Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Öffentliche Petition

Nr. 89
Datum / Thema 13.05.2020
Beschrankung an Bahnübergängen
Hauptpetent/in Markus Karwoth
Wohnort 24568 Kaltenkirchen
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 5
24.06.2020
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Für Bahnschranken an der AKN Linie A3 an drei Bahnübergängen Kortenhagen, Lohe und Krittelmoor in Bokholt-Hanredder und Sparieshoop. Die drei Bahnschranken sind nur mit Lichtzeichen gesichert. Am vergangen Donnerstag 07. Mai kam ein Mensch am Bahnübergang Lohe ums Leben, da dieser die Lichtzeichen übersehen hatte. Im August 2017 kam es beim Bahnübergang Kortnhagen zu einen Unfall mit einen Paketwagen der DHL, wo der Fahrer die Lichtzeichen am Bahnübergang wohl auch übersehen hatte und schwer verletzt wurde. Der Zug, der mit den Paketwagen kollidiert war, war fast ein halbes Jahr ausser Betrieb. Der Unfall vom Donnerstag hätte verhindert werden können, wenn damals nach dem schweren Unfall im August 2017 Schranken aufgestellt worden wäre. Die AKN Züge fahren in diesen Bereich mit mindestens 60 km/h durch. In der Woche fährt in der Regel alle 15 Minuten ein Zug im 30 Minuten Takt durch. Morgens um Abend fahren die Züge sogar in einem 20 Minuten Takt. Ich bitte sie hier daher um mehr Sicherheit an den Bahnübergängen zu schaffen und dort Bahnschranken aufzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Karwoth
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
18.08.2020
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beraten. Im Ergebnis spricht er kein Votum im Sinne des Petenten aus.

Das Verkehrsministerium zeigt Verständnis dafür, dass Unfälle an Bahnübergängen Diskussionen auslösen und die Art der Sicherung hinterfragt wird. Es führt aus, dass die Bahnübergänge Kortenhagen und Krittelmoor mit einer Lichtzeichenanlage gesichert seien. Hinsichtlich der Situation an dem nicht technisch gesicherten Bahnübergang Lohe ist dem Petitionsausschuss mitgeteilt worden, dass es dort vor dem tragischen Ereignis im Mai 2020 keinerlei Unfälle gegeben habe. Der Bahnübergang werde durch die Übersicht auf die Bahnstrecke gesichert. Das bedeute, dass der Straßenverkehrsteilnehmer durch das Andreaskreuz darauf aufmerksam gemacht werde, vor dem Bahnübergang die mögliche Annäherung eines Zuges zu beachten, da hier dem Schienenverkehr Vorrang zu gewähren sei. Dazu müsse der Verkehrsteilnehmer die Bahnstrecke einsehen können, um sich zu vergewissern, ob sich ein Zug nähere. Der Betreiber einer Eisenbahninfrastruktur sei dafür verantwortlich, dass die ab diesem sogenannten Sehpunkt dafür notwendige Übersicht auf die Bahnstrecke vorhanden sei. Für den Bahnübergang Lohe betrage die Übersicht für Radfahrer beziehungsweise Fußgänger, ab der der Verkehrsteilnehmer die Annäherung eines Zuges erkennen müsse, 340 m. Die erforderliche Übersicht sei zum Zeitpunkt des Unfalls an diesem Bahnübergang nicht beeinträchtigt gewesen.

Das Ministerium weist darauf hin, dass die Verkehrssicherheit der Bahnübergänge alle zwei Jahre im Rahmen einer Bahnübergangsschau durch die zuständige Straßenverkehrsaufsicht unter Beteiligung der Landeseisenbahnaufsicht, der Polizei, der AKN Eisenbahn GmbH und dem jeweiligen Straßenbaulastträger überprüft werde. Die drei genannten Übergänge würden ebenso wie alle anderen Bahnübergänge der AKN den aktuellen Vorschriften und Richtlinien entsprechen. Der Petitionsausschuss stimmt dem Ministerium zu, dass in den vorliegenden Fällen derzeit keine Veranlassung und Notwendigkeit besteht, die Art der Sicherung an diesen zu verändern. Grundsätzlich bemisst der Petitionsausschuss im Allgemeinen der Verkehrssicherheit an Bahnübergängen aber eine große Bedeutung zu. Daher beschließt er, diesen Beschluss an den Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis weiterzuleiten.

Dem Petitionsausschuss liegt der Unfallbericht zu dem von dem Petenten angeführten tödlichen Vorfall am Bahnübergang Lohe vor. Diesem ist zu entnehmen, dass hier auch andere Sicherungsmaßnahmen wohl nicht gegriffen hätten. Der Ausschuss bedauert, dass am Bahnübergang Lohe ein Mensch zu Tode gekommen ist. Ihm ist bewusst, dass ein solches Ereignis auch für die Person, die das Triebfahrzeug führt, ein traumatisches Ereignis darstellt. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass sich in der Präventionskampagne „sicher drüber“ die Deutsche Bahn, der ADAC, die Bundespolizei, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) „Mehr Sicherheit für Kinder“ sowie die gesetzlichen Unfallversicherungen UVB und VBG zusammengeschlossen haben. Ihre Kampagne hat das Ziel, über das richtige Verhalten an Bahnübergängen zu informieren und damit Kollisionen an den Kreuzungen von Schiene und Straße durch intensive Aufklärung zu vermeiden. Die Deutsche Bahn AG teilt auf ihrer Internetseite mit, dass sich die Zahl der Unfälle an Bahnübergängen seit Kampagnenstart im Jahr 2002 mehr als halbiert habe.

Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass ein möglichst sicherer Bahnübergang in jedem Fall begrüßenswert ist. Es ist jedoch nicht möglich, Verkehrsteilnehmer von jeder Verantwortung zu entbinden oder jedes Risiko auszuschalten. Keine technische Absicherung kann die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer ersetzen.

zurück zur Petitionsliste