. Diese neuen Werte will der SSW ins Landesbeamtengesetz schreiben. Die erhöhten Sätze galten bereits, zeitlich befristet, für sieben Monate während der Corona-Pandemie im Jahr 2022.
Der SSW verweist auf die „dauerhaft auf hohem Niveau verharrenden und volatilen Kraftstoffpreise“ und die Unterhaltskosten für Autos, etwa Wartung und Versicherung. Eine „grundlegende und dauerhafte Anpassung“ der Sätze sei überfällig, damit Beschäftigte im Außendienst ihre Aufgaben erfüllen können. Es geht beispielsweise um Bereiche wie Lebensmittelüberwachung, Betriebsprüfungen, Gerichtsverfahren, Veterinärwesen, Familienhilfen oder soziale Betreuung wie auch um Fortbildungen. Insbesondere im ländlichen Raum stelle der öffentliche Nahverkehr keine Alternative dar, so der SSW.
Auch andere Länder planen Erhöhungen
Die Entschädigung wird im Lande über das Beamtengesetz und, für Tarifbeschäftigte, über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregelt. Im Lande gilt eine Höchstgrenze von 130 Euro pro Dienstreise. Die Kilometerwerte orientieren sich am Bundesreisekostengesetz und haben sich nach Angaben der Landesregierung seit 2005 – bis auf die zwischenzeitliche Aufstockung während der Pandemie – nicht erhöht. Wie hoch die Ausgaben des Landes in diesem Sektor sind, ist laut der Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage des SSW-Abgeordneten Christian Dirschauer nicht zu beziffern. Die Landesregierung geht von 235.000 Einzelabrechnungen pro Jahr aus. In den 16 Bundesländern schwankt die „kleine Wegstreckenentschädigung“ zwischen 15 und 30 Cent pro Kilometer, der erhöhte Satz zwischen 30 und 40 Cent. Einige Länder planen laut Finanzministerium eine Erhöhung.