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Öffentliche Petition

Nr. 72
Datum / Thema 17.10.2019
Keine Ferienhaussiedlung im Speicherkoog Dithmarschen
Hauptpetent/in Tanja Matthies
Wohnort 25761 Büsumer Deichhausen
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 2386
28.11.2019
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Keine Ferienhaussiedlung im Speicherkoog Dithmarschen! Naturschutz geht vor!

Der Speicherkoog Dithmarschen ist Teil eines europäischen Vogelschutzgebiets und hat für Brut- und Rastvögel internationale Bedeutung. Auch seltene Orchideen sind hier noch zu finden.

Wir möchten dieses Vogelparadies erhalten und sagen NEIN zu jedem weiteren Ausbau der touristischen Infrastruktur, insbesondere der Schaffung von weiteren Übernachtungsmöglichkeiten im Dithmarscher Speicherkoog.

Drei Gemeinden haben sich zum Kommunalunternehmen Tourismusförderung Speicherkoog zusammengeschlossen. Sie beabsichtigen, eine Ferienhaussiedlung mit 70 Wohneinheiten am Meldorfer Hafen, einen Wohnmobilstellplatz für bis zu 60 Wohnmobile an der Badestelle Elpersbüttel und weitere Übernachtungsmöglichkeiten an der Badestelle Nordermeldorf in den Speicherkoog zu bauen. Die Flächen sind sog. Sondergebiete, also keine Schutzgebiete. Sie liegen wie Inseln im Vogelschutzgebiet und grenzen zum Teil an eines der Naturschutzgebiete. Um zu diesen Sondergebieten zu gelangen, muss das Vogelschutzgebiet durchfahren werden. Die Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten in diesem sensiblen Gebiet wird zu mehr menschlichen Störungen tagsüber wie nachts führen.

Der Speicherkoog ist Teil eines EU-Vogelschutzgebiets und untersteht somit dem Schutzregime von Natura 2000 (Art. 7 FFH-Richtlinie) und damit dem Verschlechterungsverbot (Art. 6 (2) FFH-Richtlinie) sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfung. In dem von den Plänen betroffenen Nordteil befinden sich zwei Naturschutzgebiete, die zudem FFH-Gebiet sind. Bis auf die betroffenen Sondergebiete steht fast der gesamte Speicherkoog unter Biotopschutz. Naturerlebnis und Umweltbildung sind für diese Schutzgebietstypen in den rechtlichen Definitionen nicht vorgesehen anders als für hier nicht betroffene Nationalparke oder Naturparke. Vielmehr ist einziges Ziel der Schutz der Natur bzw. der Vögel und Biotope.

Das weltweite Artensterben zeigt, dass der Artenschutz in der Vergangenheit nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Besonders betroffen sind wie hier Wiesenbrüter. Hauptgrund für deren Rückgang in den letzten Jahrzehnten ist der Verlust geeigneter Lebensräume durch zunehmende Bebauung und Veränderungen in der Landwirtschaft. Die bisher getroffenen Schutzmaßnahmen und angesetzten Maßstäbe genügen offensichtlich nicht, um das Artensterben bzw. den Lebensraumverlust zu beenden. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass die menschliche Störungswirkung bislang unterschätzt wurde.

Wir fordern den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um die Pläne des Kommunalunternehmens Tourismusförderung Speicherkoog, die touristische Infrastruktur im Speicherkoog Dithmarschen zu erweitern, zu verhindern.
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
18.08.2020
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat sich intensiv mit der von 2.386 Mitzeichnern unterstützten öffentlichen Petition befasst. Zur Entscheidungsfindung wurden Stellungnahmen des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung eingeholt sowie am 28. Januar 2020 eine öffentliche Anhörung der Hauptpetentin sowie des Ministeriums und des Kreises Dithmarschen durchgeführt.

Das Ministerium stellt im Ergebnis seiner Prüfung fest, dass die zuständige Untere Naturschutzbehörde, der Kreis Dithmarschen, die Belange des Arten- und Naturschutzes seit rund 15 Jahren im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang begleite. Insbesondere zu Beginn der Planungen seien auch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung sowie die Landesplanungsbehörde eng eingebunden gewesen, obwohl eine formelle Zuständigkeit nicht bestanden habe.

Die drei Mitgliedsgemeinden des Kommunalunternehmens Speicherkoog hätten für ihr jeweiliges Gemeindegebiet Nordermeldorf, Stadt Meldorf sowie Elpersbüttel die Flächennutzungsplanung erstellt. Alle drei Flächennutzungspläne seien ordnungsgemäß bekanntgemacht worden und bestandskräftig. Daraus würden sich derzeit die entsprechenden Bebauungspläne entwickeln. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Dithmarschen habe sowohl bei der Erstellung der Flächennutzungspläne als auch in der aktuell verbindlichen Bauleitplanung die Aspekte des Natur- und Artenschutzes umfänglich vorgetragen und Untersuchungen mit den beauftragten Fachgutachtern abgestimmt. Hierin eingeschlossen sei die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung vorhabenbezogener Auswirkungen auf die angrenzenden europäischen sowie nationalen Schutzgebiete. Die notwendige Prüfung der Einhaltungsziele der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzgebiete sei nun im jeweiligen Bebauungsplanverfahren abzuarbeiten. Der Ausschuss begrüßt die Anregung der Unteren Naturschutzbehörde, diese Prüfungen gemeinsam für alle Einzelvorhaben zu erstellen und dabei die Auswirkungen durch die prognostizierte Zunahme der Besucherzahlen und des Autoverkehrs, der Licht- und Lärmimmissionen auch außerhalb der direkten Vorhabengebiete zu untersuchen. Dadurch werden die Auswirkungen dediziert erfasst.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die behördliche Entscheidung, die mit der Petition beanstandet wird, in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung fällt. Artikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 54 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein gewährleisten den Gemeinden das Recht, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. In diesem Bereich ist der Petitionsausschuss nach Artikel 25 der Landesverfassung auf eine Rechtskontrolle beschränkt. Einen Rechtsverstoß stellt der Ausschuss im Verwaltungsverfahren nicht fest.

Im Rahmen der Anhörung wurde insbesondere der erhöhte Nutzungsdruck auf die Schutzgebiete in den vergangenen Jahren thematisiert. Die Petentin hat hierzu betont, dass es ihr mit ihrer Eingabe nicht darum ginge, den Speicherkoog für Menschen vollkommen zu schließen. Sie sehe jedoch die Problematik, dass gegenwärtig vor allem eine schädliche Nutzung durch Wassersportler stattfinde. Auch würden Besucher insbesondere in den Sommermonaten den Naturschutz missachten, während der starke Verkehr auf der Zufahrtsstraße eine große Bedrohung für die geschützten Tiere darstelle. Vor diesem Hintergrund sei es nicht sinnvoll, innerhalb des Speicherkoogs Übernachtungsmöglichkeiten zu schaffen.

Diesbezüglich betonte die Untere Naturschutzbehörde, dass sich die in Rede stehenden Flächen zwar in einer Insellage innerhalb der Schutzgebiete befänden, jedoch keine der Flächen Teil des Schutzgebietes sei. Es sei richtig, dass sich Besucher der Schutzgebiete in der Vergangenheit problematisch verhalten hätten. Die erforderliche Abstimmung zwischen Naturschutzinteressen und den Interessen einer Nutzung durch den Menschen gestalte sich schwierig. Mit dieser Interessenabwägung habe sich das Kommunalunternehmen Speicherkoog im eigenen Interesse in den vergangenen zehn Jahren bereits beschäftigt. So seien Untersuchungen zu Abstandsflächen und anderen Auflagen gemacht worden. Das kommunale Unternehmen sei zwar selten vor Ort präsent, wenn dies jedoch der Fall sei, würden Personen, die sich regelwidrig verhalten würden, angesprochen. Insgesamt sei es schwierig, Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich konsequent zu ahnden. An heißen Wochenendtagen im Sommer gebe es einige tausend Besucher. Ziel sei eine moderate touristische Nutzung in Absprache mit den Vertretern des Naturschutzes. Hinsichtlich der Zufahrtsstraße sei eine Geschwindigkeitsbegrenzung verhängt worden und der Randstreifen werde verstärkt gemäht, um die Sichtbarkeit herannahender Tiere zu verbessern.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung erläuterte, dass aus Sicht des Landes die Betreuung der Schutzgebiete in Schleswig-Holstein zwar vorbildlich stattfinde, im Speicherkoog aber eventuell ein Besucherlenkungskonzept anderer Art erforderlich sein könnte, das nicht mehr ehrenamtlich geleistet werden könnte. Hierzu hat das Ministerium am Nachgang zu der Anhörung in einer ergänzenden Stellungnahme berichtet, dass die Schutzgebietsbetreuung gegenwärtig anlaufe. Der Kreis stelle zwei Viertelstellen aus der Bußgeldstelle zur Verfügung, die die Rolle eines Ordnungsdienstes im Schutzgebiet übernehmen sollten. Vor dem Hintergrund der Vielzahl unterschiedlicher Verstöße in den betroffenen Schutzgebieten müssten noch die Zuständigkeiten und Kompetenzen der beiden Personen geklärt werden. Diesbezüglich sei die Untere Naturschutzbehörde sowohl mit dem Tourismusverband als auch dem NABU im Gespräch. Außerdem solle neben einer fortgesetzten Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch einen gemeinsamen Flyer und Hinweisschilder auf die verschiedenen Schutzgebiete und Verbotstatbestände hingewiesen werden. Weiterhin sei geplant, die bisherigen Benutzungsordnungen in Einzelpunkten aneinander anzupassen. Dies umfasse insbesondere eine Klarstellung und teilweise Verschärfung der Benutzungsordnung „Surfsee“.

Der Petitionsausschuss zeigt Verständnis für den Wunsch, den Speicherkoog touristisch nutzbar zu machen. Angesichts des dargelegten bereits jetzt zu beobachtenden regelwidrigen Verhaltens durch Besucher der Schutzgebiete sieht der Ausschuss aber auch die Notwendigkeit, die aufgrund der angestrebten Baumaßnahmen vermehrten Besucherströme insoweit zu regulieren, dass Verstöße gegen Natur- und Tierschutz so gering wie möglich gehalten werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt er die personellen Maßnahmen des Kreises. Der Petitionsausschuss stimmt mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung überein, dass eine wirksame Besucherlenkung zur Verwirklichung einer sanften touristischen Nutzung nur in Zusammenarbeit zwischen dem Land, dem Kreis und den Kommunen verwirklicht werden kann. Eine offene und konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten ist dabei zielführend.

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