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26. August 2026 – Plenum

Klamme Kassen: Wohl kein höheres Kilometergeld 

Der SSW fordert eine höhere Wegstreckenentschädigung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die ihren privaten Pkw für Dienstfahrten nutzen. Die Kilometersätze sollen auf bis zu 40 Cent steigen. Begründet wird der Vorstoß mit gestiegenen Kraftstoff- und Fahrzeugkosten.

Christian Dirschauer (SSW)
Christian Dirschauer (SSW): „Wer sein privates Auto für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellt, darf nicht auf den entstehenden Kosten sitzen bleiben.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes setzen ihren privaten Pkw für dienstliche Fahrten ein. Dafür sollen sie nach Willen von SSW, SPD und FDP eine höhere „Wegstreckenentschädigung“ erhalten. Der Satz soll demnach von 20 auf 30 Cent pro Kilometer steigen, bei Fahrten von „erheblichem dienstlichen Interesse“ von 30 auf 40 Cent. Diese neuen Werte wollen die drei Oppositionsfraktionen ins Landesbeamtengesetz schreiben. Die erhöhten Sätze galten bereits, zeitlich befristet, für sieben Monate nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 wegen der damaligen Energiekrise. Schwarz-Grün reagierte verhalten auf den Vorstoß und verwies auf den klammen Landeshaushalt. Nun berät der Finanzausschuss. 

 

Beate Raudies (SPD)
Wies darauf hin, dass es für das Land viel günstiger sei, wenn die Mitarbeiter ihren Privat-Pkw nutzen: Beate Raudies (SPD.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

„Wer sein privates Auto für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellt, darf nicht auf den entstehenden Kosten sitzen bleiben“, so Christian Dirschauer (SSW). Der öffentliche Nahverkehr sei im Flächenland Schleswig-Holstein häufig keine Alternative. Dirschauer hatte zuvor eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Demnach sind die Kosten des Autofahrens, der sogenannte Kraftfahrer-Preisindex, allein zwischen 2020 und 2024 um 28,3 Prozent gestiegen. Die aktuellen Entschädigungssätze sind hingegen seit 2005 unverändert.

Koalitionsvertreter äußern Verständnis

 

Annabell Krämer (FDP)
Annabell Krämer (FDP) betonte, es gehe um eine „angemessene Erstattung dienstlich veranlasster Kosten“.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Beate Raudies (SPD) wies darauf hin, dass es für das Land viel günstiger sei, wenn die Mitarbeiter ihren Privat-Pkw nutzen – und keinen Dienstwagen. Es gehe nicht um eine „zusätzliche Vergünstigung“, betonte Annabell Krämer (FDP), sondern um eine „angemessene Erstattung dienstlich veranlasster Kosten“.

In den 16 Bundesländern schwankt die „kleine Wegstreckenentschädigung“ zwischen 15 und 30 Cent pro Kilometer, der erhöhte Satz zwischen 30 und 40 Cent. Schleswig-Holstein liegt im Länder-Ranking im Mittelfeld. Einige Länder planen laut Finanzministerium eine Erhöhung. 

 

Ole Plambeck (CDU)
Ole Plambeck (CDU): „Gerade in diesen Zeiten müssen wir auf jeden Euro schauen.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Vertreter von schwarz-Grün äußerten Verständnis für das Vorhaben, wiesen aber zugleich darauf hin, dass die Aufstockung das Land pro Jahr schätzungsweise 667.000 Euro kosten würde. „Gerade in diesen Zeiten müssen wir auf jeden Euro schauen“, sagte Ole Plambeck (CDU). Oliver Brandt (Grüne) führte ebenfalls die „aktuell schwierige Haushaltslage“ an. Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) warnte davor, die „finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes“ zu überlasten.

Schleswig-Holstein liegt im Länder-Ranking im Mittelfeld

 

Oliver Brandt (Grüne)
Oliver Brandt (Grüne) erinnerte an die „aktuell schwierige Haushaltslage“.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Es geht um Bereiche wie Lebensmittelüberwachung, Betriebsprüfungen, Gerichtsverfahren, Veterinärwesen, Familienhilfen, soziale Betreuung wie auch um Fortbildungen. Die Entschädigung wird im Lande über das Beamtengesetz und für Tarifbeschäftigte über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregelt. Im Lande gilt eine Höchstgrenze von 130 Euro pro Dienstreise. Die Kilometerwerte orientieren sich am Bundesreisekostengesetz. Die Landesregierung geht von 235.000 Einzelabrechnungen pro Jahr aus.

 

Finanzministerin Silke Schneider
Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) warnte davor, die „finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes“ zu überlasten.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes setzen für dienstliche Fahrten ihren privaten Pkw ein. Dafür sollen sie nach Willen des SSW eine höhere „Wegstreckenentschädigung“ erhalten. Der Satz soll demnach von 20 auf 30 Cent pro Kilometer steigen, bei Fahrten von „erheblichem dienstlichen Interesse“ von 30 auf 40 Cent. Diese neuen Werte will der SSW ins Landesbeamtengesetz schreiben. Die erhöhten Sätze galten bereits, zeitlich befristet, für sieben Monate während der Corona-Pandemie im Jahr 2022.

Der SSW verweist auf die „dauerhaft auf hohem Niveau verharrenden und volatilen Kraftstoffpreise“ und die Unterhaltskosten für Autos, etwa Wartung und Versicherung. Eine „grundlegende und dauerhafte Anpassung“ der Sätze sei überfällig, damit Beschäftigte im Außendienst ihre Aufgaben erfüllen können. Es geht beispielsweise um Bereiche wie Lebensmittelüberwachung, Betriebsprüfungen, Gerichtsverfahren, Veterinärwesen, Familienhilfen oder soziale Betreuung wie auch um Fortbildungen. Insbesondere im ländlichen Raum stelle der öffentliche Nahverkehr keine Alternative dar, so der SSW.

Auch andere Länder planen Erhöhungen

Die Entschädigung wird im Lande über das Beamtengesetz und, für Tarifbeschäftigte, über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregelt. Im Lande gilt eine Höchstgrenze von 130 Euro pro Dienstreise. Die Kilometerwerte orientieren sich am Bundesreisekostengesetz und haben sich nach Angaben der Landesregierung seit 2005 – bis auf die zwischenzeitliche Aufstockung während der Pandemie – nicht erhöht. Wie hoch die Ausgaben des Landes in diesem Sektor sind, ist laut der Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage des SSW-Abgeordneten Christian Dirschauer nicht zu beziffern. Die Landesregierung geht von 235.000 Einzelabrechnungen pro Jahr aus. In den 16 Bundesländern schwankt die „kleine Wegstreckenentschädigung“ zwischen 15 und 30 Cent pro Kilometer, der erhöhte Satz zwischen 30 und 40 Cent. Einige Länder planen laut Finanzministerium eine Erhöhung.

TOP: 17

Gesetzentwurf der Fraktion des SSW: