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Öffentliche Petition

Nr. 122
Datum / Thema 13.04.2021
Corona-Bonus für Landesbedienstete
Hauptpetent/in Detlef Lehme
Wohnort 24857 Fahrdorf
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 219
25.05.2021
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wende ich mich an Sie, da ich mich mit der Entscheidung, dass Soldaten und Beamte des Bundes eine einmalige Sonderzahlung anlässlich der Covid-19-Pandemie erhalten haben, Bedienstete der Bundesländer allerdings nicht, benachteiligt und somit diskriminiert fühle.

Im Folgenden möchte ich darauf eingehen:

Laut dem Deutschen Bundestag wurde am 16.12.2020 im Ausschuss für Inneres und Heimat (hib 1394/2020) beschlossen, dass Besoldungsempfänger der Besoldungsgruppen A3 - A15 sowie Wehrsoldempfänger "zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Covid-19-Pandemie" eine Sonderzahlung erhalten.

Da die Pandemie alle Bürger getroffen hat, sehe ich hier eine Ungleichbehandlung und eine Benachteiligung der Landesbediensteten gegenüber den Bundesbediensteten. Der Gleichheitssatz des Artikel 3 GG ist verletzt, wenn wesentlich Gleiches ungleich und wesentlich Ungleiches gleich behandelt wird.

Die gesetzliche Benachteiligung kommt weiterhin zum Tragen, da im Gegensatz zu den Bundesbediensteten und Soldaten die Bediensteten der Länder (Polizei, Justiz) weiterhin den Dienstbetrieb aufrechterhalten haben, da sie zur Gruppe der systemrelevanten Berufsgruppen gehören und nicht im Rahmen des ersten Lockdowns vom Dienst freigestellt wurden.
Außerdem hat sich diesbezüglich für die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten auch der Dienstbetrieb zum Nachteil entwickelt, da das Schichtmodell von 7,5 Stunden auf 12 Stunden-Schichten geändert wurde und so auch das familiäre und soziale Leben völlig umgestellt, umstrukturiert werden musste und so auch benachteiligt wurde.

Ich möchte auf eine weitere Benachteiligung im Rahmen der Auszahlung von Sonderzahlungen/ Prämien zur Corona-Pandemie aufmerksam machen.
Hier geht es mir um das Personal in den Justizvollzugsanstalten, da es wie das Personal in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dem Versorgungs- und Betreuungsauftrag unterliegt.
Quelle:
- Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Justizvollzugsanstalten (OrgJVA), §8 Den Mitarbeitern des allg. Vollzugsdienstes im Abteilungsdienst obliegen gleichermaßen Aufgaben der Sicherung, Versorgung, Betreuung und Behandlung.
- § 3 LStVollzG Grundsätze der Vollzugsgestaltung und § 83 LStVollzG Gesundheit und Hygiene
- § 3 JStVollzG Vollzugsgestaltung und § 32 JStVollzG Gesundheitsfürsorge
Auch hier hat das Personal eine sehr hohe Verantwortung den anvertrauten Menschen gegenüber, da diese vor der Inhaftierung durch ihre teils jahrelangen Lebensumstände wie Drogen- und Medikamentenkonsum, Leben auf der Straße sogar altersbedingt pflegebedürftig sind und zur besonders vulnerablen Zielgruppe gehören.

Da seit Sommer 2020 in den Justizvollzugsanstalten der normale Dienstbetrieb aufgenommen wurde, welcher bis Anfang 2021 Bestand hatte, haben sich die Bediensteten durch eine extrem hohe Fluktuation erheblich und täglich einer Ansteckung mit dem SARS-CoV 2 Virus ausgesetzt (Austausch mit Kollegen durch den Schichtdienst, Gefangenenbewegung (Zugänge, Verlegungen, Transport, Gerichtstermine), Besuch durch Angehörige sind nur einige Möglichkeiten, die zu einer Ansteckung haben führen können).
Während allerdings in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen das Leben mit der Pandemie und der Umgang mit dieser zu Veränderungen führte und um Infektionen zu vermeiden früh und regelmäßig getestet wurde, gibt es in den Justizvollzugsanstalten erst seit dem 01.04.2021 ein Testangebot für das gesamte Personal. So kam es zu mehrfachen Ansteckungen von Insassen und Bediensteten, sowie Ausbrüchen, welche zur kompletten Schließung/ Quarantäne von Abteilungen und ganzen Anstalten führte.

Hier wird klar deutlich, welche unglaublichen Belastungen die Bediensteten und auch deren Familien während der noch andauernden Corona-Pandemie auf sich genommen haben und noch nehmen.

Für mich ist es unverständlich, warum die Bediensteten des Landes SH keine Sonderzulage oder Prämie erhalten haben, obwohl sie klar erkennbar eine hohe zusätzliche besondere Belastung durch die Covid-19-Pandemie erfahren, einen besonderen Bezug zur Krise haben und ein hohes Risiko eingehen, sich mit SARS-CoV 2 anzustecken.

Ich bitte Sie um die Abänderung dieser Ungleichbehandlung!
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
26.10.2021
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Hinzuziehung einer Stellungnahme des Finanzministeriums geprüft und beraten.

Das Finanzministerium führt in seiner Stellungnahme aus, dass im Rahmen der Entgeltvereinbarungen 2020 durch die Tarifvertragsparteien des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst vereinbart worden sei, dass den hiervon umfassten Tarifbeschäftigten eine einmalige Corona-Sonderzahlung gewährt werde. Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegt worden sei, sei dieses Tarifergebnis dann auf den Beamtenbereich des Bundes übertragen worden.

Zur Frage der Begründung der „Corona-Zulage“ betont das Ministerium, dass es sich dabei lediglich um eine Einmalzulage handeln würde mit dem Ziel der Kompensation einer verzögerten Umsetzung der im Tarifabschluss für Bund und Kommunen vereinbarten linearen Steigerung der Gehälter. Die Anpassung sei ursprünglich ab dem 1. September 2020 geplant gewesen und wäre dann auf den 1. April 2021 verschoben worden, sodass zum Ausgleich der „Leermonate“ die Einmalzahlung vereinbart worden sei. Diese sei folgerichtig auch auf den Beamtenbereich des Bundes übertragen worden. Das Finanzministerium räumt ein, dass die Gesetzesbegründung vor diesem Hintergrund unglücklich formuliert sei.

Im Hinblick auf die Tarifbeschäftigten und Beamten des Landes Schleswig-Holstein führt das Ministerium aus, dass die entsprechenden Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder erst im Herbst 2021 beginnen würden, sodass keine mit der Situation im Bund vergleichbare Situation gegeben sei. Folgerichtig seien von Seiten der Gewerkschaften bislang auch keine Forderung zur Zahlung einer entsprechenden „Corona-Zulage“ für Landesbedienstete erhoben worden. Ob diese im Zuge der Tarifverhandlungen im Herbst 2021 aufkommen würde, könne nach Einschätzung des Finanzministeriums derzeit noch nicht beurteilt werden.

Dem Petitionsausschuss ist bewusst, dass nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind und es viele systemrelevante Berufsgruppen gibt, die erhebliche Mehrbelastungen getragen haben. Dafür spricht der Ausschuss seine besondere Wertschätzung und Anerkennung aus.

Der Ausschuss stellt fest, dass die Corona-Sonderzahlung an die Tarifbeschäftigten und Beamten des Bundes eine tarifvertragsrechtlich zulässige Kompensation für die Abweichung von den Tarifergebnissen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst darstellt und daher nicht auf die Situation von Landesbediensteten übertragen werden kann. Im Fall der vorgenannte Einmalzahlung liegt demnach keine ungerechtfertigte Ungleichhandlung vor. Der Ausschuss kann somit keinen Rechtsverstoß feststellen.

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