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Öffentliche Petition

Nr. 91
Datum / Thema 19.05.2020
Aufhebung der Ausgangssperre für Personen in Senioreneinrichtungen
Hauptpetent/in Petra Schaumann
Wohnort 70794 Filderstadt
Baden-Württemberg
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 42
30.06.2020
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Sofortige Aufhebung der Ausgangssperre für Seniorinnen und Senioren die in Einrichtungen der Altenpflege leben.
Senioren die im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte sind und in Einzelzimmern bzw. Eigenen Appartements in diesen Einrichtungen leben müssen sofort ihre Freiheitsrechte zurück bekommen und ohne Angabe von Gründen die Einrichtung verlassen können. Seniorinnen und Senioren können sich ebenso wie alle anderen an Abstandsregeln halten und wenn nötig einen Mund-Nasenschutz tragen. Es ist nicht nachvollziehbar warum sie ihrer Rechte beraubt werden.
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
01.09.2020
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren geprüft und beraten.

Das Sozialministerium führt in seiner Stellungnahme aus, dass in Schleswig-Holstein zu keinem Zeitpunkt eine Ausgangssperre für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen verfügt worden sei. Die Einrichtungen könnten jederzeit verlassen werden.

In einigen Fällen sei jedoch bei der Rückkehr in die Einrichtung die Durchführung einer Quarantäne oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer mit Nasszelle erforderlich. Zu diesen gehöre unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise die Rückkehr nach einem Krankenhausaufenthalt oder aus dem familiären Umfeld. Eine Quarantäne sei hingegen nicht erforderlich, wenn die Einrichtung nur vorübergehend verlassen worden sei, um eine ambulante medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gelte, wenn die Einrichtung in Begleitung von Einrichtungspersonal verlassen worden sei und die Bewohnerinnen und Bewohner nur mit diesem zielgerichtet und intensiv Kontakt gehabt hätten.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die von der Petentin geforderte sofortige Aufhebung einer Ausgangssperre in Schleswig-Holstein vor dem dargestellten Hintergrund nicht notwendig ist.

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