Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Öffentliche Petition

Nr. 115
Datum / Thema 16.02.2021
Öffnung der weiterführenden Schulen
Hauptpetent/in Steffi Werhahn
Wohnort 24113 Kiel
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 21
30.03.2021
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Ich möchte gegen die Entscheidung der Landesregierung, weiterführende Schulen (außer Abschlussklassen) bis zum 07. März 21, unabhängig von der Inzidenz nur mit Distanzunterricht arbeiten zu lassen, Beschwerde einlegen.
Es ist den Kindern und Jugendlichen nicht zuzumuten und nicht zu vermitteln, dass sie 3 Monate lang auf Bildung, die diese Bezeichnung verdient, und auf ihr Sozialleben vollständig verzichten müssen, ohne dass die Politik nachvollziehbar begründen kann, inwiefern die Schließung der Schulen tatsächlich das Infektionsgeschehen verlangsamt. Insbesondere fehlt es an einer nachvollziehbaren Abwägung , die zu einer Öffnung von Friseurgeschäften, Nagelstudios und bestimmten Sportarten ab dem 01. März bei gleichzeitiger Verlängerung der Schulschließungen an weiterführenden Schulen ohne Aufzeigen einer Perspektive geführt hat.
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
15.06.2021
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 21 Mitzeichnern unterstütze öffentliche Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur beraten.

Das Bildungsministerium unterstreicht in seiner Stellungnahme, dass die Öffnung der Schulen bei den Entscheidungen über Lockerungen oberste Priorität vor allen anderen Öffnungen habe. Der Corona-Reaktionsplan für Schulen sei deshalb bereits im Februar zur differenzierten Betrachtung der Infektionslage vor Ort noch einmal an das dynamische Infektionsgeschehen angepasst worden. Seit dem 17. Mai 2021 gelte der aktualisierte Corona-Reaktionsplan Schule. Das Ministerium erläutert, dass die neuen Regelungen vier Stufen beinhalten würden, die sich an den Inzidenzen in den Kreisen und kreisfreien Städten orientieren. Der Wechsel zwischen den Stufen trete automatisch ein. Der Plan sehe abgestufte Maßnahmen für die Schulen und Jahrgänge in Abhängigkeit von 7-Tage-Inzidienzen (<50, 50-100, 100-165 und >165) und eine differenzierte Betrachtung der Infektionslage vor Ort vor. Er berücksichtige, dass das Fehlen von Präsenzunterricht in der Schule für die jüngeren Kinder noch gravierendere Folgen für ihre Bildung und ihre Psyche nach sich ziehen könne als für die älteren Kinder an den weiterführenden Schulen. Die Klassenstufen 1-6 würden deshalb bereits bei noch höheren Inzidenzwerten in den Regelbetrieb gehen. Der Petitionsausschuss stellt fest, dass gegenwärtig in allen Kreisen und für alle Klassenstufen Präsenzunterricht möglich ist.

Überdies betont der Ausschuss, dass die zeitweise sehr hohen Infektionszahlen in allen Lebensbereichen umfangreiche Infektionsschutzmaßnahmen erforderlich gemacht haben. Hinsichtlich des Infektionsgeschehens an Schulen weist das Bildungsministerium darauf hin, dass im Unterricht die üblichen und erforderlichen Abstandsregeln, die helfen würden, eine Infektion zu vermeiden, selbst bei geteilten Gruppen in den meisten Fällen nicht eingehalten werden könnten. Dies unterscheide die Hygienekonzepte der Schulen von denen von Dienstleistern, die dafür grundsätzlich eine wirksame Besucherreduzierung vornehmen könnten. Insofern sei eine Abwägung zwischen der Verpflichtung zu wirksamen Infektionsschutzmaßnahmen für das Personal und für Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Dynamik des Infektionsgeschehens im jeweiligen Landkreis und dem Aufrechterhalten von sinnvollem Unterrichtsgeschehen zu treffen gewesen.

Das epidemiologische Bulletin 13/2021 des Robert Koch-Instituts trifft Aussagen zu Übertragungen im Schulsetting nach Altersgruppen. Es habe sich gezeigt, dass Lehrpersonal im Vergleich zu 6- bis 10-jährigen Schülerinnen und Schülern ein fast sechsfach erhöhtes Risiko dafür habe, Teil eines Schulausbruchs zu sein, während das Risiko von den 15- bis 20-jährigen über die 11- bis 14-jährigen Schülerinnen und Schülern abnehme. Sie hätten jedoch gegenüber den 6- bis 10-Jährigen immer noch ein signifikant erhöhtes Risiko. Die Öffnung der Schulen für Präsenzunterricht habe daher auch deshalb mit den unteren Klassenstufen begonnen, weil diese die geringsten Auswirkungen auf das allgemeine Infektionsgeschehen hätten.

Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass sich Maßnahmen des Infektionsschutzes nicht undifferenziert auf verschiedene Lebensbereiche mit unterschiedlichen Rahmenbedingen anwenden lassen. Es sind in jedem Fall möglichst genau zugeschnittene Regelungen notwendig. Für die Schulen sind diese mit dem Corona-Reaktionsplan Schule geschaffen worden. Der Ausschuss ist zuversichtlich, dass Maßnahmen wie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, die Teststrategie, der Schnupfenplan und gegebenenfalls die Begrenzung der Gruppengrößen geeignet sind, die Beschulung bei Berücksichtigung der lokalen Inzidenzwerte unter Pandemiebedingungen weiterhin zu ermöglichen. In Verbindung mit einem Fortschritt der Impfkampagne kann mittelfristig eine Rückkehr zur Normalität erreichen werden. Erste Schritte in diese Richtung sind schon durch die Abschaffung der Maskenpflicht auf den Schulhöfen erkennbar.

zurück zur Petitionsliste