| Text der Petition |
Sehr geehrte Abgeordnete im Landtag Schleswig-Holstein, sehr geehrte Damen und Herren, durch die Ungleichbehandlung bei der Gewährung einer Corona Prämie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst diskriminiert.
Die Beschäftigten in der Pflege und den Krankenhäusern und nun auch die Beschäftigten in den Kindertagesstätten im Bereich des TVÖD erhielten oder erhalten eine Sonderprämie Corona. Leider werden aber die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und der Eingliederungshilfe nicht berücksichtigt, obwohl sie in der Pandemie systemrelevante Arbeit leisten und dies beständig unter einer permanenten hohen gesundheitlichen Gefährdung. Die stationären und ambulanten Jugendhilfeangebote, Wohn- und Förderbereiche für Behinderte und Werkstätten haben zu Beginn der Pandemie teils in Selbsthilfe ohne Schutzausstattung ihre aufopfernde Arbeit geleistet, auch jetzt im 2. Lockdown sind sie in einer sehr hohen Bedrohungslage für ihre eigene Gesundheit aber auch für die Gesundheit der zu Betreuenden beständig im Dienst. Diese Leitung muss honoriert werden und nicht geschmälert werden. Das Dankschreiben an die Mitarbeiter der Eingliederungshilfe vom 02.07.2020 von Hr. Dr. Heiner Garg ist nicht ausreichend, hier braucht es mehr als nur Worte. Wir bitten eindringlich um Prüfung und Gleichbehandlung in der sozialen Arbeit! Mit freundlichen Grüßen Dietmar Simeth |
Datum / Beschluss des Petitionsausschusses |
09.03.2021 Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren beraten.
Da in dem Petitionsschreiben sowohl auf Zahlungen an Beschäftigte in der Pflege und in Krankenhäusern als auch an Beschäftigte in den Kindertagesstätten im Bereich des TVÖD Bezug genommen wird, weist das Ministerium darauf hin, dass es sich hierbei um unterschiedliche Bereiche handele. Es müsse zwischen der Bundes- und Landesregelung, die Berufsbereiche der Alten- und Krankenpfleger übergreifend mit einer Bonuszahlung zu begünstigen, und tarifautonomen Verhandlungen zwischen Gewerkschaft, Bund und Kommunen unterschieden werden.
Pflegekräfte hätten als Zeichen der gesellschaftlichen Anerkennung in der Coronapandemie die Zahlung einer einmaligen Sonderleistung erhalten. Mit Beschluss des Bundestages wurde den Beschäftigten in zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, einschließlich der stationären Hospize, sowie der zugelassenen Betreuungsdienste eine Sonderzahlung zugesprochen. Der Kreis der empfangsberechtigten Personen für den Pflegebonus sei somit auf Bundesebene abschließend definiert worden.
Darüber hinaus existiere die Landesregelung über die Zahlung des Krankenpflegebonus für Beschäftigte in Krankenhäusern der Akutversorgung. Mit diesem Bonus würden die Beschäftigten in Krankenhäuser gewürdigt, die in der Coronapandemie sowohl die Verantwortung für besonders vulnerable Personen hätten als auch zugleich das nachgewiesen höchste Risiko tragen würden, sich selbst während ihrer Arbeit mit dem Virus zu infizieren. Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen würden täglich Menschen betreuen, welche aufgrund ihres Alters und ihrer Vorerkrankungen nahezu vollständig der Gruppe der vulnerablen Personen zuzurechnen sind. Dies gelte – ohne die auch anderenorts hohen und sehr hohen Belastungen durch die Pandemie im Abrede zu stellen – so in anderen Arbeitsfeldern nicht.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein würden in dieser für alle außergewöhnlichen und herausfordernden Zeit einen wichtigen Beitrag leisten. Daher sei das vorgetragene Anliegen durchaus nachzuvollziehen. Dennoch sei eine Erweiterung der Bonuszahlung auf andere Berufsgruppen als den der Alten- und Krankenpflege derzeit nicht beabsichtigt. Bezogen auf Personenkreis, Letalität und potentieller viraler Eigengefährdung sei der Bereich Eingliederungshilfe nicht mit den Tätigkeitsfeldern in stationären Pflegeeinrichtungen vergleichbar.
Dessen ungeachtet sei es wichtig, Beschäftigte in der Eingliederungshilfe in einer Weise zu entlohnen, die ihren Leistungen und ihrer Verantwortung entspricht. Hierfür habe der Gesetzgeber in jüngster Zeit die Voraussetzungen geschaffen, dass Tariflöhne umfassend von den Trägern der Eingliederungshilfe refinanziert werden.
Ferner verweist der Petent auf die Corona-Sonderzahlung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bund und Kommunen. Diese Zahlung sei das Ergebnis der Tarifrunde 2021 gewesen. Dort sei eine einmalige Sonderzahlung vereinbart worden. Demnach handele es sich hierbei um autonome Regelungen zwischen Tarifparteien. Die im Petitionsschreiben formulierte Trennung zwischen TVÖD und dem Sozial- und Erziehungsdienst bestehe nicht, sodass insoweit auch tarifbegünstigte Beschäftigte von der Regelung profitieren.
Darüber hinaus würde eine Vielzahl von Leistungserbringern der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein die Tarifabschlüsse im Geltungsbereich des TVÖD eins zu eins im Rahmen ihrer kollektivarbeitsrechtlichen Regelungen übernehmen. Jedem Arbeitgeber im Bereich der Eingliederungshilfe bleibe ebenfalls unbenommen, etwaige außerordentliche Sonderzahlungen an die Mitarbeitenden zu leisten.
Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass es sich bei dem Krankenpflegebonus um ein klares Signal gesellschaftlicher Unterstützung an die während der Corona-Pandemie besonders belasteten und gefährdeten Pflegekräfte handelt. Ihm ist bewusst, dass praktisch alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens von den Auswirkungen der Coronapandemie betroffen sind und es viele systemrelevante Berufsgruppen gibt, die erhebliche Mehrbelastungen getragen haben und im Rahmen der Bonuszahlung nicht berücksichtigt werden konnten. Dafür spricht der Ausschuss seine besondere Wertschätzung und Anerkennung aus. Der Ausschuss bedauert vor dem Hintergrund der beschränkten Haushaltsmittel, dass die Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst bei der Auszahlung des Bonus nicht berücksichtigt werden konnten. Die parlamentarische Diskussion zu diesem Thema wird weiterhin in den Fachausschüssen geführt. |