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Öffentliche Petition

Nr. 65
Datum / Thema 20.06.2019
Keine weiteren Windkraftanlagen
Hauptpetent/in Michael Müller
Wohnort 25709 Marne
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 112
01.08.2019
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition GENUG IST GENUG!!!

Keine weiteren Windkraftanlagen da wir schön überseht sind und die Landschaft entstellt wird.

Die Natur wird stark belastet.
Menschen und Tiere brauchen auch Natur, Ruhe und Schlaf.
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
15.06.2021
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 112 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung beraten.

Der Ausschuss betont, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien den Schlüssel für eine erfolgreiche Energiewende darstellt. Er ist damit auch ein ganz zentrales Instrument zum Schutz des Klimas. Dem Petitionsausschuss ist jedoch bewusst, dass verschiedene Landesteile Schleswig-Holsteins in unterschiedlichem Ausmaße von diesem Ausbau betroffen sind. Dies ist insbesondere beim Bau von Windkraftanlagen der Fall.

Das Ministerium führt diesbezüglich aus, dass Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren für die Nutzung der Windenergie besonders geeignet sei. Dies betreffe sowohl die Nutzung im Binnenland als auch auf See. Insgesamt seien hier rund 8,5 Gigawatt installierte Leistung an das Netz angeschlossen. Damit leiste die Windenergie unter den Erneuerbaren Energien den größten Beitrag zur Energiewende.

Schon seit den 1990er Jahren seien vor allem in den Gegenden, die für die Energie-gewinnung aus Windkraft besonders geeignet seien, viele Windkraftanlagen aufgestellt worden. Zu diesen Bereichen würden der Kreis Nordfriesland, der westliche Teil des Kreises Schleswig-Flensburg sowie der Kreis Dithmarschen gehören. Sie seien überwiegend ländlich geprägt sowie dementsprechend dünn besiedelt und durchgängig vonseiten der Landesregierung als Schwerpunkte für die Windkraftnutzung vorgesehen gewesen.

Seit Anfang des Jahres 2021 würden die neuen Regionalpläne Windenergie gelten. Durch diese sei die Windenergie-Flächenplanung im Land neu ausgerichtet worden. Es sei zentrales Anliegen der Landesregierung, hiermit eine geordnete Entwicklung der Windenergienutzung zu erreichen. Um den unterschiedlichen Interessen beim Ausbau der Windenergie Rechnung zu tragen und eine breite Akzeptanz im Land zu schaffen, seien Windenergie-Vorranggebiete ausgewiesen worden. Außerhalb dieser Gebiete sei die Windenergienutzung ausgeschlossen.

In den Vorranggebieten sei nunmehr nicht nur ein Zubau möglich, sondern hier sei es auch erlaubt, alte Anlagenteile durch neue zu ersetzen. Hierdurch erwarte die Landesregierung nicht nur den wesentlichen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele, sondern auch wirtschaftliche Vorteile für die Westküstenkreise. Die außerhalb der Vorranggebiete liegenden Bestandsanlangen müssten mittelfristig abgebaut werden. Gerade an der Westküste werde dadurch ein deutlicher Rückbau des Wildwuchses aus den frühen Jahren in Gebieten stattfinden, die aus heutiger Sicht nicht zuletzt aus Gründen des Bevölkerungsschutzes nicht mehr als Windkraftstandort infrage kommen.

Im Rahmen der Verabschiedung der neuen Regionalpläne hat das Ministerium veröffentlicht, dass in den Plänen 344 Vorranggebiete Windenergie mit rund 32.000 Hektar ausgewiesen würden. Das entspreche rund zwei Prozent der Landesfläche. Die Landesregierung habe im Rahmen einer Abwägungsentscheidung zwei Drittel der möglichen Flächen für die Erzeugung von Windenergie ausgeschlossen, vor allem zum Schutz der Wohnbebauung.

Der Petitionsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Überarbeitung der Regionalpläne in Verbindung mit einer mehrjährigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt sei. Insgesamt 15.000 Stellungnahmen und fast 1.000 Abwägungsentscheidungen seien durch die Landesplanung in den vergangenen vier Jahren bearbeitet worden. Außerdem seien von 2015 bis Ende 2020 im Rahmen eines Ausbaustopps Anlagen nur in Ausnahmefällen genehmigt worden, um der geschilderten geordneten Entwicklung der Windenergienutzung während der Gestaltung der neuen Regionalpläne nicht entgegenzuwirken.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass mit den Regionalplänen Windenergie sichergestellt wird, genügend geeignete Flächen für die Windenergienutzung im Land zur Verfügung zu stellen, um die Energiewende und den Klimaschutz voranzubringen, und gleichzeitig große Teile des Landes im Sinne der Petentin von der Windenergie-nutzung frei zu halten.

Nichtsdestotrotz ist dem Ausschuss bewusst, dass im Rahmen des Ausbaus teilweise widersprüchliche Ziele und Interessen miteinander in Einklang zu bringen sind. Vor diesem Hintergrund hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Einrichtung einer Clearingstelle Windenergie beschlossen. Diese soll Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen beraten und zur Konfliktbewältigung und -vermeidung beitragen. Es bleibt das Ziel der Landesregierung, die Energiewende unter Einbindung der Bevölkerung erfolgreich zu verwirklichen.

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