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Öffentliche Petition

Nr. 126
Datum / Thema 05.10.2021
Schutz der Ostsee
Hauptpetent/in Benjamin Rzepka
Wohnort 24321 Lütjenburg, Holstein
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 6
16.11.2021
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Der Landtag und die Landesregierung werden gebeten, umgehend alles erforderliche zu tun, um den Meeresschutz in der Ostsee nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität zu gewährleisten. Die Anzahl der Schweinswale in der Ostsee ist auf nur noch 500 Exemplare geschrumpft, maßgeblich am Rückgang der Bestände verantwortlich ist der Mensch, der den Lebensraum der Tiere durch Umweltverschmutzung zunehmend unbewohnbar macht. Dazu zähle ich nicht nur den Müll, der inzwischen in allen Gewässern ein Problem ist, sondern auch Umweltverschmutzung durch Lärmemissionen. Riesige Schiffe kreuzen die See, die Marine führt Übungen auf See durch, der Einsatz von Sonar und der Geräuschpegel unter Wasser hat ein bedrohliches Maß angenommen. Dies wirkt negativ auf den Orientierungssinn der Tiere. Ein weiteres Problem sind Stellnetze, die kilometerlang an unserer Küste hinziehen. Selbst in ausgewiesenen Meeresschutzgebieten kommen diese zum Einsatz, die Tiere bleiben in den Netzen hängen, können sich nicht mehr selbst befreien und verenden qualvoll. Der Bau von Offshore-Windparks in Meeresschutzgebieten kommt noch dazu. Der Tierschutz ist in Deutschland ein Staatsziel, dennoch scheint sich zu bewahrheiten, dass Papier geduldig ist. Es ist an der Zeit, dass wir handeln, sonst wird der Schweinswal in absehbarer Zeit aus der Ostsee verschwunden sein. Der Landtag und die Landesregierung müssen sich hier für stärkere Schutzmaßnahmen auf Landesebene einsetzen und sich auch im Bundesrat dafür einsetzen, dass der Bundesgesetzgeber hier nachzieht, weil einige der erforderlichen Maßnahmen in der Kompetens des Bundes stehen.
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
19.04.2022
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 6 Mitzeichnen unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und Stellungnahmen des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung mehrfach beraten.

Das Umweltministerium stimmt mit dem Petenten darin überein, dass es sich bei den in der Petition benannten Punkten um Probleme handele, die in Nord- und Ostsee bestehen und die es zu bewältigen gelte. Hinsichtlich der verschiedenen Aktivitäten des Ministeriums im Meeres- und Gewässerschutz wird diesbezüglich einleitend auf die umfangreichen im Internet hierzu verfügbaren Informationen verwiesen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/KuesteWasserMeer/Meeresschutz/meeres-schutz.html.

Ferner weist das Ministerium darauf hin, dass das Land Schleswig-Holstein – wie in der Petition richtig angemerkt – allein nur in begrenztem Umfang wirksame Maßnahmen zum Schutz der Meere umsetzen könne. Vielmehr sei eine Zusammenarbeit aller Anrainer auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene erforderlich.

Ein zentrales Instrument im Meeresschutz sei daher die Umsetzung der EU-Meeresstrategierahmenrichtlinie, die für Deutschland gemeinsam vom Bund sowie den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee umgesetzt werde. Sämtliche Informationen dazu seien über die gemeinsame Homepage www.meeresschutz.info zugänglich.

Daneben hätten die fünf Küstenbundesländer und der Bund ein gemeinsames Maßnahmenprogramm für 2016–2021 erstellt, um gemäß den Anforderungen der Meeresstrategierahmenrichtlinie einen guten Umweltzustand der deutschen Küsten- und Meeresgewässer in Nord- und Ostsee zu erreichen oder zu erhalten. Dieses Maßnahmenprogramm sei nun für die Jahre 2022–2027 fortgeschrieben worden. Es enthalte rund 50 Maßnahmen, die sich an sieben übergeordneten nationalen Umweltzielen für die deutschen Nord- und Ostseegewässer orientieren und gleichzeitig die Handlungsschwerpunkte des Maßnahmenprogramms deutlich machen würden. Die Ziele seien beispielsweise Meere ohne eine Beeinträchtigung der marinen Arten und Lebensräume durch die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten sowie ohne eine Belastung durch Abfall.

Die aktualisierte Maßnahmenplanung berücksichtige dabei verschiedene andere Umweltschutzvorhaben sowie die Planungen der anderen Nord- und Ostseeanrainerstaaten. Dies trage dazu bei, über Synergien, Schnittstellen und gemeinsame Maßnahmen ein kohärenteres und wirksameres Management der Meeresgewässer in den beiden Meeresregionen zu erreichen. Das Programm werde zum 30. Juni 2022 an die Europäische Union berichtet und sei dann auf dieser Seite verfügbar: https://www.mee-resschutz.info/berichte-art13.html.

Soweit der Petent die Populationsgefährdung des Schweinswals problematisiert, weist das Ministerium darauf hin, dass sich Deutschland gemäß der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ebenso wie die anderen EU-Staaten dem Schutz der Tiere und ihrer Lebensräume verpflichtet habe. Die vor der schleswig-holsteinischen Ostseeküste vorkommenden Schweinswale würden einer Population angehören, die von der westlichen Ostsee bis zum Kattegat reiche. Diese Population umfasse, wie die zuletzt im Jahr 2016 durchgeführte Bestandsuntersuchung bestätigt habe, im Mittel mehr als 40.000 Tiere. Mit 1,04 Tieren/km² sei die Dichte der Population doppelt so hoch wie in der Nordsee. Diese Bestandsabschätzungen würden etwa alle 10 Jahre seit 1994 durchgeführt. Dabei hätten die durchführenden wissenschaftlichen Institute keine Hinweise auf Veränderungen in den Bestandsgrößen in der Ostsee finden können. Neben der westlichen Population gebe es noch eine weitere in der zentralen Ostsee. Diese Sub-Population bestehe tatsächlich nur noch aus wenigen hundert Tieren und sei extrem gefährdet. Insgesamt würden die aktuellen Bewertungen der EU-Richtlinie feststellen, dass der Erhaltungszustand der Schweinswale sowohl in der Nordsee als auch in der Ostsee wegen der vielfältigen Belastungen wie dem Beifang, Schadstoffeinträgen und Unterwasserlärm nicht günstig sei.

Die Problematik der Schweinswalbeifänge in der Fischerei entstehe durch die Verwendung von Stellnetzen, welche für das wirtschaftliche Überleben der Betriebe der Kleinen Küstenfischerei wichtig seien. Der Erforschung alternativer Fanggeräte würde zwar eine hohe Priorität eingeräumt, Geräte, die die Stellnetzfischerei wirtschaftlich ersetzen könnten, würden aber leider bislang nicht existieren. Das Ministerium habe daher bereits 2013 eine freiwillige Vereinbarung mit den Fischern an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste geschlossen, um den Beifang von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten in der Stellnetzfischerei zu senken. Sie sehe zum einen die Reduzierung der Stellnetzlängen in den Sommermonaten vor, in denen die Schweinswale ihre Jungen aufziehen würden, und zum anderen würden viele dieser Fischerinnen und Fischer den Schweinswalen die Wahrnehmung der Netze durch Geräte an den Netzen erleichtern. Informationen zu dieser Vereinbarung seien auf http://www.ostseeinfocenter.de/ abrufbar.

Darüber hinaus setze sich das Land ebenfalls dafür ein, die Gefahren, die durch Lärm und Bauarbeiten oder Sprengungen für Schweinswale entstehen, bestmöglich zu verringern. Bei allen mit Schallemissionen verbundenen Aktivitäten im Meer würden Lärmminderungsmaßnahmen gefordert und umgesetzt. So würden beispielsweise akustische Vergrämungsmaßnahmen zum Einsatz kommen, um die Tiere aus dem Gefahrenbereich fern zu halten, sowie Blasenschleier, um die Schallausbreitung zu minimieren. Zudem werde stets versucht, das Bauverfahren mit den geringsten Lärmemissionen zu wählen und lärmintensive Tätigkeiten nur in den Zeiträumen durchführen, in denen keine oder nur wenige Schweinswale im betroffenen Bereich anwesend seien.

Bezüglich der im Herbst 2019 mit Verletzungen durch Unterwasserexplosionen tot an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste aufgefundenen Schweinswale erläutert das Ministerium, dass die ursächlichen Sprengungen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands außerhalb des Zuständigkeitsbereiches von Schleswig-Holstein und ohne Einbindung schleswig-holsteinischer Behörden stattgefunden hätten. Als Konsequenz werde bundesweit noch stärker an Strategien und Techniken gearbeitet, um Derartiges künftig zu vermeiden. Es hätten sich dazu zwei Arbeitsgruppen auf Bund-Länder-Ebene unter Beteiligung der Bundeswehr gebildet, die Leitlinien formulieren und Lösungen zusammentragen würden.

Zur Beseitigung von Munitionsaltlasten im Meer seien verschiedene Lösungsansätze verfügbar. Die aktuelle Bundesregierung habe diesbezüglich in ihrem Koalitionsvertrag zwei wesentliche Punkte verankert, um den Einstieg in die Räumung realisieren zu können. So solle ein Sofortprogramm für die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in der Nord- und Ostsee aufgelegt sowie ein Bund-Länderfonds für die mittel- und langfristige Bergung eingerichtet und solide finanziert werden. Das Thema werde federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bearbeitet und durch das schleswig-holsteinische Umweltministerium mit der fachlichen Expertise der „Sonderstelle Munition im Meer“ unterstützt. Das Ministerium setze sich daneben auch für das Umweltmonitoring der Versenkungsgebiete sowie der Bergungsmaßnahmen ein.

Hinsichtlich dem in der Petition kritisierten Bau von Offshore-Windparks erläutert das Umweltministerium, dass in den marinen Schutzgebieten Schleswig-Holsteins keine Windparks errichtet worden seien. Auch seien auf der Ebene der verbindlichen Landesplanung keine Gebiete für die Windenergienutzung im schleswig-holsteinischen Küstenmeer festgesetzt, womit eine Errichtung in Schutzgebieten auch zukünftig nicht vorgesehen sei.

Der Petitionsausschuss stimmt mit dem Petenten darin überein, dass der Schutz der Nord- und Ostsee für Schleswig-Holstein höchste Priorität hat. Die Überdüngung, der Eintrag von Müll, die Beseitigung von Munitionsaltlasten sowie der Schutz der natürlichen Vielfalt aller Arten der Ostsee sowie ihrer Nahrungsgrundlagen und Lebensräume stellen hierbei vielfältige und umfangreiche Herausforderungen dar. Diese können durch das Land weder im Rahmen seiner Zuständigkeiten noch durch ihren finanziellen Aufwand allein bewältigt werden. Der Ausschuss begrüßt daher, dass sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene bereits ehrgeizige Ziele festgelegt wurden, um den größtmöglichen Meeresschutz zu gewährleisten. So haben sich die Anrainerstaaten 2021 im Rahmen der Helsinki-Kommission darauf verständigt, bis zum Ende des Jahrzehntes ein Drittel der Ostsee unter strengen Schutz zu stellen und die Menge an Abfällen zu halbieren. Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass die Landesregierung auch weiterhin energisch auf die Umsetzung der genannten Ziele hinwirkt.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

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