Datum / Beschluss des Petitionsausschusses |
09.03.2021 Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition auf der Grundlage des Vorbringens der Petentin und einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren beraten.
Das Gesundheitsministerium führt zunächst aus, dass es die Anregungen aus der Bevölkerung aufgegriffen und das Anmeldeverfahren für Impftermine für Personen über 80 Jahren in Ergänzung zum bestehenden System geändert habe. Seit dem 28. Januar 2021 würden nun Bürgerinnen und Bürger, die 80 Jahre und älter seien, per Post angeschrieben. Dieses Informationsschreiben enthalte einen Pin-Code und eine Telefonnummer. Über beides könne ein Termin für die Impfung bei dem Callcenter der Landesregierung vereinbart werden. Die Terminvergabe erfolge seit Anfang Februar 2021.
Das Gesundheitsministerium verweist zusätzlich auf seine Presseerklärung vom 14. Januar 2021. Darin wird hervorgehoben, dass mit der neu geschaffenen Möglichkeit zur Anmeldung eines Impftermins für Personen über 80 Jahren Terminbuchungen über einen längeren Zeitraum möglich seien. Die in dem Anschreiben an die priorisierte Personengruppe angegebene Telefonnummer sei wochentags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr erreichbar. Sollten in Zukunft mehr Termine zur Verfügung stehen, würden die Menschen telefonisch kontaktiert und gefragt, ob sie einen früheren Termin haben möchten. Zudem werde das Impfintervall zwischen Erst- und Zweitimpfung aufgrund der gültigen Empfehlung der Ständigen Impfkommission angepasst. Die Zweitimpfung solle innerhalb des durch die Zulassungsstudien abgedeckten Zeitraums von derzeit 42 Tagen erfolgen. Der kürzlich zugelassene Moderna-Impfstoff habe ein Mindestintervall von 28 Tagen zwischen Erst- und Zweitimpfung, beim BioNTech/Pfizer-Impfstoff liege das Mindestintervall bei 21 Tagen. Schleswig-Holstein werde aus logistischen Gründen das Intervall einheitlich auf 35 Tage anpassen. Dies habe keine Auswirkungen auf die bisher in den Impfzentren gebuchten Termine der Zweitimpfung. Diese würden bestehen bleiben wie gebucht.
Das Ministerium hält jedoch weiterhin an der Online-Terminvergabe über die Website www.impfen-sh.de fest. Nur über eine computergesteuerte Online-Vergabe könnten Impftermine an bis zu 2,9 Millionen Menschen in Schleswig-Holstein effizient und schnell vergeben werden. Im Gegensatz dazu benötige eine telefonische Terminvergabe Personal, das die Anrufe entgegennehme. Kein Callcenter sei groß genug, um 2,9 Millionen Terminanfragen zu beantworten. Über die Website seien im letzten Lauf 15.000 Termine in zwölf Minuten vergeben worden. Über 70 % der Impftermine seien über die Webseite an Personen über 80 vergeben worden.
Das Ministerium betont, dass das derzeitige Hauptproblem der Mangel an Impfstoff sei. Hieraus resultiere der Mangel an Impfterminen. Sobald mehr Impfstoff und damit mehr Impftermine zur Verfügung stünden, werde sich auch die Terminvergabe über die Webseite entspannen.
Der Ausschuss befürwortet, dass die Landesregierung die Probleme, die die Terminvergabe für Impfungen bei vielen Senioren und Seniorinnen verursacht haben, zum Anlass genommen hat, eine zusätzliche telefonische Möglichkeit der Terminvereinbarung zu schaffen. Der Ausschuss bedauert, dass die Online-Terminvergabe bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Frustration und Vertrauensverlust geführt hat.
Er stimmt jedoch dem Gesundheitsministerium insoweit zu, als dass die Online-Terminvergabe es ermöglicht, sehr viele Termine in einem kurzen Zeitraum ohne großen Personaleinsatz zu vergeben. Diese daher weiterhin einzusetzen, ist sinnvoll. Es bleibt notwendig, die Maßnahmen zur Terminvergabe einer andauernden Evaluierung zu unterziehen, um den vorhandenen Impfstoff zeitnah und vollständig zu verimpfen.
Der Petitionsausschuss ist zuversichtlich, dass die mehrgleisige Strategie des Ministeriums dazu führt, dass jede Person entsprechend ihrer Priorisierung und je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes zeitnah einen Impftermin bekommen kann. |