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Öffentliche Petition

Nr. 77
Datum / Thema 17.01.2020
Abschalten der Außenbeleuchtung in der Nacht
Hauptpetent/in Ralf Schönfeld
Wohnort 25337 Seeth-Ekholt
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 463
28.02.2020
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Bitte beschließen Sie, die öffentliche und private Außenbeleuchtung in der Nacht in der Zeit von etwa 23 bis 6 Uhr grundsätzlich auszuschalten. Beleuchtung, die für kurze Zeiträume (etwa 10 Minuten) durch manuelle Ereignisse (z.B. Bewegungsmelder) eingeschaltet wird, sei weiterhin erlaubt.

Begründung:

1. Tierschutz
Seit Jahren sehen wir einen dramatischen ( 75%) Einbruch der Zahl der Insekten in Schleswig-Holstein. Ein Teil dieses Rückganges liegt Nacht für Nacht zu Füßen der dauernd leuchtenden Straßenlampen. Laut den Forschern des Leibnitz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) in Berlin hängt das Insektensterben auch mit einer zunehmenden Lichtverschmutzung zusammen. Gerade im Sommer werden hierzulande nachts gut eine Milliarde Insekten vom Licht nachhaltig in die Irre geführt. Für viele endet das tödlich.
Durch eine 6-stündige Ruhephase unterstützen wir weniger Vernichtung von Insekten und mehr Gelegenheit zur Vermehrung.
Eine hohe Zahl von nachts reisenden Zugvögeln wird durch die dauernde Beleuchtung fehlgeleitet oder prallt gegen erleuchtete Gebäude, Tafeln oder Lampen.

2. Umweltschutz, Kultur und Wissenschaft
Eine von menschlicher Einwirkung freie Nacht ist praktischer Umweltschutz. Der Sternenhimmel als ältestes Kulturgut der Menschheit wird durch die dauernde Beleuchtung für fast alle Bürger zur Legende in Innenstädten sind nur eine Handvoll, die hellsten Sterne sichtbar.

3. Wirtschaftsfaktor Natur
Schleswig-Holstein hat mit seinen Naturräumen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor im Tourismus, dieser trägt mit 4,6% zum Volkseinkommen bei. Andere Gebiete in Deutschland (u.a. Rhön, Eifel) und der Welt werben mit ihren Auszeichnungen als Naturreservat und Sternenpark und erhöhen ihre Attraktivität für Urlauber, die in einer möglichst intakten Natur sein wollen.

4. Gesundheit
Es ist nachgewiesen, dass Lichteinwirkung in der Nacht die Erholung und den Schlaf der Menschen stört, auch für Erkrankungen verantwortlich ist (Störung des Melatonin-Hormonhaushaltes). Mit einem Schutz der Nacht tragen wir für mehr Gesundheit und am Morgen wachere Menschen bei.

5. Energieeffizienz
Wir dürfen bei 6 Stunden Ruhezeit der Beleuchtung von Einsparungen im Bereich von bis zu 200 MWh / Nacht allein in Schleswig-Holstein ausgehen. Das entspricht bei einer Nutzung im gegenwärtigen Strom-Mix einer Vermeidung von etwa 60.000 t CO2 im Jahr. Damit einher ginge eine finanzielle Entlastung öffentlicher Haushalte von etwa 22 Mio €.

6. Sicherheit
Eine Sicherheit vor z.B. Einbruch gibt es mit Beleuchtung nicht. Einbrecher kommen meist dann, wenn niemand zuhause ist. Die häufigste Einbruchzeit in Wohngebieten ist vormittags! Gerade in Gewerbegebieten ist eine dauernde Beleuchtung ein Deckmantel für kriminelle Tätigkeiten - eine Lampe in der Dunkelheit oder ein einschaltender Bewegungsmelder ist hingegen eine wirksamere Störung und ein besseres Alarmsignal. Diese prozentuale Verteilung nach Uhrzeiten nennt der Einbruch-Report (Q: t-online.de, 24.12.2017):
0 bis 6 Uhr: 11,2% / 6 bis 12 Uhr: 17,6% / 12 bis 18 Uhr: 44,3% / 18 bis 24 Uhr: 26,8% - Fazit dort: Eingebrochen wird eher, wenn niemand zuhause ist.

Zusammenfassung
Einer Reihe von großen Kosten- Gesundheits- und Umweltvorteilen stehen bei richtig angewandter Steuerung zuschaltbaren Lichtes keine Nachteile entgegen.
Der Aufwand beschränkt sich auf den Einbau von Steuerungsmöglichkeiten z.B. per Telefon und armortisiert sich oft innerhalb eines Jahres.
Beispiele sind in Schleswig Holstein die Gemeinden Löwenstedt, Lütjenholm, Glasau und Vollstedt.
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
16.06.2020
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 463 Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet worden ist, auf der Grundlage einer Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung geprüft und beraten. Bei der Erstellung der Stellungnahme sind das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung beteiligt worden.

Das Umweltministerium führt aus, dass für den Naturschutz die Vermeidung von Lichtverschmutzung eine hohe Bedeutung habe. Künstliche Lichtquellen lockten nachtaktive Insekten an, die dort zum Teil verendeten oder von Feinden gefressen würden. Viele Insekten verließen durch den sogenannten „Staubsaugereffekt“ ihren eigentlichen Lebensraum und könnten dort nicht mehr der Nahrungs- und Partnersuche nachgehen. Im Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung ist die Reduzierung von Lichtverschmutzung ein eigenes Handlungsfeld, das darauf abziele, die Lichtverschmutzung insgesamt zu reduzieren und eine Umstellung auf insektenfreundliche Lichtquellen zu forcieren. Es seien seitens des Bundes gesetzliche und produktbezogene Regelungen sowie Förderprogramme geplant. Die Umweltkonferenz habe sich mit dem Thema Lichtverschmutzung bereits auseinandergesetzt und Forschungs- und Handlungsbedarf gesehen.

Das Umweltministerium führt aus, dass das in der Petition geschilderte Problem vom Einzelfall abhängig sei. Gleichzeitig trage eine gute Straßenbeleuchtung zum Unfallschutz bei. Das Umweltministerium hat eine eigene Berechnung hinsichtlich der Energieeinsparung durchgeführt. Die Zahlen konnten nur geschätzt werden, da eine vollständige Statistik über die öffentliche Beleuchtung in Schleswig-Holstein nicht vorliege. Der deutsche Städte- und Gemeindebund gebe 2009 an, dass die durchschnittliche Dichte der Lichtpunkte der öffentlichen Beleuchtung bei 111 Lichtpunkten pro tausend Einwohner liege und somit in Schleswig-Holstein 320.790 Lichtpunkte angenommen werden könnten. Aus einem Rechenbeispiel könne eine heute installierte Leistung von durchschnittlich 90 Watt pro Lichtpunkt abgeleitet werden. Eine sechsstündige Abschaltung ergebe mit den genannten Daten eine Stromeinsparung von 173 Megawattstunden pro Nacht. Mit dem CO2-Emissionsfaktor von 474 Kilogramm pro Megawattstunde ergäben sich verminderte CO2-Emissionen von 29.970 Tonnen pro Jahr. Insgesamt könne somit in Schleswig-Holstein jährlich 15,8 Millionen € an Stromkosten eingespart werden.

In der Praxis ließen sich in Straßenleuchten nur LED-Lampen kurzzeitig bedarfsgerecht zu- und abschalten, ohne die Lebensdauer der Lampen einzuschränken. Dies bedeute, dass auch die sehr effizienten Halogenmetalldampflampen in der Straßenbeleuchtung zunächst gegen LED-Lampen ausgetauscht werden müssten. Das Umweltministerium kommt zu dem Ergebnis, dass durch konsequenten Austausch sämtlicher Straßenleuchten durch LED-Leuchten mit Lichtlenkung der Strombedarf für die öffentliche Beleuchtung etwa halbiert werden könne. Die Einspareffekte durch Energieeffizienz lägen damit in der gleichen Größenordnung wie die Effekte durch Abschalten der Beleuchtung. Eine zusätzliche bedarfsgerechte Schaltung des Lichts würde deswegen jedoch auch nur den halben Einspareffekt ausmachen.

Die Beleuchtung habe zudem einen großen Einfluss auf das Kriminalitätsgeschehen und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Die wissenschaftliche Literatur zu diesem Themenkomplex zeige, dass die Beleuchtung des öffentlichen Raumes durchaus einen kriminalitätssenkenden Effekt aufweise. Dieses ergebe sich aus mehreren Metaanalysen, deren Primärstudien aus den USA und Großbritannien stammten (Farrington & Welsh, 2002, 2007, Welsh & Farrington, 2008). Diese Studien basierten auf methodisch aussagekräftigen experimentellen Untersuchungsdesigns und fänden durch die Variation von Straßenbeleuchtung durchschnittlich eine Kriminalitätsreduktion um circa 20 %.

Insgesamt betrachtet vermag die Landesregierung einem konsequenten Abschalten der Außenbeleuchtung bei Nacht daher mit Blick auf die möglichen Auswirkungen auf die innere Sicherheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung nicht zuzustimmen.

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition umfassend geprüft und beraten. Für den Ausschuss ist von wesentlicher Bedeutung, dass das Anliegen, das mit der Petition verfolgt wird, in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung fällt. Artikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 54 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein gewährleisten den Gemeinden das Recht, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. In diesem Bereich ist der Petitionsausschuss nach Artikel 25 der Landesverfassung auf eine Rechtskontrolle beschränkt.

Einen Rechtsverstoß hat der Petitionsausschuss nicht festgestellt. Der Ausschuss gibt aus diesem Grunde zu erwägen, die Kommunen sollten jeweils in ihrem Bereich prüfen, die Außenbeleuchtung in der Nacht zu reduzieren. Dafür sprechen aus Sicht des Ausschusses Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeinsparung. Diese sind abzuwägen mit dem Einfluss der Beleuchtung auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und der Kriminalitätsverhütung. Soweit der Petent eine Reduzierung der privaten Außenbeleuchtung anspricht, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass private Rechtsverhältnisse nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

Der Petitionsausschuss bittet das zuständige Ministerium, den Beschluss des Ausschusses an die kommunale Ebene weiterzuleiten.

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