Datum / Beschluss des Petitionsausschusses |
27.02.2018 Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren geprüft und beraten.
Das Ministerium führt in seiner Stellungnahme aus, dass das Parlament des Landes Schleswig-Holstein einen ganzheitlichen Ansatz in der Drogenpolitik verfolge. Es habe sich das Ziel gesetzt, eine kohärente Drogen- und Suchtpolitik weiterzuentwickeln, wobei der Fokus auf Prävention, Beratung, Therapie und Entkriminalisierung gerichtet sei.
Nach aktueller Rechtslage sei der Besitz von Cannabis nur legal, wenn es ärztlich verordnet wurde.
Gegenwärtig sei vorgesehen, die Möglichkeit zur kontrollierten Freigabe von Cannabis durch sachkundiges Personal und die hierfür notwendigen Voraussetzungen, unter anderem die Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sowie die Belange des Jugendschutzes, zu prüfen.
Der Bundesrat habe in seiner Sitzung am 07. Juli 2017 die Möglichkeit wissenschaftlich begleiteter Versuchsprojekte mit kontrollierter Abgabe von Cannabis abgelehnt. Auch nach diesem Beschluss des Bundesrats halte Schleswig-Holstein an dem oben genannten Ziel fest und wolle den Modellversuch einer kontrollierten Freigabe im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen prüfen.
Der Ausschuss stellt fest, dass damit dem Anliegen des Petenten im Wesentlichen Rechnung getragen wird. Die Prüfung der Rahmenbedingungen einer kontrollierten Freigabe durch das Parlament bleibt abzuwarten.
Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen. |