Datum / Beschluss des Petitionsausschusses |
01.06.2021 Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von vier Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren beraten.
Das Ministerium erläutert zum Sachverhalt, dass sich die Impfung der Bevölkerung entscheidend auf die weitere Entwicklung des Pandemiegeschehens auswirken werde. Aufgrund der anfänglich begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffes gegen das Coronavirus habe der Impfstoff jedoch insbesondere in der ersten Zeit nach der Zulassung nicht flächendeckend allen impfbereiten Menschen zur Verfügung gestellt werden können. Dies erfordere auch weiterhin Auswahlentscheidungen dafür, welche Personengruppe mit welcher Priorität geimpft werden solle.
Gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch Institut sollten Impfungen zuerst Personengruppen angeboten werden, die entweder ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19 Erkrankung hätten, die beruflich entweder besonders exponiert seien oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen hätten. Eine Durchimpfung der gesamten Bewohnerschaft der Stadt Flensburg sei daher nicht zu begründen und nicht von der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes, die auch für Schleswig-Holstein bindend sei, gedeckt. Angesichts der nach wie vor bestehenden Impfstoffknappheit müsse das risikobasierte Impfkonzept aufrechterhalten werden.
Ferner stellt das Ministerium fest, dass die Stadt Flensburg zum Zeitpunkt der Petitionserstellung als ein sogenannter „Corona Hotspot“ galt. Aufgrund der Verbreitung der britischen Virusvariante seien in der Stadt die Maßnahmen für die Bevölkerung verschärft worden, beispielsweise durch strenge Kontaktbeschränkungen. Diese eingeleiteten Maßnahmen hätten dazu geführt, dass die dynamische Verbreitung des Virus in der Stadt Flensburg gestoppt werden konnte.
Der Ausschuss unterstreicht, dass die Aufrechterhaltung der etablierten Maßnahmen (AHA+L-Regeln) weiterhin in ganz Schleswig-Holstein beziehungsweise ganz Deutschland erforderlich ist und neben den im Einzelfall angeordneten behördlichen Maßnahmen zu einer Begrenzung der Virusausbreitung auch bei neuen Virusvarianten beiträgt. Er bittet hierbei alle Bürgerinnen und Bürger um ihre Mithilfe. Der Petitionsausschuss weist ferner darauf hin, dass die Priorisierungsempfehlung nur so lange Gültigkeit hat, bis genügend Impfstoff verfügbar ist. Mittelfristig ist es das Ziel, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer Impfung anbieten zu können. Alle Menschen, die sich impfen lassen möchten, werden hierzu auch die Gelegenheit erhalten.
Der Petitionsausschuss kann dem Begehren des Petenten vor dem dargestellten Hintergrund nicht entsprechen. Er zeigt sich aber erfreut, dass die für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Flensburg stark belastenden Maßnahmen dazu geführt haben, dass die dortige Inzidenz seit Februar signifikant zurückgegangen ist. Die Einschränkungen konnten dementsprechend zurückgenommen werden. Mit den zunehmenden Impfmöglichkeiten wird sich die Situation absehbar nicht nur in Flensburg, sondern im ganzen Land stabilisieren und das Coronavirus flächendeckend erfolgreich bekämpft werden. |