| Nr. |
104 |
| Datum / Thema |
15.12.2020 Corona Bonus für Pflegekräfte in der forensischen Psychatrie |
| Hauptpetent/in |
Krankenpfleger Helmut Dahl |
| Wohnort |
24837 Schleswig
Schleswig-Holstein
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| Status |
abgeschlossen |
| Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist |
695
26.01.2021
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| Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition. |
| Text der Petition |
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, ich wende mich an Sie, weil ich mich diskriminiert fühle. Das gilt auch für fast alle meiner Kolleg*innen.
Denn aufgrund von Festlegungen des Sozialministeriums sind die Mitarbeiter*innen der Klinik für Forensische Psychiatrie vom Pflege-/Coronabonus ausgeschlossen. Das können wir nicht nachvollziehen, zumal wir auch Patient*innen pflegen und behandeln, täglichen Umgang mit ihnen haben. Wir arbeiten nach Hygienekonzepten, testen Patient*innen, haben Patient*innen in Quarantäne, etc.. Wir bitte um Prüfung und Gleichberechtigung, statt Ausgrenzung. Freundliche Grüße H. Dahl |
Datum / Beschluss des Petitionsausschusses |
09.03.2021 Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren beraten.
Das Ministerium führt aus, dass der Deutsche Bundestag den Kreis der durch den Corona-Pflegebonus Begünstigten auf Personen beschränkt habe, die in Einrichtungen der Altenpflege in der Pandemie tätig waren beziehungsweise sind. Das Land Schleswig-Holstein sei der Auffassung, dass es richtig und angemessen sei, darüber hinaus auch Personen, die in stationären Krankenpflegeeinrichtungen tätig seien, eine entsprechende materielle Geste der Wertschätzung zukommen zu lassen. Die für das Verfahren maßgeblichen Festlegungen seien am 18. September 2020 zusammen mit allen für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen unter www.schleswig-holstein.de/krankenpflegebonus publiziert worden.
Begünstigte im Sinne dieser Festlegungen seien sowohl das nichtärztliche Personal in den in Schleswig-Holstein zugelassenen Krankenhäusern als auch das nichtärztliche Personal bei Einrichtungen der Spezialisierten Ambulanten Palliativ-Versorgung und der Spezialisierten Ambulanten Pädiatrischen Palliativpflege in Schleswig-Holstein, soweit diese Einrichtungen nicht bereits erstattungsberechtigt im Rahmen des Corona-Pflegebonus seien. Dem würden Beschäftigte in ausschließlich ambulant tätigen Krankenpflegediensten mit Versorgungsauftrag einer Gesetzlichen Krankenkasse gleichgestellt.
Das Gesundheitsministerium unterstreicht, dass neben den Altenpflegeeinrichtungen in besonderer Weise die Akutkrankenhäuser durch die Coronapandemie und die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung betroffen seien. Ebenso wie in den Altenpflege-einrichtungen würden die Beschäftigen in den Akutkrankenhäusern die Verantwortung für Menschen tragen, die wegen ihrer Vulnerabilität zur Höchstrisikogruppe für eine Covid-19-Erkrankung gehören. Zugleich hätten sie wegen der spezifischen Bedingungen der Aufnahme in ein Akutkrankenhaus – insbesondere nicht vermeidbare direkte Körperkontakte ohne vorherige Corona-Testung – das höchste Risiko, sich am Arbeitsplatz selbst mit Covid-19 zu infizieren. Dies gelte für andere Bereiche der medizinischen Versorgung nicht in gleicher Weise. Vor diesem Hintergrund sei von einer Einbeziehung des Maßregelvollzugs in den Kreis der für den schleswig-holsteinischen Krankenpflegebonus zu berücksichtigenden Einrichtungen abgesehen worden.
Dem Petitionsausschuss ist bewusst, dass praktisch alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens von den Auswirkungen der Coronapandemie betroffen sind und es viele systemrelevante Berufsgruppen gibt, die erhebliche Mehrbelastungen getragen haben und im Rahmen der Bonuszahlung nicht berücksichtigt werden konnten. Dafür spricht der Ausschuss seine besondere Wertschätzung und Anerkennung aus. Der Ausschuss bedauert vor dem Hintergrund der beschränkten Haushaltsmittel, dass die Pflegekräfte in der forensischen Psychiatrie bei der Auszahlung des Bonus nicht berücksichtigt werden konnten. Die parlamentarische Diskussion zu diesem Thema wird weiterhin in den Fachausschüssen geführt. |
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