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25. August 2026 – Plenum / Vorschau

Mehr Gleichstellung im öffentlichen Dienst

Schleswig-Holstein will das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst überarbeiten. Vorgesehen sind unter anderem neue Vorgaben für die Besetzung von Gremien, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Der Gesetzentwurf wird in erster Lesung beraten.

Symbolbild Gleichstellung
Das Gleichstellungsgesetz soll überarbeitet werden
© Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Schleswig-Holstein will die Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst stärken. Eine entsprechende Novellierung des Gleichstellungsgesetzes wird nun im Plenum in erster Lesung debattiert. „Gleichstellung passiert nicht von allein“, sagte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne). „Sie braucht neben politischer Haltung auch klare Regeln und starke Strukturen.“ Die Reform soll deshalb verbindlichere Regeln schaffen und die Gleichstellung stärker in den Strukturen des öffentlichen Dienstes verankern. „Denn bei der Gleichstellung geht es am Ende des Tages um die Machtverteilung in unserer Gesellschaft“, betonte Touré.

In Zukunft soll bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ausschüssen sowie Vorständen und Aufsichtsräten stärker auf Gleichberechtigung geachtet werden. Frauen und Männer müssen dabei künftig jeweils hälftig berücksichtigt werden. Auch die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf soll verbessert werden. Beurlaubungen aus familiären Gründen sollen grundsätzlich möglich sein. Frauen sollen zudem bevorzugt an Fortbildungen für Führungspositionen teilnehmen können. Führung in Teilzeit soll ebenfalls erleichtert werden.

Sexuelle Belästigung ebenfalls im Fokus

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Sexuelle Belästigung soll nicht nur verboten sein, sondern auch dienstliche Folgen haben können. Dazu zählen disziplinar-, arbeits- oder personalrechtliche Konsequenzen. Nach einem Vorfall soll grundsätzlich der Täter den Arbeitsplatz wechseln müssen und nicht die betroffene Person.

Auch Gleichstellungsbeauftragte sollen mehr Rechte erhalten. Dazu gehören ein eigener Arbeitsplatz, regelmäßige Fortbildungen und erweiterte Beteiligungsrechte bei Personalentscheidungen. Neu ist zudem das Recht, vor einem Verwaltungsgericht zu klagen. Damit können Gleichstellungsbeauftragte überprüfen lassen, ob Vorgaben zur Gleichstellung bei Personalentscheidungen ausreichend berücksichtigt wurden.

 

Die Berichterstattung erfolgt rund eine Stunde nach Ende der Debatte

TOP 16:

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen: