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Öffentliche Petition

Nr. 90
Datum / Thema 14.05.2020
8. Mai als Gedenktag
Hauptpetent/in Uta Körby
Wohnort 25355 Lutzhorn
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 70
25.06.2020
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Aufruf zum 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus:
Der 8. Mai muss endlich Gedenktag werden
auch in Schleswig-Holstein!
Zusammenbruch der NS-Herrschaft uber Deutschland und Europa, bedingungslose
Kapitulation der Wehrmacht, totale Niederlage, Untergang, Katastrophe, Befreiung
der Konzentrationslager und Überlebenden der Verfolgung, Sieg der Anti-Hitler-
Koalition und Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa, Stunde Null der 8. Mai 1945
hatte viele Bedeutungen.
Nach 75 Jahren und mehreren Generationenwechseln wird der 8. Mai heute von der
Gesellschaft größtenteils als Jahrestag der Befreiung von der nationalsozialistischen
Diktatur gesehen.
Es ist befremdlich und unverständlich, dass das demokratische Deutschland es bis
heute mehrheitlich vermieden hat, den 8. Mai offiziell zu einem seiner wichtigsten
politischen Gedenktage zu erheben. Erst diese Zäsur, erst diese Befreiung von außen
durch die Alliierten ermöglichte eine 75-jährige friedliche, demokratische und rechtsstaatliche
Entwicklung. Die Zögerlichkeit und Unentschiedenheit im Umgang mit dem
8. Mai wird, je länger das Datum zuruckliegt, zum geschichtspolitischen Skandal. Wir
mussen endlich vorbehaltslos anerkennen, dass dieser epochale Einschnitt die Bedingung
der Möglichkeit fur eine humane und demokratische Neuorientierung bezeichnet
und fur eine Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus
steht.
In funf Bundesländern ist der 8. Mai bereits ein offizieller staatlicher Gedenktag: in
Mecklenburg-Vorpommern seit 2002, seit 2015 auch in Brandenburg und in Thuringen,
in Bremen seit März 2020 und Berlin hat ihn fur 2020 einmalig zum arbeitsfreien
gesetzlichen Feiertag erklärt. Jungst hat auch die 95-jährige AuschwitzÜberlebende
Esther Bejarano nochmals mit Nachdruck gefordert:
Der 8. Mai muss ein Feiertag werden! Ein Tag, an dem die Befreiung der
Menschheit vom NS-Regime gefeiert werden kann. Das ist uberfällig seit
sieben Jahrzehnten.
Dieser Aussage schließen wir uns an. Wir fordern die Abgeordneten des
Schleswig-Holsteinischen Landtages und die schleswig-holsteinische Landesregierung
auf:
den 8. Mai 1945 per Gesetz zum Gedenktag zu bestimmen
und sich fur einen entsprechenden Gedenktag auch auf Bundesebene
einzusetzen.
75 Jahre nach dem Ende von NS-Gewaltherrschaft und Zweitem Weltkrieg
stärkt dieser Schritt sichtbar und nachhaltig die Erinnerungskultur ebenso
wie unsere freiheitliche Demokratie.
Initiatoren
Gesellschaft fur Schleswig-Holsteinische Geschichte e.V.
Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein e.V.
Landesarbeitsgemeinschaft Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-
Holstein e.V.
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
20.10.2020
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 70 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden ist, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Argumente unter Hinzuziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung geprüft und beraten.

Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass die Sonn- und Feiertage einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz unterstehen. Nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 139 Weimarer Reichsverfassung bleiben der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. Indem in Artikel 139 Weimarer Reichsverfassung der Schutz der Sonn- und Feiertage als gesetzlicher Schutz beschrieben wird, garantiert die Verfassung zunächst die Institution der Sonn- und Feiertage unmittelbar. Der Gesetzgeber darf in seinen Regelungen dabei auch andere Belange als den Schutz der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zur Geltung bringen. Die konkrete Ausgestaltung des vom Verfassungsgeber vorgegebenen Sonn- und Feiertagsschutzes fällt, mit Ausnahme des Nationalfeiertages am 3. Oktober, in den Kompetenzbereich der Landesgesetzgeber gemäß Artikel 70 Absatz 1 Grundgesetz. Die Länder haben dabei stets einen unantastbaren Kernbestand an Feiertagen zu wahren. Mit der Auswahl der gesetzlichen Feiertage in § 2 Absatz 1 Gesetz über Sonn- und Feiertage hat der Landesgesetzgeber einen verfassungsrechtlich geschützten Kernbestand an Feiertagen geschaffen.

Das Innenministerium betont, dass in Schleswig-Holstein zuletzt mit Gesetz vom 21. März 2018 der Reformationstag am 31. Oktober eines jeden Jahres als weiterer gesetzlicher Feiertag in das Gesetz über Sonn- und Feiertage aufgenommen worden sei. Der Einführung des Reformationstages sei eine breit geführte parlamentarische und gesellschaftliche Diskussion vorausgegangen, um den für die Entscheidung über die Einführung eines weiteren gesetzlichen Feiertages notwendigen gesamtgesellschaftlichen Konsens zu erzielen. Neben der Entscheidung über die Einführung sei insbesondere die Auswahl des Feiertages eine vielfältig diskutierte Frage sowohl in der parlamentarischen Debatte als auch in der öffentlichen Diskussion gewesen.

Weiterhin führt das Innenministerium aus, dass sich am 8. Mai eines jeden Jahres Gesellschaft und Politik an den Jahrestag der Befreiung von der nationalsozialistischen Terrorherrschaft und an das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa erinnerten. Diese wichtige Erinnerungskultur sei Teil des gesellschaftlichen und politischen Lebens.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag am 19. Juni 2020 beschlossen hat, den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW anzunehmen, den 8. Mai in Schleswig-Holstein zum Gedenktag zur Erinnerung an das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa und der Befreiung vom Nationalsozialismus auszurufen und ihn würdig zu begehen. Die Landesregierung ist gebeten worden, sich für einen entsprechenden Gedenktag auf Bundesebene einzusetzen (Drucksache 19/2172(neu)).

Der Petitionsausschuss bedankt sich bei der Petentin für ihre Anregung und unterstreicht die Notwendigkeit, durch die Festlegung eines nationalen Gedenktages für die fortdauernde gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit der Befreiung von der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus zu sorgen.

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