| Text der Petition |
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich eine Petition gegen die Maskenpflicht für die Grundschulkinder während des Unterrichts. Die Kinder bekommen durch die Maske weniger Sauerstoff, was auf Dauer sehr schädlich für die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern ist. Außerdem leiden die Kinder dadurch, dass sie den ganzen Tag eine Maske tragen müssen (von 08:15 bis 17:00-18:00 Uhr, da auch im Hort eine Maskenpflicht besteht). Sie hören und verstehen einander schlecht, können keine Emotionen erkennen, es juckt und brennt alles um den Mundbereich, da es dort alles schwitzt (auch wenn man die Maske öfter austauscht). Aber am schlimmsten ist natürlich die niedrige Sauerstoffsättigung. Wenn es ohne Maske zu gefährlich ist, am Unterricht teil zu nehmen, dann sollen die Schulen bitte schließen. Ich will, dass mein Kind sich gut entwickelt und gesund ist. Die dauerhafte Maskenpflicht für die Kinder finde ich gesundheitsschädlich.
Mit freundlichen Grüßen Oxana Krismann |
Datum / Beschluss des Petitionsausschusses |
12.01.2021 Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 169 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von der Hauptpetentin vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geprüft und beraten.
Das Bildungsministerium erläutert, dass die erweiterte Maskenpflicht von Schülerinnen und Schülern an Grundschulen gemäß der Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen (Schulen-Coronaverordnung) grundsätzlich dann vorgeschrieben sei, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt in Schleswig-Holstein die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus von 50 pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten werde oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden sei. Grundlage für die Einführung der erweiterten Maskenpflicht seien Anfang November insbesondere die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vom 12. Oktober 2020 gewesen.
Das Ministerium betont, dass seit Oktober europa- und deutschlandweit ein rasanter Anstieg der Infektionszahlen zu verzeichnen sei. Deshalb habe akuter Handlungsbedarf bestanden, um eine bei fortdauerndem Anstieg der Infektionszahlen nicht auszuschließende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und zugleich sicherzustellen, dass die Gesundheitsämter im Rahmen der Pandemiebekämpfung die Infektionsketten nachvollziehen könnten.
Die Maskenpflicht sei erforderlich, damit der Schulbetrieb auch während der Pandemie fortgesetzt und zugleich die am Schulleben beteiligten Personen sowie deren Angehörige vor einer Infektion geschützt würden. Hierbei stehe nicht allein die Sorge um die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund, da Kinder und Jugendliche eher einen leichten Krankheitsverlauf hätten. Vielmehr bestehe das Risiko, dass sich die Pandemie andernfalls über die Schulen, in welchen Personen aus verschiedenen Hausständen Kontakt ohne Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern hätten, schnell verbreiten könne.
Hinsichtlich der von der Petentin als Alternative zur Maskenpflicht angeregten Schulschließung konstatiert das Bildungsministerium, dass eine Schulschließung erhebliche Auswirkungen auf die Bildungsbiographien von Schülerinnen und Schülern hätte. In diesem Zusammenhang sei insbesondere auch die soziale Integrationsfunktion von Schulen zu berücksichtigen.
Der Petitionsausschuss weist diesbezüglich auf die am 18. November 2020 durchgeführte umfangreiche Expertenanhörung des Schleswig-Holsteinischen Landtages hin. Dabei sind unter anderem die Folgen der Coronapandemie für Kinder und Jugendliche näher erläutert worden. Im Rahmen der Anhörung ist deutlich geworden, dass die Pandemie zwar für Kinder eine große psychische Belastung darstellt, gesundheitliche Probleme durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aber nicht zu befürchten sind. Vielmehr führte die geladene Kinderpsychologin aus, dass mit dem Tragen der Maske für viele Kinder ein positiver Effekt verbunden sei. Sie könnten dadurch einen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens leisten und würden sich deshalb sicherer und erwachsener fühlen.
Weiterhin ist in der Anhörung auf die Erfahrungen aus dem Frühjahr eingegangen worden. Diese hätten gezeigt, dass Schulschließungen nicht nur negative Auswirkungen auf den Lernerfolg, sondern auch auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hätten. Im Ergebnis sprachen sich die geladenen Experten dafür aus, die Schulen möglichst lange geöffnet zu lassen. Der Präsenzunterricht sei am besten geeignet, Bildungsgerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler zu garantieren. Zudem würde der Kontakt mit Gleichaltrigen sowie der schulische Alltag einen Ausgleich in der gegenwärtigen Stresssituation darstellen. Nicht außer Acht gelassen werden sollte auch, dass Schulschließungen eine Belastung für berufstätige Eltern darstellen würde, die auf eine zuverlässige Betreuung ihrer Kinder angewiesen seien.
Vor dem dargestellten Hintergrund spricht sich der Petitionsausschuss nicht für eine Aufhebung der erweiterten Maskenpflicht an Grundschulen aus. Er teilt die Auffassung des Robert-Koch-Instituts, dass die Maskenpflicht geeignet ist, zur Eindämmung des Pandemiegeschehens beizutragen. Der Ausschuss konstatiert, dass es sich bei der Pandemie um eine sehr dynamische Situation handelt und die Maßnahmen laufend an das Infektionsgeschehen und die neuen Erkenntnisse der Wissenschaft angepasst werden, um einen bestmöglichen Gesundheitsschutz und eine Eindämmung der Pandemie zu erreichen. So wurde zwischenzeitlich der Präsenzunterricht aufgrund stark ansteigender Infektionszahlen ausgesetzt.
Zudem stellt der Ausschuss fest, dass Kinder unter bestimmten Bedingungen von der Maskenpflicht befreit werden können. Gemäß der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist jeder von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit, der glaubhaft machen kann, dass er aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung nicht dazu in der Lage ist. Darüber hinaus entnimmt der Ausschuss der Stellungnahme, dass in der Schulen-Coronaverordnung in Einzelfällen eine Befreiung von der erweiterten Maskenpflicht an Grundschulen vorgesehen ist, um eine verhältnismäßige Anwendung zu gewährleiten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder soweit die Neuinfektionen durch das zuständige Gesundheitsamt auf ein klar eingrenzbares Ausbruchsgeschehen zurückzuführen sind. Die Ausnahmen können der Schulen-Coronaverordnung sowie dem Internetauftritt der Landesregierung entnommen werden (https://www.schleswig holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html). |