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Öffentliche Petition

Nr. 81
Datum / Thema 08.04.2020
Aufnahme von Flüchtlingen von den griechischen Inseln
Hauptpetent/in Swantje Schmagold-Trocha
Wohnort 24398 Winnemark
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 228
20.05.2020
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Liebe Landesregierung,
lieber Herr Günther!
Das Land Schleswig-Holstein möge sich bitte angemessen an der Aufnahme und Verteilung der Flüchtlinge auf den griechischen Inseln beteiligen und voran gehen.
Es sind ausreichend Kapazitäten in unserem Land vorhanden,insbesondere sollten sofort alle unbegleiteten Kinder und Jugendliche aufgenommen werden.
Bitte holen Sie die Menschen aus der Hölle heraus!
Bsp.Moria: 20000 Geflüchtete, 167 Menschen teilen sich eine Toilette,242 teilen sich eine Dusche.
Nicht auszudenken, wenn dort das Corona Virus zuschlägt!
Bitte werden Sie jetzt aktiv,noch ist Zeit zur Evakuierung, wir machen uns alle mitschuldig, wenn wir nichts tun..
Swantje Schmagold-Trocha
aus Winnemark
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
23.03.2021
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und Stellungnahmen des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung mehrfach beraten. Dieses hat das Begehren der Petentin in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren geprüft.

Das Innenministerium hebt zunächst hervor, dass es das zivilgesellschaftliche Engagement begrüße, welches die Aufnahme, Hilfe und Integration von Flüchtlingen – insbesondere von unbegleiteten Minderjährigen – zum Ziel habe. Dies gelte besonders für Bürgerinnen und Bürger, wie die Petentin, die den integrationspolitischen Kurs der Landesregierung aktiv unterstützen.

Der Petitionsausschuss betont, dass in Schleswig-Holstein die Flüchtlingsproblematik nicht erst seit dieser Legislaturperiode im parlamentarischen Raum umfassend thematisiert wird. Dabei gibt es einen breiten Konsens hinsichtlich der Bereitschaft, Menschen aus besonderen Notlagen aufzunehmen.

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass Schleswig-Holstein im Februar 2020 mit einem Schreiben an den Bundesinnenminister dafür geworben hat, dass Deutschland bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus den griechischen Lagern „beispielgebend vorangehen sollte“. Das Innenministerium führt aus, dass Schleswig-Holstein seine Bereitschaft erklärt habe, 25 bis 30 Minderjährige unterzubringen und hierfür um Unterstützung gebeten habe. Das Land habe aber gleichzeitig deutlich gemacht, dass nur ein europäisch abgestimmtes, gemeinsames Vorgehen Griechenland dauerhaft unterstützen könne. Dies schließe die von der Petentin geforderte Aufnahme aller minderjährigen Flüchtlinge durch Schleswig-Holstein beziehungsweise Deutschland aus.

Das Innenministerium informiert darüber, dass der Koalitionsausschuss am 8. März 2020 in Berlin beschlossen habe, dass die Bundesregierung die griechischen Behörden angesichts der schwierigen Lage auf den griechischen Inseln unterstützen werde. Sie setze dies gemeinschaftlich mit anderen aufnahmebereiten europäischen Staaten um, die sich ebenfalls bereit erklärt hätten, einen Anteil an besonders schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen aufzunehmen.

Am 18. April 2020 seien ungefähr 50 unbegleitete Kinder und Jugendliche in Deutschland eingetroffen. Diese Menschen seien vorerst zur Quarantäne in einer Einrichtung des Landes Niedersachsen in Obhut genommen worden. Die Landeszentrale für die landesinterne und bundesweite Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern in Schleswig-Holstein im Sozialministerium habe den Bund erneut an Schleswig-Holsteins Aufnahmebereitschaft erinnert.
Der Landtag hat sich nach dem Brand auf Lesbos Anfang September 2020 in seiner Sitzung am 23. September 2020 mit großer Mehrheit darauf verständigt, sich mit Nachdruck beim Bundesinnenminister dafür einzusetzen, dass das Land Schleswig-Holstein unverschuldet in Not geratene Flüchtlinge – insbesondere Familien mit Kindern – aus dem Lager Moria aus humanitären Gründen einen sicheren Aufenthalt zur Durchführung eines Asylverfahrens gewähren kann.

Das Innenministerium berichtet, dass die Landesregierung ihr Engagement daraufhin verstärkt und wiederholt angeboten habe, mindestens im Rahmen seiner Quote von 3,4 % zu helfen. Der Bundesinnenminister sei schon am 29. September 2020 angeschrieben und um entsprechende Flüchtlingszuweisung gebeten worden. Ende September 2020 habe Schleswig-Holstein im Abstimmungsprozess mit dem Bund über die Verteilung der damals angestrebten Aufnahme von 1.553 schutzberechtigten Flüchtlingen aus Lesbos die Aufnahmebereitschaft für 135 Menschen erklärt.

Angesichts der tatsächlichen Aufnahmemöglichkeiten in Griechenland, insbesondere unter den durch die Coronapandemie erschwerten Bedingungen, setze Schleswig-Holstein auf Kooperation mit dem Bund und unterstütze diesen. Grundlage für die Zusammenarbeit seien die Beschlüsse der Innenministerkonferenz aus 2019. An diesen habe Schleswig-Holstein intensiv mitgearbeitet. Ziel seien einheitliche und abgestimmte Aufnahmeprogramme beider staatlicher Ebenen. Das Innenministerium betont, dass Aufnahmeaktionen eine intensive Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium verlangen würden.

Das Innenministerium weist darauf hin, dass auch die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in Deutschland unter der Coronapandemie leide. Damit sich die Einreise nicht verzögere, habe Schleswig-Holstein sofort zugesagt, dass die für eine Zuteilung nach Schleswig-Holstein vorgesehenen Menschen direkt einreisen und in einer Landesunterkunft des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge aufgenommen werden könnten.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Prozesse, die für eine Aufnahme zu durchlaufen sind, aufgrund der Abstimmungserfordernisse zwischen Bund und Ländern zulasten der in den Lagern untergebrachten Menschen einen erheblichen Zeitaufwand bedingen.

Das Innenministerium teilt hierzu mit, dass ihm die teilweise gegensätzlichen Rechtspositionen hinsichtlich der Kompetenz der Länder beim Erlass von Landesaufnahmeprogrammen sowie der Notwendigkeit des bundesstaatlichen Einvernehmens bekannt seien. Schleswig-Holstein sehe aber derzeit von einem eigenen Landesaufnahmeprogramm ab, nicht zuletzt aus Gründen schneller und effektiver Hilfe. Diese Haltung beruhe auf Erfahrungen mit der Flüchtlingsaufnahme aus Ägypten. Diese hätten gezeigt, dass die Bundesländer ohne Unterstützung des Bundes und weiterer Beteiligter nicht effizient helfen könnten. Derzeit sei darüber hinaus die Organisation der Ausreise pandemiebedingt so angespannt, dass die ursprüngliche Planung, bis Mitte Februar die Einreise der Flüchtlinge abzuschließen, sich bis Ende März verschoben habe.

Das Innenministerium informiert über einen Gesetzantrag der Länder Berlin und Thüringen zur Änderung des § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz. Der Gesetzesentwurf habe vorgesehen, das derzeit bestehende Einvernehmenserfordernis des Bundesinnenministeriums durch ein „Benehmen“ zu ersetzen. Bei der Abstimmung des Gesetzesantrages in der 993. Bundesratssitzung am 18. September 2020 habe sich die schleswig-holsteinische Landesregierung der Stimme enthalten. Es sei keine Mehrheit für den Antrag erzielt worden.

Das Ministerium weist schließlich auf eine Klage des Berliner Senats gegen die Verweigerung des Einvernehmens zu einem Landesaufnahmeprogramm nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für besonders schutzbedürftige Personen in Griechenland durch das Bundesinnenministerium hin.

Der Petitionsausschuss kann die vom schleswig-holsteinischen Innenministerium dargelegten organisatorischen Gründe, die gegen ein eigenes Landesaufnahmeprogramm sprechen, nachvollziehen. Insoweit bleibt auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des Einvernehmenserfordernisses abzuwarten. Der Ausschuss stimmt der Petentin jedoch zu, dass angesichts der schwierigen Zustände in den Flüchtlingslagern und der unerträglichen Not der diesen Verhältnissen ausgesetzten Kinder und Jugendlichen Entscheidungen nicht aufgeschoben werden dürfen. Der Ausschuss hält es für erforderlich, die diesen Umständen unangemessen langen Verfahrensabläufe zu überdenken.

Vor dem dargestellten Hintergrund beschließt der Petitionsausschuss, den gefassten Beschluss sowie weitere sachdienliche Unterlagen zur Information an den Innen- und Rechtsausschuss weiterzuleiten.

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