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26. August 2026 – Plenum

Mehr Gleichstellung im öffentlichen Dienst

Schleswig-Holstein will das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst überarbeiten. Vorgesehen sind unter anderem neue Vorgaben für die Besetzung von Gremien, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Dagmar Hildebrandt (CDU)
Dagmar Hildebrand (CDU): „Gleichstellung bedeutet nicht, Menschen gegeneinander auszuspielen. Gleichstellung bedeutet, faire Chancen zu schaffen.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Die Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst soll in Schleswig-Holstein gestärkt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die schwarz-grüne Landesregierung vorgelegt, der nun im Plenum in erster Lesung debattiert wurde. „In Schleswig-Holstein liegt der allgemeine Frauenanteil in der öffentlichen Verwaltung bei starken 60 Prozent,“ sagte Dagmar Hildebrand (CDU). Aber „dieser sinke rapide, wenn man auf die Besetzung von Führungspositionen schaut“. Die CDU-Abgeordnete betonte „Gleichstellung bedeutet nicht, Menschen gegeneinander auszuspielen. Gleichstellung bedeutet, faire Chancen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass Leistung und Qualifikation unabhängig vom Geschlecht zum Tragen kommen.“

 

Catharina Nies (Grüne)
Catharina Nies (Grüne) sieht das geplante Klagerecht der Gleichstellungsbeauftragten als folgerichtigen Schritt.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Auch Catharina Nies (Grüne) hob hervor, dass „eine moderne Verwaltung, die Vorbild in der Repräsentanz von Frauen“ sei, gebraucht werde. Zusätzlich sei das geplante Klagerecht der Gleichstellungsbeauftragten ein folgerichtiger Schritt, damit „Rechte und Pflichten nicht nur auf dem Papier bestehen“.

Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

 

Annabell Krämer (FDP)
Annabell Krämer (FDP) sieht Handlungsbedarf, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Annabell Krämer (FDP) kritisierte einige Neuerungen des Gesetzesentwurfs. So sprach sie sich gegen eine Stärkung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten aus. Die Erweiterung würde finanzielle Ressourcen kosten und neue Bürokratie schaffen – „auch für die, ohnehin schon überlasteten, Verwaltungsgerichte.“ Krämer sieht Handlungsbedarf, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken. Die FDP-Abgeordnete betonte auch, dass sich nicht jede Führungsaufgabe beliebig aufteilen ließe. Führung bedeute Verantwortung und Erreichbarkeit, so Krämer. „Deshalb muss man bei Führung in Teilzeit genau hinschauen, wo das funktioniert und wo es organisatorisch an Grenzen stößt.“ Die FDP werde den Gesetzesentwurf im weiteren Verfahren genau prüfen um eine Schaffung von mehr Bürokratie zu verhindern, aber das Gesetz auch unterstützen, wo es echte Chancen verbessere.

 

Sophia Schiebe (SPD)
Sophia Schiebe (SPD) begrüßte die Weiterentwicklung des Gleichstellungsgesetzes durch die Landesregierung.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Sophia Schiebe (SPD) erinnerte an die historische Rolle von Gisela Böhrk, der ersten Frauenministerin von Schleswig-Holstein, und betonte, dass das Inkrafttreten des ersten Gleichstellungsgesetzes im Jahre 1994 ein Meilenstein für die Gleichstellung von Männern und Frauen gewesen sei. Gesellschaftlich habe sich seitdem vieles getan. Die SPD-Abgeordnete begrüßte die Weiterentwicklung des Gleichstellungsgesetzes durch die Landesregierung. Schiebe ergänzte, dass die Gleichstellungspläne im Entwurf ein wichtiger Punkt seien um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. „Werden Ziele verfehlt, muss künftig genauer hingeschaut und nachgesteuert werden.“ Und weiter: „Teilzeit soll kein Karrierehindernis mehr sein, Führung soll auch in Teilzeit möglich sein.“ Aber dafür brauche es die entsprechenden Rahmenbedingungen: „Verlässliche Betreuung, moderne Arbeitszeitmodelle und eine Arbeitskultur, in der Sorgearbeit nicht zur Sackgasse wird.“

Beratungsbedarf in einzelnen Punkten

 

Jette Waldinger-Thiering (SSW)
Jette Waldinger-Thiering (SSW): „In Deutschland leisten Frauen im privaten Kontext rund 43 Prozent mehr unbezahlte Care-Arbeit als Männer.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Die SSW-Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering steht der Novelle des Gesetzes „grundsätzlich positiv“ gegenüber. Der SSW finde viele der geplanten Neuerungen wichtig und zeitgemäß. Gleichstellung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die noch nicht nach der Zufriedenheit des SSW umgesetzt worden sei. Es gebe viele weitere Strukturen, die ausgebaut werden müssten, um eine merkbare Verbesserung in Gleichstellungsfragen zu erwirken. Dies betreffe besonders die klassische Sorgearbeit, also Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen. „In Deutschland leisten Frauen im privaten Kontext rund 43 Prozent mehr unbezahlte Care-Arbeit als Männer“, sagte Waldinger-Thiering. Sie erkenne Beratungsbedarf in einzelnen Punkten, wie zum Beispiel § 29, in dem die Möglichkeit eröffnet werde, die Gleichstellungsbeauftragte bei einer Überrepräsentanz von Frauen nicht mehr frühzeitig zu beteiligen.

 

Aminata Touré (Grüne)
Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) sieht bei der Gleichberechtigung den Staat in der Pflicht.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) sieht den Staat in der Pflicht, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu fördern. Dies sei 1994 erkämpft worden als die staatliche Förderung der Gleichstellung Teil des Grundgesetzes wurde. „Gleichstellung braucht Gesetze“, betonte Touré – es gehe um die Machtverteilung in der Gesellschaft. Die Ministerin hob vier geplante Neuerungen hervor: die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten, die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern in Gremien und Verfahren, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Schutz vor sexueller Belästigung. So soll festgeschrieben werden, dass im Fall von sexueller Belästigung vorrangig der Täter den Arbeitsplatz wechseln müsse, nicht die betroffene Person.

Der Gesetzesentwurf wurde einstimmig an den Sozialausschuss überwiesen.

Schleswig-Holstein will die Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst stärken. Eine entsprechende Novellierung des Gleichstellungsgesetzes wird nun im Plenum in erster Lesung debattiert. „Gleichstellung passiert nicht von allein“, sagte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne). „Sie braucht neben politischer Haltung auch klare Regeln und starke Strukturen.“ Die Reform soll deshalb verbindlichere Regeln schaffen und die Gleichstellung stärker in den Strukturen des öffentlichen Dienstes verankern. „Denn bei der Gleichstellung geht es am Ende des Tages um die Machtverteilung in unserer Gesellschaft“, betonte Touré.

In Zukunft soll bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ausschüssen sowie Vorständen und Aufsichtsräten stärker auf Gleichberechtigung geachtet werden. Frauen und Männer müssen dabei künftig jeweils hälftig berücksichtigt werden. Auch die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf soll verbessert werden. Beurlaubungen aus familiären Gründen sollen grundsätzlich möglich sein. Frauen sollen zudem bevorzugt an Fortbildungen für Führungspositionen teilnehmen können. Führung in Teilzeit soll ebenfalls erleichtert werden.

Sexuelle Belästigung ebenfalls im Fokus

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Sexuelle Belästigung soll nicht nur verboten sein, sondern auch dienstliche Folgen haben können. Dazu zählen disziplinar-, arbeits- oder personalrechtliche Konsequenzen. Nach einem Vorfall soll grundsätzlich der Täter den Arbeitsplatz wechseln müssen und nicht die betroffene Person.

Auch Gleichstellungsbeauftragte sollen mehr Rechte erhalten. Dazu gehören ein eigener Arbeitsplatz, regelmäßige Fortbildungen und erweiterte Beteiligungsrechte bei Personalentscheidungen. Neu ist zudem das Recht, vor einem Verwaltungsgericht zu klagen. Damit können Gleichstellungsbeauftragte überprüfen lassen, ob Vorgaben zur Gleichstellung bei Personalentscheidungen ausreichend berücksichtigt wurden.

 

TOP 16:

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen: